Ärztliche Behandlung
In gesundheitlichen Fragen ist ein Arzt Ihr bester Ansprechpartner. Er berät Sie, wie Sie sich vor einer Krankheit schützen können und betreut Sie hinsichtlich der Früherkennung und Behandlung.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk
Wenn Sie von einem Kassenarzt oder stationär in einem Vertragskrankenhaus behandelt werden, übernimmt die mkk die vollen Kosten für alle medizinisch notwendigen:
- Beratungen
- Untersuchungen
- Diagnoseverfahren
- Operationen
- Stationäre Behandlungen in einem vertraglichen Krankenhaus, sofern mit ambulanten Verfahren keine Heilung erreicht werden kann.
Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
Die Kosten einer ambulanten Behandlung rechnet Ihr Arzt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte ab – das geht schnell und ist für Sie bequem. Sie legen bei einem Arztbesuch einfach Ihre Gesundheitskarte vor und brauchen sich nicht zusätzlich an uns zu wenden. Bei einer stationären Behandlung in einem Vertragskrankenhaus ist eine ärztliche Verordnung notwendig. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls direkt zwischen Klinik und der mkk als Ihrer Krankenkasse. Sie tragen nur die anfallende gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Kalendertag, jedoch maximal 280 Euro pro Kalenderjahr.
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Häufige Fragen
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Was ist ein Vertragskrankenhaus?
- Von einem Vertragskrankenhaus sprechen wir, wenn es mit uns als Krankenkasse vertraglich geregelt zusammenarbeitet. Sie können also jedes kassenärztlich zugelassene Krankenhaus besuchen.
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Was ist IGeL bzw. der IGeL-Monitor?
- IGeL steht für Individuelle Gesundheitsleistungen, umgangssprachlich "Selbstzahlerleistungen". Es sind also Leistungen, die Sie als Patient selbst zahlen müssen, weil sie nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Eine Erstattung durch die Krankenkasse ist nicht möglich. Der IGeL-Monitor ist ein Webportal, das für Sie diese ärztlichen Leistungen fundiert und kostenlos bewertet. Zum IGeL-Monitor
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