Krankenversicherung im Ausland
Auch im Urlaub bestens abgesichert - wenn du auf einer Reise in Europa und weiteren Ländern zum Arzt oder ins Krankenhaus musst, dann übernehmen wir die Kosten über die Europäische Krankenversichertenkarte (EHIC) dafür.
Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme nach einer ärztlichen Behandlung.
- Reisen in das europäische Ausland und in Länder mit einem speziellen Abkommen
Innerhalb Europas[1] und in Ländern, mit denen Deutschland ein spezielles Abkommen[2] hat, deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite deiner Gesundheitskarte befindet, die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung ab.
Nicht immer wird die Gesundheitskarte akzeptiert. Dann stellt der behandelnde Arzt eine Privatrechnung aus. Wir können jedoch nur den gesetzlich vorgeschriebenen Satz in Deutschland übernehmen.
Damit du die Mehrkosten nicht alleine tragen musst, empfehlen wir, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
- Reisen außerhalb Europas
Da es bei Fernreisen keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gibt, raten wir zu einer zusätzlichen Vorsorge. Eine private Auslandskrankenversicherung erstattet je nach Anbieter und Tarif neben der Arztrechnung weitere Kosten – zum Beispiel für einen ärztlich angeordneten Rücktransport.
Unser Partner, die Reisekrankenversicherung der Barmenia bietet Versicherungsschutz bei allen urlaubs- und beruflich bedingten Reisen.
[1] Die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) ist in folgenden Ländern gültig:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil) sowie Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar
[2] In folgenden Ländern kannst du dich mit einem Auslandskrankenschein behandeln lassen: Türkei, Tunesien, Nord Mazedonien, Montenegro, Bosnien und Herzegowina.
Weitere Informationen rund um den Versicherungsschutz im Ausland gibt es bei der Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland
Auslandskrankenschein
Für die Reise in einen Abkommensstaat (Bosnien und Herzegowina, Tunesien und Türkei) benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen kannst du ganz einfach über E-Mail beantragen.
Dafür benötigen wir folgende Angaben:
- Vor- und Zuname
- Krankenversicherungsnummer
- Urlaubsland
- Wer reist mit? (Vor- und Zuname)
- Genauer Reisezeitraum (Datum)
- Besteht eine chronische Erkrankung? Wenn ja, für wen (Vor- Zuname) und welche? (Diagnose)
Falls du den Auslandskrankenschein auf Reisen benötigst, ist es wichtig, diesen vor einer ärztlichen Behandlung bei einer ausländischen Krankenkasse gegen einen Behandlungsschein einzutauschen.
Kostenerstattung
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Notwendige Behandlungen im Ausland
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Um die Kosten erstattet zu bekommen, fülle bitte den Fragebogen vollständig aus und reiche diesen zusammen mit deinen Rechnungen bei uns - gerne via E-Mail - ein. Sofern es sich um eine erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, erhältst du die deutschen Vertragssätze (abzüglich Zuzahlung) für deine Behandlung zurückerstattet.
Übersteigen die Kosten der Behandlung in einem Abkommensstaat die Gesamtkosten von 1.000 Euro, kann eine Erstattung ausschließlich nach dem Recht des jeweiligen Abkommensstaates erfolgen.
Wir empfehlen, zusätzlich eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, um die Merkosten abzudecken. Die zu entrichtenden Zuzahlungen und Eigenanteile, die sich nach dem Recht des Urlaubslandes ergeben, können nicht von uns erstattet werden.
Weitere Informationen über Zuzahlungen und Eigenanteile bei Urlaubsaufenthalten findest du bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenersicherung - Ausland.
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Geplante Behandlungen im europäischen Ausland und Abkommensstaaten
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- Europa
Innerhalb von Europa können neben medizinisch notwendigen Behandlungen auch geplante Behandlungen in Anspruch genommen werden. Diese werden jedoch nicht über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) abgedeckt.
Die Kosten für diese Behandlung musst du zunächst selbst begleichen. Um diese erstattet zu bekommen, fülle bitte diesen Antrag aus und sende ihn - gerne via E-Mail - zusammen mit deinen Rechnungen an uns zurück. Sofern es sich um eine erstattungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, erhältst du die deutschen Vertragssätze (abzüglich Zuzahlung und Verwaltungskosten) für deine Behandlung zurückerstattet.
Bitte beachte: Handelt es sich um eine geplante Behandlung in einem Krankenhaus (ambulant/ stationär) oder um eine Reha, kann die Leistung ausschließlich nach vorheriger Zustimmung durch die mkk – meine krankenkasse erfolgen.
Bitte beantragen Sie diese Leistungen vorab. Wir prüfen anschließend ob ein Anspruch auf anteilige Kostenerstattung für Ihre Behandlung geltend gemacht werden kann oder ob die Behandlung gegebenenfalls direkt über einen Abrechnungsschein (S2) mit einer ausländischen Krankenkasse abgerechnet werden kann.
Antrag geplante Behandlung im Krankenhaus
- Außerhalb der EU, EWR- und Abkommensstaaten
Geplante Behandlungen außerhalb der EU und in Abkommensstaaten können nicht von der mkk – meine krankenkasse erstattet werden. Dazu gehören unter anderem Leistungen wie Zahnersatz, Heilmittel, Vorsorgeuntersuchungen / Vorsorgemaßnahmen sowie geplante Operationen.
Da in diesen Gebieten kein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz besteht, raten wir zu einer privaten Auslandskrankenversicherung. Diese erstattet je nach Anbieter und Tarif neben der Arztrechnung weitere Kosten, zum Beispiel für einen ärztlich angeordneten Rücktransport. Unser Partner, die Reisekrankenversicherung der Barmenia bietet Versicherungsschutz bei allen urlaubs- und beruflich bedingten Reisen.
Erreichbarkeit aus dem Ausland
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Aus dem Ausland erreichst du uns unter folgender Telefon-Nummer +49 30 726121212.
Häufige Fragen
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Habe ich im Ausland freie Arztwahl?
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Ja, du kannst zwischen allen zugelassenen Ärzten auswählen.
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Wie erhalte ich den Nachweis, dass meine Behandlung im europäischen Ausland medizinisch notwendig ist und die Kosten zu 100 Prozent übernommen werden?
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Wir prüfen die vom Arzt erstellte Rechnung und stellen die medizinische Notwendigkeit fest. Ein spezieller Nachweis ist nicht erforderlich. Die Kosten können wir jedoch nur in Ausnahmefällen vollständig übernehmen, meistens musst du dich ebenfalls daran beteiligen.
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Werden auch die Kosten für die verschriebenen Medikamente erstattet? Muss ich hierfür eine Zuzahlung leisten?
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Sollten die Medikamente bereits über die Gesundheitskarte/ Auslandskrankenschein abgerechnet sein, können wir keine weitere Erstattung vornehmen. Ansonsten reiche bitte die Rechnung ein.
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Welche Leistungen erhalte ich beim Zahnarzt oder im Falle einer stationären Notfallbehandlung?
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Der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem du dich aufhältst.