FFP2-Masken für Risikogruppen
Liebe Kundinnen und Kunden,
am 15.12. ist die erste Verteilung von FFP2-Masken für COVID19-Risikogruppen in den Apotheken angelaufen. Apotheken geben zunächst jeweils drei dieser Masken an über 60-jährige oder vorerkrankte Personen ab. Es genügt, wenn Sie in der Apotheke Ihren Personalausweis vorzeigen oder vor Ort formlos erklären, dass Sie zur Risikogruppe gehören.
Lesen Sie hier, wie es ab Januar weitergeht.
Ab Januar 2021 wird es bis zu zwölf weitere Masken geben, wobei die ersten sechs davon bis zum 28. Februar und die zweiten sechs bis zum 15. April 2021 in Apotheken abgeholt werden können. Dafür erhalten Sie rechtzeitig ein Schreiben mit weiteren Informationen von der Bundesregierung. Diesem Schreiben liegen sogenannte Vouchers bei - kleine Kärtchen, mit denen Sie Ihre Masken in der Apotheke abholen können.
Die Vouchers werden von der Bundesdruckerei im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erstellt. Auf die Geschwindigkeit dieser aufwändigen Logistik haben wir keinen Einfluss. Auch ist es uns leider nicht möglich, Ihnen genaue Termine zu nennen. Wir rechnen aktuell nicht damit, dass Sie das Informationsschreiben und die Vouchers schon in der ersten Januarwoche erhalten. Bitte haben Sie etwas Geduld – das Schreiben und die Vouchers finden Sie so schnell wie möglich in Ihrem Briefkasten.
Wir beantworten Ihre Fragen
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Wann habe ich Anspruch auf eine FFP2-Maske?
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Was ist, wenn ich meine Masken nicht selbst abholen kann?
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Mein Partner / meine Partnerin hat den Voucher bereits erhalten, ich jedoch nicht.
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Kann der Voucher in jeder Apotheke eingelöst werden?
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Ich habe keinen Voucher erhalten, was kann ich tun?
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Meine Apotheke hat keine Masken vorrätig, was kann ich tun?
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Muss ich für die Masken etwas bezahlen?
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Kann die mkk die Kosten für die selbst gekauften Masken erstatten?