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Häufige Fragen

Hier erhalten Sie Antworten zur Mitgliedschaft

Vom Antragsformular bis zur Kündigung Ihrer bisherigen Krankenkasse – hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Mitgliedschaft bei der BKK VBU. Falls Sie ein weiteres Anliegen haben, ist unser Service-Team rund um die Uhr für Sie da.

Die wichtigsten Antworten im Überblick

Wird der Wechsel für mich ab 2021 einfacher?

Ja, ab 2021 gilt eine kürzere Bindungsfrist. Der Wechsel zur BKK VBU ist schon nach 12 Monaten möglich.

Welche Kündigungsfrist habe ich ab 2021 bei meiner bisherigen Krankenkasse?

Wenn Sie in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis sind, ist ein Wechsel innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende möglich. Sie brauchen nur die Mitgliedschaftserklärung der BKK VBU ausfüllen und können wechseln.

Schreibe ich eine Kündigung an meine bisherige Krankenkasse?

Nein, Sie brauchen keine Kündigung an die bisherige Krankenkasse schreiben. Das übernehmen wir, als neue Krankenkasse, für Sie. Wir informieren auch Ihren Arbeitgeber, sofern Sie dies wünschen. Anderenfalls genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Arbeitgeber.

Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe?

Dann können Sie ohne Bindungsfrist und Kündigung direkt zur BKK VBU kommen. Einfach die Mitgliedschaftserklärung ausfüllen.

Brauche ich zukünftig noch eine Mitgliedsbescheinigung?

Sie brauchen keine schriftliche Mitgliedsbescheinigung mehr. Ab dem 01.01.2021 hat diese in Papierform ausgedient.

Wie erfährt mein Arbeitgeber von meinem Wechsel?

Wir, als Ihre neue Krankenkasse, informieren Ihren Arbeitgeber, sofern Sie dies wünschen. Anderenfalls genügt eine formlose Mitteilung an Ihren Arbeitgeber.

Was ist, wenn ich einen neuen Arbeitgeber habe und bei meiner bisherigen Krankenkasse, bei der BKK VBU bleiben möchte? Habe ich eine neue Bindungsfrist?

Nein, in diesem Fall wird keine neue Bindungsfrist von 12 Monaten ausgelöst.

Wie kann ich Ihnen mein Passbild für die Gesundheitskarte zusenden?

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, uns ihr Lichtbild zukommen zu lassen.

  • Sie senden das Passbild per Post zu. Unsere Postanschrift lautet: BKK VBU, 10857 Berlin
  • Sie senden uns Ihr Passbild digital zu. Sie laden bequem ihr bestehendes Passbild hoch oder nehmen es mithilfe Ihrer Webcam direkt auf. Über unsere Online-Fotokabine senden Sie uns Ihr Bild zu. Bitte achten Sie beim Hochladen Ihres Passbildes darauf, dass gescannte Passbilder zuerst zurecht geschnitten werden müssen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit, in unserem ServiceCenter Berlin-Mitte ein Bild machen zu lassen. In den anderen ServiceCentern besteht dieses Angebot nicht, daher bitten wir Sie, die Online-Fotokabine zu nutzen.

In welchen Fällen habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Sie können die Krankenkasse innerhalb des Monats, in dem Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erhebt oder erhöht, wechseln. Der Wechsel erfolgt dann innerhalb von 2 Monaten zum Monatsende. Um Sie in Kenntnis zu setzen, sendet Ihnen Ihre bisherige Krankenkasse ein Schreiben.

Bitte beachten Sie: Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Abschluss eines Krankengeld-Wahltarifs.

Noch ein Tipp: Gibt es eine Veränderung, z. B. durch einen Arbeitgeberwechsel, können Sie ab 2021 sofort die Krankenkasse ohne Kündigung wechseln.

Ab welchem Alter benötige ich ein Lichtbild für meine Gesundheitskarte?

Jeder Kunde der BKK VBU erhält eine eigene Gesundheitskarte mit seinem Foto. Davon ausgenommen sind Kinder unter 15 Jahren und Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen kein Foto einreichen können (z. B. Mitglieder mit Pflegegrad IV und V). Sie erhalten eine Gesundheitskarte ohne Lichtbild. Die Versicherten der Pflegegrade IV und V können jedoch auf Wunsch eine elektronische Gesundheitskarte mit Bild erhalten.

Für welche Angehörigen kann ich eine Familienversicherung abschließen?

Die Familienversicherung gilt für

  • Ehegatten oder Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)
  • Kinder (auch Stiefkinder und Enkel), für deren Lebensunterhalt das Mitglied sorgt
  • Pflegekinder, wenn das Mitglied diese Kinder nicht beruflich pflegt

Auf der Seite zur Familienversicherung finden Sie weitere Informationen.

Sie haben weitere Fragen?

Gerne beraten Sie unsere Mitarbeiter zu Ihrem Krankenkassenwechsel.
Unser Servicetelefon ist kostenlos und rund um die Uhr erreichbar: 0800 165 66 16.

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Sie können Ihre Mitgliedschaft bequem online beantragen.

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