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Unfall - und was jetzt?

Infos über Meldung, Unfallfragebogen, Mitwirkungspflicht

An einen Unfall mag niemand gern denken. Für Betroffene kommt neben der Sorge um die eigene Gesundheit noch der ganze organisatorische Aufwand hinzu. Schließlich muss geklärt werden, wer den Unfall verursacht hat.

Wenn Sie einen Unfall gehabt haben, übernehmen wir selbstverständlich die Kosten für Ihre Behandlung beim Arzt oder im Krankenhaus. Es ist wichtig, dass Sie uns den Unfall melden. Dazu erhalten Sie einen Unfallfragebogen, in dem Sie uns das Unfallgeschehen beschreiben.

Warum erhalte ich einen Unfallfragebogen?

Wenn Sie sich verletzen und beim Arzt oder im Krankenhaus behandeln lassen, erfährt die BKK VBU zwar die Art Ihrer Verletzungen, aber nicht die Ursache. Deshalb bitten wir Sie, den Unfallfragebogen auszufüllen. So können wir feststellen, ob es sich tatsächlich um einen Unfall handelte.

Hierzu zählen alle Arten von Verkehrsunfällen, Verletzungen durch Tiere, Vergiftungen, Schnittwunden oder Knochenbrüche, Körperverletzungen, Stürze, Sportverletzungen, Schul- und Kita-Unfälle, Unfälle im Zusammenhang mit mangelhaften Produkten oder Arbeits(wege)unfälle.

Außerdem ist es wichtig, zu wissen, ob ggf. weitere Personen (Dritte) in den Unfall verwickelt waren. Insbesondere wenn weitere Personen am Unfall beteiligt waren, klären die Sozialversicherungsträger und privaten Versicherungen untereinander, wer welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat. Sie als Kunde bekommen davon nichts mit.

Nur wenn wir alle Beteiligten kennen, können wir Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten, also möglichen Unfallverursachern, geltend machen. Die BKK VBU möchte keine Versichertengelder aufwenden, wenn der Unfallverantwortliche beispielsweise über eine Haftpflichtversicherung abgesichert ist. Darüber hinaus geht es uns darum, die Versichertengemeinschaft der BKK VBU vor unnötigen Ausgaben zu bewahren. So schützen wir letztlich die Beiträge aller Kunden.

Was muss ich tun, wenn ich einen Unfallfragebogen erhalte?

  • Bitte lesen Sie sich alle Fragen in Ruhe durch und machen Sie möglichst genaue Angaben zum Unfallhergang. Anschließend senden Sie uns bitte den ausgefüllten Unfallfragebogen per Post oder per E-Mail zurück. Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns gern an.

Sie können sich gerne telefonisch unter 0800 1014452 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail an uns wenden.

Häufige Fragen und Antworten

Warum muss ich so detaillierte Angaben machen?

Möglicherweise ist ein mangelhafter Gehweg der Grund für den Unfall oder es handelt sich um einen Arbeits- oder Schulunfall. Für dessen Behandlung müsste z. B. die gesetzliche Unfallversicherung aufkommen. Darum benötigen wir auch dann detaillierte Angaben, wenn keine weitere Person beteiligt war oder Sie den Unfall selbst verschuldet haben.

Wichtig: Sollte es Ihnen aufgrund des Unfallhergangs unmöglich sein, den Fragebogen auszufüllen, informieren Sie uns bitte kurz.

Bin ich ver­pflich­tet, den Fra­ge­bo­gen aus­zu­fül­len?

Ja. Ihre Mitwirkungspflicht ist im Sozialgesetzbuch verankert. Als Kunde der BKK VBU sind Sie dazu berechtigt, Sozialleistungen in Anspruch zu nehmen. Umgedreht verpflichtet es Sie jedoch auch dazu, Tatsachen anzugeben, die mit den Sozialleistungen zusammen hängen.

Was muss ich bei einem Arbeitsunfall beachten?

Die Behandlungskosten für einen Arbeitsunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Es fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Doch auch bei einem Arbeitsunfall sollten Sie unbedingt einen Unfallfragebogen ausfüllen und an uns senden.

Wenn Sie oder Ihr Kind einen Arbeits- oder Schulunfall hatten, müssen Sie einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen. In der Regel ist das ein Unfallchirurg oder Orthopäde. Nur ein Durchgangsarzt ist bevollmächtigt, die Behandlung zu Lasten der Unfallversicherung einzuleiten und so die bestmöglichste Kostenübernahme für Sie zu sichern. Das betrifft die Behandlung und die Zahlung des Verletztengeldes beziehungsweise Kinderverletztengeldes. So wird das Krankengeld genannt, das Sie erhalten, wenn Sie oder Ihr Kind nach einem Unfall länger arbeitsunfähig oder schulunfähig sind.

Was gilt bei einem Schulunfall?

Auch ein Schulunfall ist ein Arbeitsunfall. Ein Schulunfall steht in direktem Zusammenhang mit Aktivitäten in und rund um die Schule. Dazu zählen auch Unfälle auf dem Weg zur Schule. Auch Unfälle in Kindertageseinrichtungen (Kitas) zählen dazu.

Die Behandlungskosten für den Schulunfall trägt die gesetzliche Unfallversicherung. Es fallen keine gesetzlichen Zuzahlungen an. Damit Sie Ihre oder die Ansprüche Ihres Kindes sichern, ist das Ausfüllen des Unfallfragebogens sehr hilfreich und wichtig. Gerade Eltern sollten für ihre Kinder unbedingt einen Unfallfragebogen ausfüllen. So ist bei eventuellen Folgeschäden der Nachweis leichter zu erbringen.

Meine Diagnose hat nichts mit einem Unfall zu tun – was muss ich tun?

Bitte informieren Sie uns per E-Mail oder Telefon kurz darüber.

Was passiert, wenn ich den Unfall selbst verschuldet habe?

Selbstverständlich erhalten Sie alle medizinisch notwendigen Behandlungen, um wieder gesund zu werden. Die BKK VBU ist an Ihrer Seite und übernimmt die unfallbedingten Behandlungskosten für Sie. Ausnahmen hierzu regelt das Sozialgesetzbuch.

Warum erhalte ich mehrere Fragebögen zum selben Unfall?

Das kann daran liegen, dass die Behandlungsmaßnahmen an unterschiedlichen Tagen bzw. von verschiedenen Leistungserbringern (Klinik, Arzt etc.) erbracht wurden. In diesem Fall können wir nicht immer erkennen, ob es sich um dieselben Unfallfolgen oder vielleicht um einen weiteren Unfall handelt.

Haben Sie für ein und denselben Unfall bereits einen Fragebogen an uns zurückgesandt, genügt ein Anruf oder eine kurze Information per E-Mail.

Was macht die BKK VBU mit meinen Informationen aus dem Unfallfragebogen?

Wir benötigen die Informationen, um mögliche Ersatzansprüche geltend zu machen. Wir garantieren, dass Ihre Daten nur für diesen Zweck verwendet werden und dem Datenschutz unterliegen.

Wir sind für Sie da

Haben Sie Fragen zum Thema Unfall? Wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiter. Wir unterstützen Sie, damit Sie so schnell wie möglich gesund werden. Sie erreichen unsere Kundenberater über unser Servicetelefon unter 0800 1656616 (kostenfrei innerhalb Deutschlands) oder per E-Mail.

 

Hinweis: Sie sind Opfer einer Gewalttat geworden? Es bestehen ggf. Ansprüche im Rahmen der Opferversorgung nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG). Wichtig hierfür: Stellen Sie bitte einen Antrag bei Ihrem zuständigen Versorgungsamt und informieren Sie uns darüber. Hilfreiche Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

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