Elektronisches Rezept
Seit dem Jahreswechsel existiert das rosafarbene Papierrezept nicht mehr. Arztpraxen und Krankenhäuser müssen jetzt verschreibungspflichtige Medikamente über ein digitales Rezept, kurz E-Rezept, verordnen. Versicherte lösen es in einer Apotheke ihrer Wahl ein.
Das E-Rezept enthält alle Angaben, die bislang auf dem Papier standen. Es wird auf einem zentralen Server verschlüsselt gespeichert. Die Apotheke kann darauf zugreifen und einlösen. Alle Apotheken in Deutschland sind dazu in der Lage.
Auf drei Wegen lässt sich das E-Rezept in der Apotheke einlösen. Ein Smartphone ist dabei bequem, aber nicht zwingend notwendig.
- Für das E-Rezept reicht es, die Gesundheitskarte in der Apotheke in ein Lesegerät zu stecken.
- Man kann das E-Rezept auch über eine App einlösen. Die App "Das E-Rezept" bietet zudem komfortabel Funktionen, die die Verwaltung und Einlösung von elektronischen Rezepten erleichtern.
- Die Arztpraxis kann den Verordnungscode aber auch auf Papier ausdrucken. Wichtig: Der Ausdruck ist ohne Unterschrift gültig.
Später soll das digitale Rezept auch für die Verordnung von Heilmittel wie Ergotherapie und für Hilfsmittel wie Rollstühle oder Stechhilfen zum Messen des Blutzuckers eingeführt werden.