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Vorsorge in derSchwangerschaft

Untersuchungen und Frühgeburtenprävention

Mit einer Schwangerschaft öffnet sich ein ganz neues Kapitel im Leben einer Frau. Nicht nur der Körper bereitet sich darauf vor, Mutter zu werden. Schwanger zu sein bedeutet auch, schon frühestmöglich Verantwortung für sein Kind zu übernehmen – von Beginn an. Damit das neue Familienmitglied gesund und nicht zu früh zur Welt kommt, können werdende Mütter viele Vorsorgeuntersuchungen wahrnehmen. Die Leistungen übernimmt die BKK VBU als Ihre Krankenkasse.

Leistungen der BKK VBU – besondere Qualität für Sie

  • Volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte

    Bei der Inanspruchnahme dieser Leistungen werden die Kosten automatisch über Ihre Gesundheitskarte abgerechnet.

Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!

Was umfasst die Leistung der Schwangerenvorsorge und Frühgeburtenprävention?

  • Blutuntersuchungen
  • Gewichtskontrolle und Ernährungsberatung
  • Ultraschalluntersuchungen
  • CTG
  • Bluttest der Mutter, um den Rhesusfaktor des Kindes zu bestimmen

In der Schwangerschaft sind drei Ultraschalluntersuchungen vorgesehen: zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche, zwischen der 19. und 22. sowie zwischen der 29. und 32. Woche. Mehr über die Inhalte der Untersuchungen finden Sie in den "Häufigen Fragen" auf dieser Seite oder in der Patienteninformation vom Gemeinsamen Bundesausschuss.

Unser Plus

  • Wir unterstützen Sie dabei, dass Ihre Schwangerschaft reibungslos verläuft. Mit Hallo Baby bieten wir Ihnen ein Vorsorgeprogramm an, das hilft, das Risiko für eine Frühgeburt zu reduzieren.
  • Schwangere Frauen erhalten einen Zuschuss von 120 Euro, wenn sie folgende Untersuchungen durchführen lassen: zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, B-Streptokokken-Test, Feststellung der Antikörper auf Ringelröteln und Windpocken oder Toxoplasmosetest. Voraussetzung: Sie haben die Leistungen noch nicht im Rahmen des Programms Hallo Baby in Anspruch genommen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BKK VBU

  • Als Schwangere haben Sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen.

  • Die Kosten für diese Untersuchungen übernimmt die BKK VBU für Sie in voller Höhe.

  • Je nach Bedarf können Sie sich von einem Arzt oder einer Hebamme untersuchen lassen.

Wie kann ich die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch nehmen?

  • Legen Sie beim Arzt oder bei der Hebamme einfach Ihre elektronische Versichertenkarte vor.

  • Die Kosten rechnet die Praxis direkt mit unserer Krankenkasse ab.

  • Sie brauchen sich nicht zusätzlich an uns zu wenden.

Häufige Fragen

Was wird in den Ultraschalluntersuchungen untersucht?

Zwischen der 9. und 12. Schwangerschaftswoche kontrolliert der Arzt Lage und Größe des Embryos, untersucht auf eine mögliche Mehrlingsgeburt und prüft das Herz.

Zwischen der 19. und 22. Woche erfahren Sie, ob sich das Kind gut entwickelt. Gemessen werden u.a. Kopf, Arme und Beine, auch die inneren Organe des Fötus werden untersucht.

Zwischen der 29. und 32. Woche untersucht der Arzt die körperliche und zeitgerechte Entwicklung des Kindes. Auch die Lage des Kindes und die Menge des Fruchtwassers werden kontrolliert.

Was untersucht der Arzt im Fall einer Risikoschwangerschaft?

Bei Risikoschwangerschaften werden in der Regel zusätzliche Ultraschalluntersuchungen gemacht, um das Wachstum, die Lage und den Allgemeinzustand des Kindes zu bewerten. In einzelnen Fällen werden weitere Untersuchungen wie zum Beispiel die Feindiagnostik notwendig.

Der Arzt entscheidet, welche Untersuchungen wann notwendig sind, führt diese selbst durch oder überweist die Patientin zu entsprechenden Fachärzten. Auch für diese Untersuchungen legen Sie einfach Ihre elektronische Gesundheitskarte vor.

Wozu dient die Untersuchung zur Bestimmung des Rhesusfaktors?

Bei der nicht-invasiven Pränataldiagnostik handelt es sich um einen Bluttest der Mutter, um den Rhesusfaktor des Kindes zu bestimmen. Dazu sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • nur für Schwangere mit negativem Rhesusfaktor D (muss bekannt sein)
  • Untersuchung nur bei Einlings-, nicht jedoch für Mehrlingsschwangerschaften
  • frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt des Gemeinsamen Bundesausschuss.

Ausschnitt Frauenkörper beim Innehalten auf Übungsmatte

Entspannungsübungen

Gegen Stress lässt sich etwas tun, sowohl kurz-, als auch langfristig. "Stopp" sagen ist die Zauberformel, kontinuierliche Übungen halten Körper und Seele fit.

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