12.01.2021 Aus der mkk – meine krankenkasse

Online-Vollmacht

Es gibt Situationen im Leben, in denen man selber nicht mehr fähig ist, Anträge zu stellen oder andere Leistungen von der Kranken- oder Pflegekasse zu beantragen. Wer für diesen Fall vorsorgen möchte, kann eine Vollmacht ausstellen. Einen Vordruck haben wir online in unserem Pflegeportal hinterlegt.

Oft sind es Ehe- oder Lebenspartner, Kinder, nahestehende Verwandte oder enge Freunde, denen im Falle eines Falles Auskunft gewährt werden soll. Damit die Vollmacht wirksam ist, sollte sie immer schriftlich an die mkk gesandt werden.

Aus der Vollmacht muss klar hervorgehen, wer diese erteilt und wer bevollmächtigt wird. Von beiden Personen sind Angaben notwendig wie Geburtsdatum, Kontaktdaten und die Versichertennummer des Vollmachtgebers. Natürlich erhalten die Versicherten (Vollmachtgeber) weiterhin die Post der BKK·VBU an ihre Adresse. Eine Vollmacht kann formlos erfolgen und jederzeit widerrufen werden.

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