Beratungseinsätze in der Pflege
Seit dem 01.10.2020 besteht für Empfänger von Pflegegeld wieder die Pflicht zu regelmäßigen Beratungsbesuchen. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 4 oder 5 müssen in jedem Quartal bzw. mit Pflegegrad 2 oder 3 in jedem Kalenderhalbjahr einen entsprechenden Termin mit einem Pflegedienst vereinbaren.
Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden und dafür Pflegegeld erhalten, sind gesetzlich verpflichtet, sich regelmäßig zu ihrer Pflegesituation beraten zu lassen.
Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Pflege zu Hause möglichst gut funktioniert. Pflegende Angehörige sind daher dazu angehalten, ab sofort wieder einen regelmäßigen Termin zu einem Pflegeeinsatz zu vereinbaren.