Krankenkasse wechseln: So einfach geht das!
Du möchtest deine Krankenkasse wechseln? Hier informieren wir dich, wie leicht ein Versicherungswechsel möglich ist und was es zu beachten gilt. Das Beste vorweg: Du musst einfach nur einen Beitrittsantrag bei deiner neuen Krankenkasse stellen. Deine alte Krankenkasse wird dann direkt informiert. Dieses Meldeverfahren zwischen den Krankenkassen macht eine Kündigung überflüssig.
Zur mkk wechseln
So kannst du deine Krankenkasse wechseln
Du kannst dich jederzeit bei der neuen Krankenkasse anmelden. Das geht mit einem sog. Beitrittsantrag – oft auch Mitgliedsantrag genannt. Deine neue Krankenkasse informiert deine alte Kasse über den Krankenversicherungswechsel.
Früher musstest du noch selber bei deiner alten Kasse kündigen, das wurrde seit Anfang 2021 durch ein sogenanntes Meldeverfahren unter den Krankenkassen erleichtert. Du musst also nicht mehr kündigen, das macht deine neue Krankeknkasse für dich – als Wechselservice.
Voraussetzungen für den Krankenkassenwechsel
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Du musst mindestens zwölf Monate bei einer Krankenkasse gewesen sein, bevor du wechseln kannst.
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Du kannst aber auch sofort wechseln, wenn du zum Beispiel deinen Arbeitgeber wechselst oder wenn deine Krankenkasse den Beitrag erhöht.
Diese Fristen sind zu beachten, wenn du deine gesetzliche Krankenversicherung wechseln möchtest
Die Bindungsfrist an deine alte Krankenkasse beträgt zwölf Monate. Erst nach Einhaltung dieses Zeitraums, also Ablauf von 12 Monaten, bist du nicht mehr gebunden und kannst deine Krankenversicherung ändern. Auch als ganze Familie, wenn du familienversichert bist.
Du kannst in der Regel aber auch sofort wechseln, wenn du die Arbeitsstelle wechselst oder deine Krankenkasse den Beitrag erhöht. Im Falle eines Jobwechsels gelten keine Fristen, die zwölfmonatige Bindung an deine vorherige Krankenkasse entfällt. Aufgrund des Krankenkassenwahlrechts kannst du dir aussuchen, bei wem du krankenversichert sein möchtest.
Einfach einfacher
So geht der Wechsel von einer gesetzlichen zu einer Privatversicherung
Wenn du die gesetzliche Krankenversicherung (pflichtversichert) verlassen möchtest, um dich privat kranken zu versichern (privatversichert), dann musst noch selbst kündigen. Das gilt auch, wenn du ins Ausland umziehst.
Das steckt hinter dem Sonderkündigungsrecht
Falls bei deiner Krankenkasse ein Zusatzbeitrag fällig ist, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Das gilt auch, wenn du noch keine zwölf Monate angemeldet bist. Wird der Beitrag deiner Krankenkasse erhöht, so kannst du bis zum Ende des Monats kündigen, in dem zum ersten Mal ein höherer Beitrag verlangt wurde. Hierbei gilt ein regulärer Kündigungszeitraum von zwei Monaten. So lange musst du den Zusatzbeitrag an deine alte Krankenkasse bezahlen.
So lange dauert der Kassenwechsel
Generell beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Beispiel: Beantragst du im Februar eine neue Krankenversicherung, wirst du zum 1. Mai Mitglied in der neuen Krankenkasse.
Das sind gesetzliche Krankenversicherungen
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In Deutschland gibt es zwei Systeme: die private und die gesetzliche Krankenversicherung.
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Über 90 Prozent der Deutschen sind in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
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Zu den gesetzlichen Krankenkassen zählen alle sog. Ersatzkassen, Ortskassen und Betriebskrankenkassen.
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Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) funktioniert nach dem Solidarprinzip und stellt die medizinische Versorgung sicher.
Warum sich ein Wechsel zur mkk – meine krankenkasse lohnt
Deinen Arbeitgeber solltest du formlos über den Krankenkassenwechsel informieren
Möchtest du deine gesetzliche Krankenversicherung wechseln, solltest du deinem Arbeitgeber "formlos", also zum Beispiel per E-Mail, kurz Bescheid geben. Dein Arbeitgeber erhält auch eine Mitgliedsbescheinigung von der neuen Krankenkasse in elektronischer Form. Wenn du arbeitslos bist, solltest du die Agentur für Arbeit informieren und als Rentner deine Rentenversicherung.
Behandlungen werden fortgesetzt
Bereits begonnene Behandlungen werden fortgeführt, wenn du deine Krankenkasse wechselst
Für einige medizinische Behandlungen brauchst du vor Antritt deiner neuen Krankenversicherung eine Genehmigung von deiner bisherigen und von deiner neuen Krankenkasse. Wenn du für eine Behandlung von deiner alten Krankenkasse eine Genehmigung bekommen hast, diese aber noch nicht begonnen hast, musst du sie bei deiner neuen Krankenkasse erneut beantragen.
Hast du diese Behandlung bereits begonnen, wird deine neue Krankenkasse die Behandlungskosten übernehmen. In jedem Fall ist es nötig, deine neue Krankenkasse über deine fortlaufenden Behandlungen zu informieren. Für Extraleistungen, wie zum Beispiel Rollstühle oder Arzneimittel, bietet dir deine neue Krankenkasse einen Ersatz an und erhebt keine zusätzlichen Kosten.
Noch ein paar Details für den Wechsel
Wenn du mindestens ein Jahr lang bei deiner aktuellen Krankenkasse angemeldet warst, kannst du in jede beliebige gesetzliche Krankenkasse tauschen. Falls deine Krankenkasse den Zusatzbeitrag zum Beispiel um 0,3 Prozent erhöht hat, kannst du ein Sonderkündigungsrecht geltend machen und deine Krankenkasse somit auch innerhalb der einjährigen Bindefrist wechseln.
Wichtig zu beachten: Du kannst als Versicherter nur zu einer Krankenkasse wechseln, die in dem Bundesland ansässig ist, in dem du lebst oder arbeitest. Oder die bundesweit geöffnet ist. Wenn du beispielsweise in Niedersachsen wohnst, kannst du nicht zu einer Krankenkasse wechseln, die nur in Hamburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen geöffnet ist.
Die Krankenkassen kümmern sich um die Fristen
Deine bisherige und deine neue Krankenkasse kümmern sich um die Einhaltung der Fristen und legen per Datenabgleich fest, wann du deine Krankenversicherung spätestens wechseln kannst. Sobald deine alte und deine neue Krankenkasse diese Daten ausgetauscht haben, bekommst du von deiner neuen Krankenkasse einen Wechseltermin mitgeteilt. Es gibt übrigens keine Firsten bezüglich des Jahreswechsels.
Der Versicherungsschutz bleibt bestehen
Du wirst bei deiner bisherigen Krankenkasse nur abgemeldet, wenn deine neue Krankenkasse deine Mitgliedschaft in schriftlicher Form bestätigt hat. Das heißt konkret, dass dein Versicherungsschutz auch beim Krankenkassenwechsel unverändert bestehen bleibt und es zu keinen Versorgungslücken kommt.
Sollte dich deine neue Krankenkasse nicht in die Versicherung aufnehmen, bleibt der Versicherungsschutz bei deiner alten Krankenkasse erhalten. Eine doppelte Krankenversicherung ist ebenso ausgeschlossen.
Darum lohnt sich der Wechsel zu mkk – meine krankenkasse
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