Ihr Internet Browser wird nicht unterstützt
Um alle Funktionen dieser Webseite korrekt nutzen zu können, verwenden sie bitte einen anderen Internet Browser.

Planbare Operationen

Trotz vielfältiger Behandlungsmöglichkeiten lässt sich eine Operation nicht immer vermeiden und Sie erhalten eine Verordnung zur Krankenhausbehandlung. Dank moderner Narkose- und Operationsverfahren werden inzwischen viele operative Eingriffe ambulant oder auch kurzstationär durchgeführt.

Für bestimmte planbare Operationen bietet Ihre Krankenkasse mkk eine hochwertige Behandlung bei spezialisierten Ärzten an. Profitieren Sie als Patient von kürzeren Wartezeiten, einer Rund-um-Fürsorge – ähnlich einem Privatpatienten und dem medizinischen Know-how erfahrener und spezialisierter Operateure.

Leistungen der mkk – besondere Qualität für Sie

  • Volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte

    Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen werden die Kosten automatisch über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

  • Unser Plus für Sie

    Diese Leistungen sind Angebote der mkk über den gesetzlichen Rahmen hinaus.

Wer kann die Leistung in Anspruch nehmen?

  • Versicherte in Berlin und Brandenburg, Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein sowie Thüringen

Was beinhaltet die Leistung für ambulante Operationen?

  • Operationen im Rahmen der integrierten Versorgung bei spezialisierten Ärzten, die entweder ambulant in den Arztpraxen oder in Operationszentren stattfinden.
  • Der Arzt bespricht mit Ihnen den Therapieverlauf und bindet Sie aktiv in alle Behandlungsschritte mit ein.
  • Sie werden vor und nach der Operation von Ihrem Operateur betreut.
  • Die Narkose wird von einem erfahrenen Anästhesisten durchgeführt.
  • Im Anschluss an die Operation werden Sie entweder direkt in der Praxis (bei ambulanten Operationen) oder auf der Privatstation (im Operationszentrum) weiter versorgt.
  • Sie haben die Möglichkeit, vor der geplanten Operation einen weiteren Arzt hinzuzuziehen/ eine Zweitmeinung einzuholen.

Bei medizinischer Notwendigkeit werden die Kosten für folgende ambulante Operationen übernommen:

  • Minimalinvasive gynäkologische Operationen
  • Leistenbrüche
  • Operationen an der Nasenmuschel / Nasenscheidewand
  • Hämorrhoiden
  • Operationen am Knie- oder Schultergelenk bei einer Arthroskopie
  • Vorfußoperationen (z. B. Hallux valgus)*
  • Krampfaderentfernung per Lasertherapie oder Radiofrequenzablation
  • Verkleinerung von Gaumenmandeln** und Entfernung vergrößerter Rachenmandeln
  • Paukenröhrchen-Operation im Ohr***

* Hallux valgus nur in Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland

** nur in Berlin, Brandenburg und Mitteldeutschland. Die Entfernung von Gaumen- und Rachenmandeln übernehmen wir bundesweit.

*** nur in Berlin und Brandenburg (als Kombinationseingriff) und Mitteldeutschland

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

  • Beim Versicherten ist ein chirurgischer Eingriff geplant, der ambulant bzw. kurzstationär durchführbar ist.

  • Vor bzw. nach der Operation ist eine vorübergehende Betreuung notwendig.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.

Ostdeutsche Bundesländer (und Berlin)
Telefon: (030) 72612 6360

Westdeutsche Bundesländer
Telefon: (030) 72612 2910

Krankenhaussuche

Sie suchen ein passendes Krankenhaus in Ihrer Nähe?

Häufige Fragen

Übernimmt die mkk die Kosten, wenn nach der OP eine Übernachtung notwendig ist?

Ja, bei einer medizinisch notwendigen Übernachtung entfällt für Sie die übliche Krankenhauszuzahlung von 10 Euro pro Tag.[1] Auf den Privatstationen steht für Sie ein Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung.

[1] Nur bei Unterbringung in den Operationszentren MZL oder der Klinik Hygiea.

Übernimmt die mkk die entstehenden Fahrtkosten zum Operationszentrum?

Ja, wir stellen Ihnen einen Transport zur Verfügung, wenn Sie für bestimmte Operationen abgeholt werden müssen. Für das Medizinische Zentrum Lichtenberg am Sana Klinikum und die Privatklinik Hygiea gilt eine Sonderregelung: Falls Sie die Fahrt vom Krankenhaus nach Hause privat organisieren, erstatten wir Ihnen 25 Euro.

Muss ich für die ambulante Operation eine Zuzahlung leisten?

Nein. Bei kurzstationären Operationen mit bis zu zwei Übernachtungen entfällt die Zuzahlung von 10 Euro pro Tag bei einer Unterbringung im Medizinischen Zentrum Lichtenberg am Sana Klinikum oder in der Privatklinik Hygiea.

Wie lange muss ich auf einen Operationstermin warten?

Durch unsere Zusammenarbeit mit spezialisierten Chirurgen und Fachärzten erhalten Sie schnell einen Termin.

Wie erfolgt die Nachbehandlung?

Sie werden von dem Arzt, der Sie operiert hat, auch in der Nachbehandlung betreut.

nach oben