Berufstätige
Ihre Krankenversicherung im Erwerbsleben
Ganz gleich, ob Sie frisch ins Berufsleben starten oder viel Arbeitserfahrung mitbringen – auf Ihre Krankenversicherung muss Verlass sein. Die BKK VBU steht als starker Gesundheitspartner an Ihrer Seite und bietet ausgezeichnete Leistungen für jedes Alter. Erfahren Sie mehr über unsere Beitragssätze und die Vorteile einer Mitgliedschaft bei der BKK VBU.
Inhalte der Krankenversicherung für Berufstätige
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Ihre Vorteile
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- Die BKK VBU unterstützt Sie dabei, gesund zu bleiben und hilft Ihnen im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch.
- Wir fördern Ihr Wohlbefinden mit vielen Gesundheitsangeboten, die sich einfach in Ihren Arbeitsalltag integrieren lassen.
- Sie haben keine Zeit, in unseren ServiceCentern vorbeizuschauen? Kein Problem. Unser 24-h-Servicetelefon ist rund um die Uhr kostenfrei innerhalb Deutschlands für Sie erreichbar.
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Kriterien für die Versicherung im Berufsleben
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- Sie üben eine Beschäftigung aus und verdienen unter der Geringfügigkeitsgrenze von 520 Euro im Monat (Stand: 1. Oktober 2022), dann zahlen Sie keine Beiträge zur Krankenversicherung.
- Überschreitet Ihr jährliches Arbeitsentgelt die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze unterliegen Sie nicht der Krankenversicherungspflicht. Sie werden daher auf der Grundlage einer freiwilligen Mitgliedschaft versichert. Weitere Informationen dazu finden Sie im Abschnitt "Häufige Fragen".
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Beitragssatz
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- Ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden aus Ihrem Arbeitsentgelt berechnet. Sie und Ihr Arbeitgeber zahlen in der Regel jeweils die Hälfte der Beiträge.
- Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent. Zusätzlich erheben wir einen individuellen Zusatzbeitrag von derzeit 1,8 Prozent. Ihr Arbeitgeber übernimmt jeweils die Hälfte.
- Liegt Ihr Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 1600 Euro monatlich (sogenannter Übergangsbereich), zahlen Sie einen verminderten Beitrag.
- Den Beitrag zur Pflegeversicherung teilen Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber ebenfalls zur Hälfte. Der Beitragssatz beträgt insgesamt 3,05 Prozent. Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren zahlen einen zusätzlichen Anteil von 0,35 Prozent selbst.
Die Schritte zu Ihrer Krankenversicherung
1. Schritt: Sie füllen den Online-Mitgliedsantrag aus oder wenden sich persönlich an uns. Wir beraten Sie gern. Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen eine Versicherungsbestätigung aus. Anschließend informieren Sie Ihren Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel.
2. Schritt: Sie reichen ein Passbild für Ihre neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
3. Schritt: Wir senden Ihnen rechtzeitig Ihre Gesundheitskarte. Außerdem informieren wir Ihren Arbeitgeber über Ihren Wechsel, sofern Sie dies wünschen
Anschrift: BKK VBU, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
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Werden Sie Mitglied!
Sie möchten sich bei der BKK VBU krankenversichern? Das freut uns sehr. Füllen Sie den Mitgliedsantrag bequem online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Häufige Fragen
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Kann ich meine Familie bei der BKK VBU kostenlos mitversichern?
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Ja, für Angehörige von BKK VBU Versicherten ist die Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung kostenlos.
Lesen Sie mehr in der Familienversicherung. -
Was bedeutet Beitragsbemessungsgrenze?
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Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem Ihr Arbeitsentgelt für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
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Was bedeutet die Jahresarbeitsentgeltgrenze im Gegensatz zur Beitragsbemessungsgrenze?
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Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, auch Versicherungspflichtgrenze genannt, ist der Grenzwert, ab welcher Höhe des jährlichen Arbeitsentgelts ein Arbeitnehmer nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist. Der Versicherte kann sich dann entscheiden, bei der BKK VBU freiwillig krankenversichert zu bleiben oder sich privat zu versichern.
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Wie zahle ich meine Krankenversicherungsbeiträge?
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Die Beiträge behält Ihr Arbeitgeber direkt aus Ihrem Brutto-Arbeitsentgelt ein. Er führt diese dann zusammen mit dem Arbeitgeberbeitragsanteil an uns ab. Wir leiten diese an den Gesundheitsfonds weiter. Die einbehaltenen Beiträge können Sie Ihrer Gehaltsabrechnung entnehmen.
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Bin ich beim Wechsel zur BKK VBU durchgehend krankenversichert?
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Ja, Ihre Mitgliedschaft bei der BKK VBU schließt nahtlos an Ihre vorherige Krankenkasse an.