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Vertriebspartner der mkk

Als Vertriebspartner der mkk haben Sie eine Krankenkasse an Ihrer Seite, die Sie mit umfassendem und persönlichem Service sowie hoher fachlicher Kompetenz unterstützt. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat beiseite und unterstützen Sie bei Ihrer täglichen Arbeit.

Vorteile einer Partnerschaft mit der mkk

  • Ihre Vergütung ist attraktiv und unkompliziert ganz ohne Stornohaftung.

  • Unser Serviceteam unterstützt Sie beim Krankenkassenwechsel Ihrer Kunden und berät zum Versicherungsrecht.

  • Mit unserem fairen Bonusprogramm können Sie Ihre Zusatzversicherungen subventionieren.

Sie haben Interesse an einer Zusammenarbeit?

Das freut mich sehr. In einem Gespräch schauen wir gern gemeinsam, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können. Dazu nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf. Mein Name ist Manon Cichy, Ihre erste Ansprechpartnerin bei der mkk. Sie erreichen mich:

Das sind unsere Argumente für Ihre Kunden

Leistungen der mkk Mehrwert Vorteil
Professionelle Zahnreinigung bis zu 30 Euro 1 x Jahr
Osteopathie bis zu 150 Euro 3 x Jahr
Reiseschutzimpfungen über 1.000 Euro 100 % Kostenübernahme
Gesundheitskurse bis zu 400 Euro 2 Gesundheitskurse pro Jahr
Alternative Arzneimittel bis zu 100 Euro für Kinder sogar bis zu 150 Euro
Anthroposophische Medizin über 2.000 Euro ärztliche Leistung ohne Zuzahlung
Bonusprogramm jährlich 100 Euro und mehr bezuschusst werden u.a. Vorsorgeuntersuchungen und Zusatzversicherungen
Kieferorthopädischen Behandlung bis zu 350 Euro 150 Euro für Retainer, 100,- für Glattflächenversiegelung
Gesundheitsreisen bis zu 160 Euro Urlaubszuschuss
Sportmedizinische Untersuchung bis zu 80 Euro bzw. 150 Euro bei erweiterten Gesundheitsrisiken
Wahltarif PRO Prämie bis zu 200 Euro alternativ PRO Krankentagegeld

Wir haben für jeden die passenden Leistungen

Formulare und Anträge im Überblick

Ob Online-Mitgliedschaftsantrag oder Antrag zur Familienversicherung - hier finden Sie alle Anträge und Formulare für Ihre Arbeit.

FAQ

Welche Angaben werden auf dem Antrag benötigt?

Zu den wichtigsten Angaben zählen: vollständige Angaben zur Person, Angaben zur Vorkasse, Angaben zum Arbeitgeber / bei Selbständigen eine realistische Schätzung der Einnahmen und die Unterschrift des Kunden

Wie lange dauert die Bearbeitung einer Neuaufnahme?

Es wird circa eine Woche für die Erfassung der Mitgliedschaft benötigt. Bei Klärungsbedarf oder unvollständigen Unterlagen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.

Wird der Eingang eines Neuaufnahmeantrages bestätigt?

Wenn Sie es wünschen, erhalten Sie nach Eingang des Antrages bei uns eine Bestätigung hierüber (aus datenschutzrechtlichen Gründen per Post).
Eine Erfassung der Mitgliedschaft (Mitgliedsbescheinigung) wird gemäß datenschutzrechtlicher Vorgaben ausschließlich an den Kunden und die zur Meldung verpflichtete Stelle (Arbeitgeber, Universität, Rentenversicherungsträger) gesandt.

Muss ich die Vorkasse kündigen?

Eine Kündigung bei der Vorkasse ist nicht erforderlich. Mit der Mitgliedschaftserklärung wird der Wechselwunsch geäußert und die neu gewählte Krankenkasse kündigt bei der Vorkasse. Es erfolgt ein elektronischer Austausch der Informationen.

Wann erfolgt die Auszahlung der Aufwandsentschädigung?

Sie erhalten die Aufwandsentschädigung, wenn die Mitgliedschaft mit Echtanmeldung zustande gekommen ist. Die Abrechnung erfolgt nach dem 15. jeden Monats und wird postalisch zugesandt. Erfolgt die Echtanmeldung der Mitgliedschaft nach dem Abrechnungszeitpunkt, wird die Auszahlung erst mit Abrechnung des Folgemonats berücksichtigt.

Wann erfolgt keine Auszahlung?

Eine Vergütung erfolgt nicht, wenn der Kunde bereits vom Eigenvertrieb geworben wurde oder wenn die Mitgliedschaft nicht zustande kam (z.B.: weil ergänzende Unterlagen nicht eingereicht wurden).

War ein Kunde bereits bei uns versichert, ist dann aber zu einer anderen Krankenversicherung gewechselt und kommt nach weniger als 91 Tagen zurück. In diesem Fall gibt es keine Vergütung.

Eine Vergütung erfolgt nur bei Mitgliedern.

Gibt es eine Stornohaftung?

Kommt eine Mitgliedschaft aus versicherungsrechtlichen Gründen rückwirkend gar nicht erst zustande oder besteht das Versicherungsverhältnis weniger als 90 Tage bei der mkk und es wurde bereits die Aufwandsentschädigung ausgezahlt, dann behalten wir uns vor, die zu viel gezahlte Aufwandsentschädigung mit einer Folgeabrechnungen zu verrechnen oder diese zurückzufordern.

Sie haben Fragen zum Wechsel der Krankenkasse?

Vom Antragsformular bis zur Kündigung der bisherigen Krankenkasse – hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der mkk. Falls Sie ein weiteres Anliegen haben, ist unser Service-Team für Sie da.

Wo finde ich die Wettbewerbsgrundsätze?

Die Wettbewerbsgrundsätze sind Bestandteil unserer Kooperationsverträge für Finanzdienstleister. Die aktuellen Wettbewerbsgrundsätze finden Sie auf der Seite des Bundesamtes für Soziale Sicherung.

Besteht für die vermittelten Neukunden Bestandsschutz?

Die mkk ist während der Vertragsdauer nicht berechtigt, Neukunden des Vertragspartners zu anderen Versicherungsgesellschaften zu vermitteln oder zu diesem Zweck Kontakt mit dem Mitglied aufzunehmen.

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