Vorsorge für Kinder
Sobald das Kind da ist, sorgen sich Eltern um seine Gesundheit, ein Leben lang. Denn insbesondere in den ersten Monaten und Jahren wird der junge Organismus mit vielem konfrontiert, was Erwachsenen in der Regel keine Schwierigkeit bereitet – Ihrem Kind vielleicht schon.
Besonders wichtig sind die U- und J- Untersuchungen der Kinder. Damit Sie keinen Termin verpassen, erinnern wir Sie - ohne Ihr Zutun - rechtzeitig mit einer Postkarte.
Wer kann die Leistungen in Anspruch nehmen?
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Babys, Kinder und Jugendliche
Was beinhalten die Leistungen der U- und J-Untersuchungen?
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U0: Elternberatung vor der Geburt
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- Gestaltung der optimalen Schlafumgebung des Kindes
- Ernährung (Vorteile des Stillens)
- Vorteile der Krankheitsverhütung durch die Gabe von Vitamin D und K sowie Fluor
- Impfungen und Impfschema nach STIKO-Empfehlung
- Neugeborenen-Screening in den ersten zwei bis drei Tagen (36 bis 72 Stunden) nach der Geburt
- Unfallschutz
- Hilfsangebote für die Herausforderungen in den ersten Lebensmonaten
Teilnehmen können Sie, wenn Sie sich ins Programm STARKE KIDS bei einem teilnehmenden Arzt einschreiben.
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U1: Neugeborenen-Erstuntersuchung direkt nach der Geburt
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- Durchführen des APGAR-Tests (mehr in den "Häufigen Fragen")
- Erste Vitamin K-Verabreichung
- Beurteilen der kindlichen Reife
- Untersuchen des Nabelschnurblutes auf den Sauerstoffgehalt
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U2: Neugeborenen-Basisuntersuchung (3. bis 10. Lebenstag)
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- Besonders gründliche Untersuchung der Organe, der Haut, der Geschlechtsteile und der Knochen sowie des Verdauungssystems und der Reflexe
- Überprüfung auf Geburtsverletzungen oder Fehlbildungen
- Stoffwechselscreening-Tests und Neugeborenen-Hörscreening
- Zweite Vitamin K-Verabreichung
- Eventuelle Rachitis- und Fluoridprophylaxe
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U3: 4. bis 5. Lebenswoche
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- Überprüfen der Reflexe und der Reaktionen auf bestimmte Reize wie z. B. Licht
- Ultraschalluntersuchung der Hüfte
- Beurteilung des allgemeinen Befindens und des Hörvermögens
- Erfragen des Trink- und des Schlafverhaltens
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U4: 3. bis 4. Lebensmonat
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- Untersuchung der Beweglichkeit und des Reaktionsvermögens
- Impfinformation und eventuell Beginn der Routineimpfungen
- Prüfung des Schädelwachstums (Messung der Fontanellengröße)
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U5: 6. bis 7. Lebensmonat
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- Testen der Beweglichkeit und Körperbeherrschung
- Testen des Hör- und Sehvermögens
- Erfragen des Ernährungsverhalten
Um Karies vorzubeugen, ist es wichtig, schon beim ersten Milchzahn mit der Pflege anzufangen. Wir übernehmen bereits ab dem 6. Monat die Kosten für Früherkennungsuntersuchungen.
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U6: 10. bis 12. Lebensmonat
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- Erneutes Überprüfen der Körperbeherrschung und Beweglichkeit
- Beobachten der sprachlichen Entwicklung und des "Fremdelns"
- Kontrolle der geistigen Entwicklung und der Sinnesorgane
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U7: 21. bis 24. Lebensmonat (kurz vor dem 2. Geburtstag)
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- Überprüfen der geistigen und sozialen Entwicklung: Sprachentwicklung, Gebiss, Sauberkeitserziehung
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U7 a: 34. bis 36. Lebensmonat (kurz vor dem 3. Geburtstag)
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- Früherkennung von allergischen Erkrankungen, Sozialisations-, Verhaltens- und Sprachentwicklungsstörungen, Übergewicht sowie Zahnanomalien
- Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen
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U8: 46. bis 48. Lebensmonat (kurz vor dem 4. Geburtstag)
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- Überprüfen der Entwicklung, insbesondere der Sozial- und Sprachentwicklung
- Beurteilung der Körperbeherrschung
- Messung des Blutdrucks
- Untersuchung des Urins
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U9: 60. bis 64. Lebensmonat (mit etwa 5 Jahren)
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- Genaue Untersuchung im Hinblick auf die Schulreife des Kindes:
- Analyse der geistigen, seelischen und körperlichen Entwicklung
- Beurteilung von Sprachvermögen und Sozialverhalten sowie der Intelligenz
- Analyse des Seh- und Hörvermögens
- Messung des Blutdrucks
- Untersuchung des Urins
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U10: 7 bis 8 Jahre
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- Erkennen von Entwicklungsstörungen (ADHS, Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), gegebenenfalls mit Therapie-Einleitung
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U11: 9 bis 10 Jahre
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- Erkennen von Problemen in der Schule, Sozialisations- und Verhaltensstörungen
- Analyse des Medienkonsums
- Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferanomalien
- Unterstützen von gesundheitsförderndem Verhalten
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J1: 12 bis 14 Jahre
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- Beurteilung der Entwicklung:
- Besprechen von Problemen und Konflikten
- Beratung zu Hautproblemen und Sexualität
- Ansprechen der Themen Verhütung, Drogen, Alkohol, Ernährung und Sport
- Urinuntersuchung
- Blutuntersuchung
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J2: 16 bis 17 Jahre
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- Kompletter Gesundheits-Check-up
- Erkennen und Behandeln von Pubertäts- und Haltungsstörungen sowie Kropfbildungen
- Besprechen wichtiger Themen wie Berufswahl und Sexualität
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk
Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Die Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind sind für Sie selbstverständlich kostenlos. Wenn Sie Ihr Kind beim Arzt vorstellen, legen Sie bitte einfach die elektronische Gesundheitskarte des Kindes vor.
Nach der Geburt erhalten Sie von Ihrem Kinderarzt oder Ihrer Hebamme ein Untersuchungsheft für Ihr Kind, das sogenannte "Gelbe Heft". In diesem dokumentiert Ihr Arzt alle Untersuchungsergebnisse.
Häufige Fragen
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Muss ich für die Vorsorgeuntersuchungen etwas bezahlen?
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Nein, Sie legen ganz bequem die Gesundheitskarte der mkk vor.
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Kann ich mein Kind für die Vorsorgeuntersuchungen bei jedem Kinderarzt vorstellen?
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Ja, Sie können zu jedem niedergelassenen Kinderarzt mit Kassenzulassung gehen. Wenn Ihr Kind am Gesundheitsprogramm "Starke Kids" teilnimmt und in diesem Zuge an den Untersuchungen U10, U11 und J2 brauchen Sie nur die Teilnahmeerklärung zu unterzeichnen.
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Sollte ich jede Vorsorgeuntersuchung wahrnehmen?
- Ja, die U- oder J-Untersuchungen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden aber empfohlen. Denn je früher erkannt wird, dass etwas nicht stimmt, desto eher kann Ihr Kind behandelt werden.
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Gibt es spezielle Kinderkurse?
- Ja, wir bieten Gesundheitskurse für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren und erstatten Ihnen die Kosten zu 100 Prozent.
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Was beinhaltet der APGAR-Test für Neugeborene?
- Mit Hilfe des APGAR-Tests wird der Säugling unmittelbar nach der Geburt auf seine Lebensfähigkeit geprüft. Mit Hilfe der Parameter Hautfarbe, Herzaktion, Absaugreflex, Muskeltonus und Atmung werden jeweils 0 bis 2 Punkte vergeben, sodass maximal 10 Punkte für die Lebensfähigkeit des Säuglings vergeben werden können. Dies ist der sogenannte Apgar-Score.
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Werden Kinder bei Naturheilverfahren wie Osteopathie oder Homöopathie ebenfalls bezuschusst?
- Ja, wir beteiligen wir uns an den Kosten aller Naturheilverfahren bei Kindern ab der Geburt. Zu unseren Leistungen bei Naturheilverfahren
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Was ändert sich mit der neuen Kinder-Richtlinie zum 1. September 2016?
- Im Wesentlichen werden die Untersuchung der Stoffwechselerkrankung Mukoviszidose sowie qualitätssichernde Maßnahmen ausgebaut. Das "Gelbe Heft" wurde neu gestaltet und umfasst nun 72 Seiten mit einigen Neuerungen:
- Neu ist eine herausnehmbare Teilnahmekarte auf der alle U-Untersuchungen eingetragen werden. Diese können Sie bei Behörden, Kindergärten oder Schulen vorlegen.
- Sie können sich bereits vor der Untersuchung über die wesentlichen Ziele und Inhalte im Heft informieren und den Besuch beim Arzt vorbereiten.
- Ihr Arzt muss im "Gelben Heft" dokumentieren, wenn Kriterien hinsichtlich Grob- und Feinmotorik oder der emotionalen Kompetenz nicht erfüllt werden.