15.01.2021 Allgemeines
FFP2-Masken für pflegende Angehörige
Um Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen vor dem Coronavirus besonders zu schützen, stellt der Freistaat Bayern kostenlose Schutzmasken zur Verfügung.
Ab dem 25. Januar kann die Hauptpflegeperson bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung drei FFP2-Masken abholen. Als Nachweis reicht es aus, ein Schreiben der Pflegekasse vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die oder der Pflegebedürftige einen Pflegegrad hat.