26.03.2021 Allgemeines

Husten, Schnupfen & Co

Die telefonische Krankschreibung bei Husten, Schnupfen & Co ist weiterhin telefonisch möglich.

Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, können telefonisch für bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden.

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Kalendertage ausgestellt werden. Gilt bis 30. Juni 2021.

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