Familien
Ihre Krankenversicherung für die ganze Familie
Sie selbst oder ein Mitglied Ihrer Familie ist bei der BKK VBU krankenversichert? Wunderbar. Denn Ihre Familienangehörigen können sich bei uns kostenlos mitversichern. Wer die Familienversicherung nutzen kann und welche Leistungen wir Ihnen bieten, erfahren Sie hier.
Inhalte der Familienversicherung
-
Ihre Vorteile
-
Für Angehörige von BKK VBU Versicherten ist die Familienversicherung kostenlos. Folgende Familienmitglieder können sich beitragsfrei mitversichern:
- Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
- Leibliche und adoptierte Kinder
- Stiefkinder und Enkel, wenn Sie in den Haushalt des Mitgliedes aufgenommen wurden oder das versicherte Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
- Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied gepflegt werden
-
Kriterien für die Familienversicherung
-
Die kostenfreie Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Ihr Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort ist in Deutschland.
- Sie haben keine eigene Versicherung, die vorrangig ist.
- Sie sind nicht versicherungsfrei[1] oder von der Versicherungspflicht befreit, etwa, wenn Sie eine private Krankenversicherung haben.
- Sie sind nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig.
- Ihr regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen übersteigt nicht 485 Euro bzw. 520 Euro bei geringfügig entlohnter Beschäftigung. (Stand: 1. Januar 2023)
[1] Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei, dürfen sich aber familienversichern.
Zur Besonderheit bei Kindern lesen Sie bitte im Text weiter unten.
-
Beitragssatz
-
Die Familienversicherung ist kostenlos.
Besondere Kriterien der Familienversicherung für Kinder
Kinder sind kostenlos familienversichert:
- bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
- bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden
- wenn Ihr Kind unabhängig vom Alter körperlich, geistig oder seelisch behindert und nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten[1]
Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch einen freiwilligen Dienst, Zivildienst oder die Wehrpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, gilt die Versicherung für den Dienstzeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.
[1] Voraussetzung: Die Behinderung wurde zu einem Zeitpunkt festgestellt, als das Kind familienversichert war.
Wie kann ich mein Kind oder mich mitversichern?
1. Schritt: Sie wenden sich an uns – per Telefon oder persönlich in unseren ServiceCentern.
2. Schritt: Wir senden Ihnen einen Antrag für die Familienversicherung zu. Diesen füllen Sie bitte aus und reichen ihn mit den erforderlichen Nachweisen bei uns ein.
3. Schritt: Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen eine Versicherungsbescheinigung aus.
4. Schritt: Sie reichen ein Passbild für Ihre neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
5. Schritt: Wir senden Ihnen rechtzeitig Ihre Gesundheitskarte zu.
Anschrift: BKK VBU, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
Passbild hochladen
Folgende Belege sollten Sie für uns bereit halten, sofern für Sie relevant:
- Für privat versicherte Ehepartner die Einkommensnachweise
- Schul-/ Studienbescheinigung für Kinder zwischen 23 und 25 Jahren
- Wenn Stiefkinder mitversichert werden sollen: Unterlagen über das Nettoeinkommen und den Nachweis über den Unterhalt vom leiblichen Elternteil
- Bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr ohne Entgelt: die Bestätigung der Einrichtung über die Teilnahme
- Bei Wehrdienst oder Zivildienst: die Dienstbescheinigung
- Die Geburtsurkunde bei Neugeborenen oder Kindern mit anderem Nachnamen
- Die Heiratskurkunde bei Ehegatten mit anderem Nachnamen
Jetzt familienversichern
Laden sie sich gerne den PDF-Antrag zur Familienversicherung herunter, füllen ihn aus und senden ihn mit den erforderlichen Nachweisen bei uns ein.