Schwangerschaftsabbruch
Eine Schwangerschaft zu beenden, ist aus welchen Gründen auch immer, eine schwierige Entscheidung. Auch in einer solchen Situation steht die mkk Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir übernehmen die Kosten für einen Abbruch, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen. Die Abrechnung der Kosten für den medizinischen Eingriff erfolgt in diesen Fällen direkt mit der mkk und Schwangere müssen nichts weiter tun. Dies gilt nicht für einen Schwangerschaftsabbruch aus anderen Gründen.
Wenn eine Frau unsicher ist, ob sie ein Kind austragen möchte, hat sie zwölf Wochen nach der Empfängnis Zeit, sich gegen eine Schwangerschaft zu entscheiden.
Wenn sie sich für den Abbruch entscheidet, benötigt sie eine Bescheinigung über eine Schwangerschaftskonfliktberatung. Diese wird von einer anerkannten Beratungsstelle, zum Beispiel von der AWO, Pro Familia, der Diakonie oder einem für die Beratung anerkannten, anderen Arzt, ausgestellt.
Die Bescheinigung ist nicht notwendig, wenn die Frau sich aus medizinischen oder kriminologischen Gründen für den Abbruch entscheidet.
Was sind die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die mkk
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Wir übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch, wenn medizinische oder kriminologische Gründe vorliegen.
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Wir übernehmen die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruchs im Auftrag des jeweiligen Bundeslandes, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie kann ich die Kostenübernahme beantragen?
- Bei einem Schwangerschaftsabbruch aus medizinischen oder kriminologischen Gründen wird der Eingriff direkt über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) abgerechnet.
- Für Frauen, die sich aus anderen Gründen für einen Abbruch entscheiden und ein nachweislich niedriges Einkommen haben, übernimmt das jeweilige Bundesland, in dem sie wohnen, die Kosten. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen übernimmt die mkk.
Antrag einreichen
Laden Sie den Antrag herunter und senden ihn ausgefüllt an mkk, 10857 Berlin.
Fügen Sie bitte folgende Unterlagen hinzu:
- aktuelle Einkommensnachweise
- Mietvertrag bzw. Nachweis Miet-/Kreditzahlungen
- Nachweis über Unterhaltszahlungen (sofern vorhanden)
Weitere Informationen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch finden Sie auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.