Zahnersatz
Kronen, Prothesen und Brücken schließen die Lücken
Wenn von einem Zahnersatz die Rede ist, haben viele Patienten zunächst die Sorge, die Kosten selbst tragen zu müssen. Die Krankenkasse BKK VBU versteht Ihre Bedenken, denn oft sind Kronen, Brücken, Zahnprothesen oder Implantate teuer. Doch oft geht es nicht ohne sie, besonders dann, wenn es sich um die dritten Zähne handelt. Deshalb unterstützen wir Sie bei den Kosten für verschiedene Zahnersatz-Leistungen.
Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!
Was umfasst die Leistung?
Gesetzlicher Festzuschuss
Wir beteiligen uns an den Kosten für die Behandlung beim Zahnarzt sowie für das Labor und Material. Welche Leistung für den jeweiligen Befund gewährt wird, ist gesetzlich festgelegt. Die Rede ist dann von der so genannten Regelversorgung. Der Zuschuss erhöht sich, wenn Sie jährlich zur Zahnvorsorgeuntersuchung gehen und dies im Bonusheft vermerkt wird.
Auch für die aufwändigere Versorgung mit Implantaten oder Geschieben erhalten Sie einen festen Zuschuss. Die Kosten darüber hinaus tragen Sie selbst, profitieren aber auch in diesen Fällen von der Bonusregel.
Unser Plus für Sie: Zahnersatz ohne Eigenanteil mit DENT-NET®
Als Kunde der Krankenkasse BKK VBU profitieren Sie vom deutschlandweiten Zahnarztnetzwerk DENT-NET®. Bei Zahnersatzbehandlungen, die der Gesetzgeber als Regelversorgung definiert hat, bekommen Sie beim Vorliegen eines lückenlosen Bonusheftes einen Zahnersatz ohne Zuzahlung. Dieser ist von der Marke IMEX® und stets mit fünf Jahren Garantie.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die BKK VBU
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Vor der Behandlung stellt der Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan auf. Diesen prüfen wir, berechnen auf Basis Ihres Bonushefts unseren Zuschuss und wie hoch Ihr Eigenanteil ist. Der Festzuschuss ohne Bonus beträgt 60 Prozent einer Regelversorgung.
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Ein lückenlos geführtes Bonusheft zahlt sich für Sie aus: Der gesetzliche Festzuschuss erhöht sich auf 70 Prozent, wenn Sie innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens einmal pro Jahr eine Vorsorge bei Ihrem Zahnarzt nachweisen können. Der Zuschuss erhöht sich auf 75 Prozent bei einem jährlichen Kontrolltermin in den letzten zehn Jahren. Das Jahr, in dem die Behandlung stattfindet, zählt bei der Berechnung des Bonus nicht mit.
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Wenn Sie einmalig die jährliche Vorsorgeuntersuchung innerhalb der 10 Jahre nicht wahrnehmen können, bleibt dies folgenlos für Sie, wenn uns eine ausreichende Begründung vorliegt.
Wie kann ich die Leistungen in Anspruch nehmen?
Gesetzlicher Festzuschuss
Reichen Sie den Heil- und Kostenplan zusammen mit Ihrem Bonusheft bei uns ein. Sobald dieser von uns bewilligt wurde, kann die Zahnersatz-Behandlung beginnen.
Zahnersatz ohne Eigenanteil mit DENT-NET®
- Finden Sie online unter www.dent-net.de oder telefonisch unter 0800 46 39 336 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) eine teilnehmende Zahnarztpraxis in Ihrer Nähe und vereinbaren Sie einen Termin.
- Lassen Sie sich einen Heil- und Kostenplan für den Zahnersatz von IMEX® (www.imex-zahnersatz.de) erstellen.
- Reichen Sie diesen zusammen mit Ihrem Bonusheft bei uns ein.
- Nach Prüfung erhalten Sie den Heil- und Kostenplan zurück.
Unser Plus für Sie: Kostenlosen Preis-Check durchführen
Wer einen Heil- und Kostenplan von seinem Zahnarzt bekommt, kann oftmals schwer einschätzen, ob die Kosten gerechtfertigt sind.
Als Kunde der BKK VBU haben Sie einen Vorteil: Unser Kooperationspartner 2te-zahnarztMeinung.de macht es möglich, dass Sie Preise von Zahnärzten in Ihrer Region bequem online vergleichen und beim Zahnersatz im Durchschnitt 56 Prozent Ihres Eigenanteils sparen können.
Wir sichern Ihnen eine Qualitätsgarantie zu, denn alle angebotenen Zahnersatzlösungen werden nach höchsten Qualitätsstandards in Deutschland hergestellt.
Einfach registrieren, Heil- und Kostenplan hochladen und Angebot auswählen. Dieser Service ist für Sie kostenlos.
Ihr direkter Weg zur zweiten Meinung
Sie haben einen Heil- und Kostenplan von Ihrem Zahnarzt bekommen? Stellen Sie ihn auf dem Auktionsportal 2te-zahnarztMeinung.de ein und erhalten Sie Gegenangebote von Zahnärzten aus Ihrer Region. Sie werden erstaunt sein, wie einfach es ist und wieviel Sie sparen können.
Wir beraten Sie rund um das Thema Zahnersatz
Das BKK VBU Zahnteam ist gerne für Sie da und beantwortet Ihre Fragen. Rufen Sie uns an, wir sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr sowie Freitag von 8 bis 14 Uhr für Sie erreichbar:
Telefon: 030 72612-27 00
Häufige Fragen
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Ich habe vergessen, mein Bonusheft abstempeln zu lassen. Kann ich das nachholen?
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Bitten Sie Ihren Zahnarzt, den Stempel nachzutragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Vorsorgeuntersuchung tatsächlich durchgeführt haben. Ohne diesen Nachweis können wir leider keinen erhöhten Zuschuss zu Ihrem Zahnersatz bewilligen.
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Mein Zahnarzt hat mir ein Implantat empfohlen. Welche Leistungen bietet mir die BKK VBU und was muss ich tun?
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Entscheiden sie sich für ein Implantat, tragen Sie die Kosten für die Implantation privat. Sie erhalten jedoch von uns den Festzuschuss für die Lückenversorgung, die vor dem Setzen des Implantates bestand. Dafür müssen sie einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung bei uns einreichen.
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Kann ich von der Zuzahlung zum Zahnersatz befreit werden?
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Ja, wenn Ihre monatlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt die nachstehenden Grenzwerte nicht überschreiten, können Sie von der Zuzahlung befreit werden:
- für Alleinstehende 1.316,00 Euro
- mit einem Angehörigen 1.809,50 Euro
- mit zwei Angehörigen 2.138,50 Euro
- mit drei Angehörigen 2.467,50 Euro
- für jeden weiteren Angehörigen 329,00 Euro
Zu den Bruttoeinnahmen zählen auch die Einnahmen der im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen – in der Regel Ehegatte und familienversicherte Kinder oder die Eltern.
Wenn Sie mit Ihrem Einkommen die entsprechende Härtefallgrenze unterschreiten, füllen Sie bitte den beiliegenden Antrag aus. Senden Sie uns diesen zusammen mit dem Heil- und Kostenplan im Original, sowie aktuellen Einkommensunterlagen zu.