03.03.2022 Allgemeines

Die elektronische AU kommt

Die gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat bald ausgedient. Ab Juli 2022 wird ein elektronisches Verfahren die Papierform ersetzen.

Das neue Verfahren bedeutet weniger Bürokratie für Arztpraxen, Arbeitgeber und Krankenkassen. Denn, wenn Papierbescheinigungen verschickt und bearbeitet werden, bedeutet das Aufwand für alle Beteiligten. Außerdem kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Konflikten darüber, ob eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig beim Arbeitgeber oder der Krankenkasse vorlag oder nicht. Beides soll durch die neue elektronische AU-Bescheinigung vermieden werden.

Übermittlung der eAU durch Arztpraxen seit Anfang des Jahres verpflichtend

Seit 1. Januar 2022 ist es für Arztpraxen verpflichtend, die Arbeitsunfähigkeit einer Patientin oder eines Patienten auf elektronischem Wege an die Krankenkasse zu melden. Parallel stellen die Arztpraxen noch die gelben Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in Papierform aus, damit erkrankte Arbeitnehmende diese bei ihrem Arbeitgeber vorlegen können.

Ab 1. Juli 2022 informiert der Arbeitnehmende seinen Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit

Kundinnen und Kunden der mkk, die sich krankmelden, informieren ihren Arbeitgeber über ihre Arbeitsunfähigkeit. Jedoch brauchen sie ab diesem Zeitpunkt den ehemals "gelben Schein" nicht mehr selbst im Unternehmen abgeben. Ihre Arbeitgeber fordern die Bescheinigung elektronisch bei der zuständigen Krankenkasse an.

Arbeitgeber fordern die AU-Bescheinigung zukünftig bei den Krankenkassen an

Über die Lohnprogramme können Arbeitgeber zukünftig auch die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer Beschäftigten anfordern. Der Arbeitgeber benötigt dafür den genauen Beginn der Krankschreibung, denn diesen muss er der Krankenkasse mitteilen.

Stimmen alle Daten überein (Name, Versichertennummer, Beginn der Krankschreibung), sendet ihm die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung per Datensatz zurück (selbstverständlich ohne Angabe der Diagnose).

Folgende Daten bekommen Arbeitgeber von der Krankenkasse gemeldet:

  • Geschlecht
  • Name, Vorname
  • Versichertennummer
  • AU-Beginn laut Arbeitgeber
  • AU-Beginn laut Krankschreibung
  • voraussichtliches Ende der Krankschreibung
  • Feststellungsdatum der Krankschreibung
  • Kennzeichen für Fehlermeldung (1 – Krankenkasse ist zuständig, 4 – Krankschreibung liegt nicht vor)
  • Arbeitsunfall (ja oder nein)
  • D-Arzt eingeschaltet (ja oder nein)
  • Sonstiger Unfall (ja oder nein)
  • Bescheinigungsart (Erst- oder Folgebescheinigung)
  • bei stationärem Aufenthalt – Aufnahmetag, voraussichtliche Dauer der stationären Behandlung

Immer zuerst informiert

Abonnieren Sie unseren Newsletter und erhalten Sie Informationen rund um ein gesundes Miteinander am Arbeitsplatz sowie News aus der Sozialversicherung, dem Steuerrecht und Personalwesen.
nach oben