Familien

Du selbst oder ein Mitglied deiner Familie ist bei der mkk krankenversichert? Wunderbar. Denn deine Familienangehörigen können sich bei uns kostenlos mitversichern. Wer die Familienversicherung nutzen kann und welche Leistungen wir dir bieten, erfährst du hier.

Inhalte der Familienversicherung

Deine Vorteile

Für Angehörige von mkk Versicherten ist die Familienversicherung kostenlos. Folgende Familienmitglieder können sich beitragsfrei mitversichern:

  • Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, wenn Sie in den Haushalt des Mitgliedes aufgenommen wurden oder das versicherte Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
  • Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied gepflegt werden

Kriterien für die Familienversicherung

Die kostenfreie Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung gilt unter folgenden Voraussetzungen:

  • Dein Wohnsitz oder üblicher Aufenthaltsort ist in Deutschland.
  • Du hast keine eigene Versicherung, die vorrangig ist.
  • Du bist nicht versicherungsfrei[1] oder von der Versicherungspflicht befreit, etwa, wenn du eine private Krankenversicherung hast.
  • Du bist nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig.
  • Dein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen übersteigt nicht 505 Euro bzw. 538 Euro bei geringfügig entlohnter Beschäftigung. (Stand: 1. Januar 2024)

[1] Ausnahme: Geringfügig Beschäftigte sind versicherungsfrei, dürfen sich aber familienversichern.

Zur Besonderheit bei Kindern lese bitte im Text weiter unten.

Beitragssatz

Die Familienversicherung ist kostenlos.

Besondere Kriterien der Familienversicherung für Kinder

Kinder sind kostenlos familienversichert:

  • bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind
  • bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden
  • wenn dein Kind unabhängig vom Alter körperlich, geistig oder seelisch behindert und nicht im Stande ist, sich selbst zu unterhalten[1]

Wird die Schul- oder Berufsausbildung durch einen freiwilligen Dienst, Zivildienst oder die Wehrpflicht des Kindes unterbrochen oder verzögert, gilt die Versicherung für den Dienstzeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus.

[1] Voraussetzung: Die Behinderung wurde zu einem Zeitpunkt festgestellt, als das Kind familienversichert war.

Wie kann ich mein Kind oder mich mitversichern?

1. Schritt: Du wendest dich an uns – per Telefon oder persönlich in unseren ServiceCentern.
2. Schritt: Wir senden dir einen Antrag für die Familienversicherung zu. Diesen füllst du bitte aus und reichst ihn mit den erforderlichen Nachweisen bei uns ein.
3. Schritt: Wir prüfen deinen Antrag und stellen dir eine Versicherungsbescheinigung aus.
4. Schritt: Du reichst ein Passbild für deine neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
5. Schritt: Wir senden dir rechtzeitig deine Gesundheitskarte zu.

Anschrift: mkk, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden

Fax: 030 72612 2038
Passbild hochladen

Folgende Belege solltest du für uns bereit halten, sofern für dich relevant:

  • Für privat versicherte Ehepartner die Einkommensnachweise
  • Schul-/ Studienbescheinigung für Kinder zwischen 23 und 25 Jahren
  • Wenn Stiefkinder mitversichert werden sollen: Unterlagen über das Nettoeinkommen und den Nachweis über den Unterhalt vom leiblichen Elternteil
  • Bei einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr ohne Entgelt: die Bestätigung der Einrichtung über die Teilnahme
  • Bei Wehrdienst oder Zivildienst: die Dienstbescheinigung
  • Die Geburtsurkunde bei Neugeborenen oder Kindern mit anderem Nachnamen
  • Die Heiratskurkunde bei Ehegatten mit anderem Nachnamen

Jetzt familienversichern

Lade den PDF-Antrag zur Familienversicherung herunter, fülle ihn aus und sende ihn mit den erforderlichen Nachweisen an uns.

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Uns ist wichtig, dass deine Familie rundum gut versichert ist. Deshalb prüfen wir einmal jährlich, ob die Voraussetzungen für die kostenfreie Familienversicherung deiner Angehörigen weiterhin erfüllt sind.

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