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05.01.2024 Allgemeines

Beitragsbemessung für Selbstständige prüfen

Selbstständige und Versicherte mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung können Beiträge zur Krankenversicherung ab 2018 überprüfen lassen.

Mitunter können Krankenkassen die monatliche Höhe der Beiträge bei Selbstständigen und Versicherten mit Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung nur schätzen. Der Grund: Häufig liegen die notwendigen Einkommenssteuerbescheide nicht rechtzeitig vor.

Eine Gesetzesänderung erlaubt es Krankenkassen nunmehr, Schätzungen rückwirkend für die Jahre 2018 und 2019 zu überprüfen und neu zu berechnen. Für die Prüfung benötigt die mkk – meine Krankenkasse lediglich den Einkommensteuerbescheid. Die Frist zur Einreichung der Unterlagen endet am 16. Dezember 2024.

Bitte senden Sie die Unterlagen
per E-Mail an versicherungen(at)meine-krankenkasse.de

oder
per Post an mkk - meine krankenkasse, mkk - service.versicherung, 10857 Berlin.

Bei Fragen erreichen Sie uns unter unserem Servicetelefon 0800 1656616 (kostenfrei innerhalb Deutschlands)

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