30.09.2020 Aus der mkk – meine krankenkasse

Freibetrag für die betriebliche Altersvorsorge

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2020 einen Freibetrag für die betriebliche Altersvorsorge beschlossen. Wir freuen uns über diese Änderung!
Die technische Umsetzung war aufgrund der Kurzfristigkeit schwierig – jetzt können wir starten. Sie erhalten im November 2020 eine Information, wenn Sie von dem neuen Gesetz profitieren.

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