Krankengeld

Wenn du arbeitsunfähig bist, zahlt meist dein Arbeitgeber den Lohn weiter: Bis zu sechs Wochen gilt die sogenannte Entgeltfortzahlung. Arbeitslose erhalten weiterhin ihr Arbeitslosengeld. Wer länger krank ist, erhält von der mkk - meine krankenkasse Krankengeld.

Voraussetzungen für den Krankengeldbezug

  • Du bist aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben und hast keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber.
  • Deine Mitgliedschaft bei der mkk beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Du legst uns das Attest deines Arztes über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche vor. Viele Ärzte senden uns diese Bescheinigung bereits elektronisch als sogenannte eAU, sodass du uns diese nicht mehr zusenden brauchst.
  • Für einen lückenlosen Nachweis muss deine weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am folgenden Werktag des vorausgegangenen Arbeitsunfähigkeitszeitraumes ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. (Beispiel: Wenn du bis einschließlich Freitag krankgeschrieben bist, ist für den lückenlosen Nachweis spätestens am Montag eine erneute Krankschreibung erforderlich.)

Wie hoch ist mein Krankengeld?

  • Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgeltes und maximal 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes.

  • Falls du Arbeitslosengeld erhältst, bekommst du Krankengeld in voller Höhe deines Arbeitslosengeldes.

So erhältst du Krankengeld

  • Du erhältst von uns einen Antrag auf Krankengeld, wenn der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit die Fortzahlung des Geldes während deiner Krankheit eingestellt haben.

Hinweis zur Bearbeitungszeit der Krankengeldzahlung

Für die erste Zahlung deines Krankengeldes benötigen wir Angaben zu deinem Verdienst von deinem Arbeitgeber bzw. den Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit. Sind alle Unterlagen bei uns eingetroffen, können wir das Krankengeld berechnen. Die erste Zahlung erhältst du kurze Zeit nach deinem Bescheid zur Krankengeldhöhe.

Ab der zweiten Zahlung kannst du mit dem Geld vier Arbeitstage (Montag-Freitag) nach Einreichen der weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechnen.

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Häufige Fragen

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