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Krankengeld

Sie sind länger krank und fragen sich, wie Sie weiterhin finanziell abgesichert sind? Wenn Sie arbeitsunfähig sind, zahlt meist Ihr Arbeitgeber Ihren Lohn weiter: Bis zu sechs Wochen gilt die sogenannte Entgeltfortzahlung. Arbeitslose erhalten weiterhin Ihr Arbeitslosengeld.
Sind Sie allerdings länger arbeitsunfähig, erhalten Sie Krankengeld von der mkk. Wir erklären Ihnen, was es zu beachten gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.

Voraussetzungen für den Krankengeldbezug

  • Sie sind aufgrund einer Krankheit länger als sechs Wochen krankgeschrieben und haben keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber.
  • Ihre Mitgliedschaft bei der mkk beinhaltet einen Anspruch auf Krankengeld.
  • Sie legen uns das Attest Ihres Arztes über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit innerhalb einer Woche vor. Viele Ärzte senden uns diese Bescheinigung bereits elektronisch als sogenannte eAU, so dass Sie diese dann nicht mehr selbst zusenden müssen.
  • Für einen lückenlosen Nachweis muss Ihre weitere Arbeitsunfähigkeit spätestens am folgenden Werktag des vorausgegangenen Arbeitsunfähigkeitszeitraumes ärztlich festgestellt und bescheinigt werden. (Beispiel: Wenn Sie bis einschließlich Freitag krankgeschrieben sind, ist für den lückenlosen Nachweis spätestens am Montag eine erneute Krankschreibung erforderlich.)

Wie hoch ist mein Krankengeld?

  • Das Krankengeld beträgt grundsätzlich 70 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgeltes und maximal 90 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgeltes. Falls Sie Arbeitslosengeld erhalten, bekommen Sie Krankengeld in voller Höhe Ihres Arbeitslosengeldes.

Wie erhalte ich mein Krankengeld?

Sie erhalten von uns einen Antrag auf Krankengeld, wenn der Arbeitgeber oder die Agentur für Arbeit die Fortzahlung des Geldes während Ihrer Krankheit eingestellt haben.

Hinweis zur Bearbeitungszeit der Krankengeldzahlung

Für die erste Zahlung Ihres Krankengeldes benötigen wir Angaben zu Ihrem Verdienst von Ihrem Arbeitgeber bzw. den Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit. Sind alle Unterlagen bei uns eingetroffen, können wir das Krankengeld berechnen. Die erste Zahlung erhalten Sie kurze Zeit nach Ihrem Bescheid zur Krankengeldhöhe.

Ab der zweiten Zahlung können Sie mit dem Geld vier Arbeitstage (Montag-Freitag) nach Einreichen der weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechnen.

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Häufige Fragen

Beziehen sich die 6 Wochen auf dieselbe Krankheit? Was passiert bei einer Unterbrechung?

Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber für 6 Wochen je Krankheit. Sind sie mehrfach wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig, werden diese Zeiten zusammengerechnet. Sobald Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung beendet ist, erhalten Sie das Krankengeld von der mkk.

In welchen Abständen wird Krankengeld gezahlt?

Sie erhalten das Krankengeld immer rückwirkend. Das heißt, sobald uns Ihre aktuelle Krankschreibung vorliegt, bis zu dem Tag, an dem die Bescheinigung ausgestellt worden ist. (Beispiel: Sie wurden am 15.07. weiter krankgeschrieben bis einschließlich 30.07. Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt bei Eingang der Bescheinigung bis einschließlich 15.07.)

Warum wird mein Krankengeld nicht bis zum Ende meiner Krankschreibung überwiesen, sondern nur bis zum Datum meines letzten Arztbesuchs?

Ihr Krankengeld kann, ähnlich dem Lohn bzw. Gehalt, nur rückwirkend, ausgezahlt werden. Überwiesen wird dabei bis zum Datum der Arbeitsunfähigkeitsfeststellung, also dem Datum Ihres letzten Arztbesuchs. Das ist gesetzlich so vorgegeben, da Sie bereits vor Ablauf Ihrer Krankschreibung (auf dem Krankenschein als "voraussichtlich arbeitsunfähig bis" bezeichnet), wieder gesund werden könnten. Und sobald Sie genesen sind, dürfen Sie auch wieder arbeiten, völlig unabhängig vom ausgewiesenen Datum auf Ihrem Krankenschein.

Wie wird Krankengeld berechnet?

Das Krankengeld für Monatslöhner berechnet sich wie folgt:

  • Bruttolohn: 3.000 Euro
  • Nettolohn: 2.100 Euro
  • Keine Einmalzahlungen

3.000 Euro : 30 Tage = 100 Euro tägliches Regelentgelt

100 Euro x 70 Prozent = 70 Euro

2.100 Euro : 30 Tage = 70 Euro tägliches Nettoarbeitsentgelt

70 Euro x 90 Prozent = 63,00 Euro

Ergebnis: 70 Euro sind mehr als 63 Euro - damit beträgt das Brutto-Krankengeld 63 Euro. Davon sind noch die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung abzuziehen.

 

Das Krankengeld für Stundenlöhner berechnet sich wie folgt:

  • Bruttolohn: 3.000 Euro
  • Nettolohn: 2.100 Euro
  • Wöchentliche Arbeitszeit: 39 Stunden
  • Gesamtstunden: 168
  • Keine Einmalzahlungen

(3.000 Euro x 39 Wochenstunden) : (168 Gesamtstunden x 7 Tage) = 99,49 Euro Regelentgelt

99,49 Euro x 70 Prozent = 69,64 Euro

(2.100 Euro x 39 Wochenstunden) : (168 Gesamtstunden x 7 Tage) = 69,64 Euro tägliches Nettoarbeitsentgelt

69,64 Euro x 90 Prozent = 62,68 Euro

Ergebnis: 69,64 Euro sind mehr als 62,68 Euro - damit beträgt das Brutto-Krankengeld 62,68 Euro. Davon sind noch die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitsförderung und Pflegeversicherung abzuziehen.

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Was Sie beachten müssen, wenn die Entgeltfortzahlung zu Ende geht und wie sich eine stufenweise Wiedereingliederung gestaltet, erfahren Sie in unserem Ratgeber.

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