Selbstständige undFreiberufler
Ihre Krankenversicherung bei der BKK VBU
Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätig? Dann sind Sie bei der BKK VBU freiwillig versichert. Wir bieten Ihnen umfangreichen Krankenversicherungsschutz und attraktive Zusatzleistungen. Der Wahltarif PRO Krankentagegeld schützt Sie darüber hinaus vor finanziellen Nachteilen bei einer längeren Erkrankung. Überzeugen Sie sich von unseren Leistungen und informieren Sie sich über die Beitragssätze.
Inhalte der Krankenversicherung für Selbstständige
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Ihre Vorteile
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- Die BKK VBU unterstützt Sie dabei, gesund zu bleiben und hilft Ihnen im Krankheitsfall schnell und unbürokratisch.
- Mit dem Wahltarif BKK VBU PRO Krankentagegeld sind Sie bei einer Erkrankung auch als Selbstständiger oder Freiberufler finanziell abgesichert.
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Voraussetzungen für die freiwillige Versicherung
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Sie können sich freiwillig bei der BKK VBU versichern, wenn Sie aus der Versicherungspflicht ausscheiden oder bei Ihrer bisherigen Krankenkasse freiwillig versichert waren.
Falls Sie privat versichert sind und das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Sie nicht mehr in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren- wenn Sie nicht in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht gesetzlich versichert waren und
- nicht mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei oder
- von der Versicherungspflicht befreit waren.
Ansonsten gibt es keine Möglichkeit mehr. Dies ist auch dann der Fall, wenn Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze[1] unterschreitet.
[1] Zur Erläuterung der Beitragsbemessungsgrenze siehe auch unter "Häufige Fragen". -
Beitragssatz
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- Ihr Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt 15,8 Prozent. Er setzt sich zusammen aus dem ermäßigten Beitragssatz von 14,0 Prozent (ohne Anspruch auf Krankengeld) und dem Zusatzbeitrag der BKK VBU von 1,8 Prozent.
- Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent. Er erhöht sich für kinderlose Versicherte ab 23 Jahren um 0,35 Prozent.
- Grundsätzlich berechnen sich die Beiträge aus der Beitragsbemessungsgrenze zur Kranken- und Pflegeversicherung von monatlich 4.987,50 Werden geringere Einkünfte nachgewiesen, berechnen sich die Beiträge auf der Basis von mindestens 1.131,67 Euro.
- Falls Sie einen Gründungszuschuss erhalten, berechnen wir Ihre Beiträge auf der Basis von monatlich mindestens 1.131,67 Euro.
Die Schritte zu Ihrer Krankenversicherung
1. Schritt: Sie füllen den Online-Mitgliedsantrag aus oder wenden sich persönlich an uns. Wir beraten Sie gern.
2. Schritt: Sie senden uns Ihre aktuellen Einkommensnachweise (z. B. Einkommensteuerbescheid) für die Beitragsberechnung zu. Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen eine Versicherungsbestätigung aus.
3. Schritt: Sie reichen ein Passbild für Ihre neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post. Wir senden Ihnen rechtzeitig Ihre Gesundheitskarte zu.
Anschrift: BKK VBU, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
Passbild als Neukunde oder Bestandskunde hochladen
Werden Sie Mitglied!
Sie möchten sich bei der BKK VBU krankenversichern? Das freut uns sehr. Füllen Sie den Mitgliedsantrag bequem online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Häufige Fragen
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Was ist unter der Beitragsbemessungsgrenze für freiwillig Versicherte zu verstehen?
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Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag, bis zu welchem Ihr Einkommen für Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung herangezogen wird. Der Teil des Einkommens, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt, bleibt für die Beitragsberechnung außer Betracht.
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Kann ich meine Angehörigen auch als Selbstständiger mitversichern?
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Ja, für Ehegatten und Kinder von BKK VBU Versicherten ist die Familienversicherung inklusive der Pflegeversicherung kostenlos, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite zur Familienversicherung.
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Ich bin Rentner und arbeite außerdem als Selbstständiger. Wie kann ich mich krankenversichern?
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Falls die Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit Ihre übrigen Einkünfte übersteigen, werden Sie freiwilliges Mitglied als Selbstständiger.
Sind die übrigen Einkünfte (Rente, Versorgungsbezüge, Einkommen aus Vermietung und Verpachtung, sonstige Einnahmen zum Lebensunterhalt) höher, werden Sie als Rentner kranken- und pflegeversichert.