Hilfe im Haushalt

Ihre mkk übernimmt die Kosten für eine Haushaltshilfe in folgenden Situationen, wenn Sie selber Ihren Haushalt nicht führen können.

  • Während eines Krankenhausaufenthalts oder einer Kur (Rehabilitations-Maßnahme): Eine Unterstützung kommt dann in Frage, wenn keine andere Person in Ihrem Haushalt lebt, die die anfallenden Aufgaben im Haushalt übernehmen kann und mit Ihnen ein Kind unter 12 Jahren im gleichen Haushalt wohnt.
  • Schwere Erkrankung oder akuter Verschlimmerung der Erkrankung: Sie können unter bestimmen Voraussetzungen eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe erhalten, wenn Sie Ihren Haushalt wegen einer schweren Erkrankung oder akuter Verschlimmerung, insbesondere nach einem Aufenthalt im Krankenhaus (ambulant oder stationär), nicht weiterführen können.

Die Unterstützung ist bis zu vier Wochen möglich, wenn keine andere Person in Ihrem Haushalt lebt, die sich um den Haushalt kümmern kann. Wenn mit Ihnen ein Kind unter zwölf Jahren im Haushalt wohnt, kann die Haushaltshilfe sogar bis zu 26 Wochen zur Verfügung gestellt werden.

  • Schwangerschaft oder nach der Entbindung: In diesen Fällen kann eine zeitlich begrenzte Haushaltshilfe erforderlich sein, wenn Sie nicht von einer anderen Person in Ihrem Haushalt unterstützt werden können.

Damit wir feststellen können, ob und in welchem Umfang wir Ihnen eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen können, reichen Sie bitte den Antrag ein, bevor Sie jemanden beauftragen.

Was sollten Sie mitbringen?

  • 10 Minuten Zeit

  • Versichertennummer

  • ärztliche Bescheinigung (außer bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus oder in einer Rehabilitationseinrichtung)

  • Name und Anschrift der Haushaltshilfe (falls vorhanden)

Ärztliche Bescheinigung zum Antrag auf Haushalthilfe

Lassen Sie die Bescheinigung von Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt ausfüllen.

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