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Information zum Bürgerentlastungsgesetz

Alle vom Versicherten selbst getragenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich abzugsfähig. Sie müssen das Leistungsniveau absichern, das dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entspricht.

Neben den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung, gesplittet nach Beiträgen mit Anspruch auf Krankengeld und ohne Anspruch auf Krankengeld, sind auch die erstatteten Beiträge, Prämienausschüttungen und Boni zu berücksichtigen.

Für die gesetzlichen Krankenkassen bedeutete das Gesetz neue Mitteilungspflichten.

Die mkk übermittelt an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) die Höhe der im Kalenderjahr gezahlten Beiträge, sofern Sie der Datenübermittlung zugestimmt bzw. nicht widersprochen haben. Bonuszahlungen und Prämienausschüttungen sind beispielsweise Pflichtmeldungen für die Krankenkasse an die ZFA. Eine Zustimmung ist hierfür vom Versicherten nicht erforderlich.

Möchten Sie gerne mehr zu dem Thema erfahren?

Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Bürgerentlastungsgesetz auf einen Blick.

Bei Fragen zu den Auswirkungen des geänderten Steuerrechts auf Ihre persönliche Situation können Ihnen ein Steuerberater oder das Finanzamt weiterhelfen.

Sie haben der mkk noch keine Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt und möchten dies gerne nachholen.

Den ausgefüllten Fragebogen können Sie uns gerne auf dem Postweg oder per E-Mail an zvk(at)meine-krankenkasse.de senden.

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