07.07.2022 Allgemeines

Pflegekasse informiert über neue Testverordnung

Wer sich seit 30. Juni 2022 auf das Corona-Virus testen lassen will, beteiligt sich mit drei Euro an den Kosten. Bestimmte Personengruppen haben weiterhin einen Anspruch auf kostenlose Tests. Darunter fallen unter anderem pflegende Angehörige sowie Besucher und Behandelte oder Bewohner in stationären bzw. ambulaten Pflege- und Krankeneinrichtungen.

Welchen Nachweis müssen Sie erbringen, um einen kostenlosen Coronatest zu erhalten?

Pflegepersonen: In den meisten Fällen ist es ausreichend, eine formlose Selbstauskunft der Pflegeperson beim Testzentrum vorzulegen. Das Gesundheitsministerium des Landes NRW bietet beispielsweise nun ein Musterformular zum Download an, auf dem man ankreuzen kann, dass man zum anspruchsberechtigten Personenkreis gehört (gilt bundesweit). Ein Nachweis über den Pflegestatus (Gutachten) wird weitgehend auch akzeptiert.

Besucherinnen und Besucher einer Pflegeeinrichtung / eines Krankenhauses: Einige Einrichtungen bieten eigene Teststationen an, bei denen Sie sich vorab testen lassen können. Falls das nicht der Fall ist, können Sie sich zum Beispiel diesen Vordruck von der Pflegeeinrichtung ausfüllen lassen und dem Testzentrum vorlegen.

Weitere Informationen zu COVID-19-Testes finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.

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