08.12.2021 Allgemeines

Zusätzliche Kinderkrankentage

Die Corona-Pandemie stellt Eltern mit schulpflichtigen oder Kita-Kindern vor große Herausforderungen. Müssen die Einrichtungen pandemiebedingt schließen, bleibt ihnen oft nur, die Kinderbetreuung selbst zu übernehmen, was unter anderem zu Verdienstausfällen führen kann.

Bereits dieses Jahr hat der Gesetzgeber auf diese außergewöhnliche Situation reagiert und Eltern ermöglicht, sich für jedes Kind 30 Tage von der Arbeit freistellen zu lassen und Kinderkrankengeld zu beziehen. Dieser Anspruch verlängert sich nun auch für das Jahr 2022.

Bitte beachten Sie:

  • Bei mehreren Kindern ist der Anspruch auf 65 Tage begrenzt.
  • Alleinerziehende erhalten 60 Tage Kinderkrankengeld pro Kind (maximal 130 Tage).

Ein Entschädigungsanspruch besteht derzeit nach § 56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG), wenn Kindertageseinrichtungen oder Schulen pandemiebedingt geschlossen bleiben müssen und betrifft Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, oder behindert und auf Hilfe angewiesen sind.

Mit diesem Formular können Kundinnen und Kunden der mkk das zusätzliche Kinderkrankengeld beantragen. Als familienfreundliche Krankenkasse wollen wir unsere Kundinnen und Kunden unbürokratisch unterstützen und verzichten auf die Bescheinigung von der Kita oder Schule.

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