16.11.2018 Aus der mkk – meine krankenkasse
Zuzahlung für Fahrkosten
Aufgrund von technischen Schwierigkeiten war es uns in manchen Fällen nicht möglich, gesetzliche Zuzahlungen für Fahrkosten bei unseren Kunden einzufordern.
Falls Sie von uns in den letzten Tagen diesbezüglich ein Schreiben erhalten haben, haben wir hier weitere Informationen für Sie. Sie können uns auch gerne persönlich unter Tel. 030-54445783 kontaktieren.
Häufige Fragen und Anworten
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Warum bekomme ich erst jetzt eine Anforderung zu den Fahrkostenzuzahlungen?
- Die Abrechnungen der Leistungserbringer erfolgen zeitversetzt. Außerdem bestanden technische Schwierigkeiten, die wir nun behoben haben.
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Wie berechnet sich die Höhe der Zuzahlung für Fahrkosten?
- Es werden zehn Prozent pro Fahrt berechnet, aber mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro (jeweils aber nicht mehr als die Höhe der Kosten).
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Ich wurde wegen meiner Entbindung mit dem Rettungswagen eingeliefert. Warum muss ich Zuzahlungen entrichten?
- Zuzahlungen fallen für jede Rettungsfahrt an, unabhängig von dem Grund.
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Mein Kind ist unter 18 Jahre alt. Warum muss ich für mein Kind Zuzahlungen entrichten?
- Kinder unter 18 Jahren sind generell von den Zuzahlungen befreit. Die einzige Ausnahme bilden Fahrkosten. Hierfür haben alle Versicherten, unabhängig vom Alter, die gesetzliche Zuzahlung zu entrichten. Sofern Sie vorhaben, einen Antrag auf Befreiung von Zuzahlungen zu stellen, wird die Zuzahlung für Ihr Kind mit angerechnet.
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Ich musste wegen einer Chemotherapie/ Bestrahlung/ Dialyse die Fahrten in Anspruch nehmen. Warum muss ich für jede Fahrt Zuzahlungen entrichten? (Stichwort: Serienfahrt)
- Seit dem 1. Januar 2016 ist für jede Fahrt einer Serienfahrt eine Zuzahlung zu leisten. Durch ein BSG- Urteil (Urteil vom 18.11.2014, B 1 KR 8/13 R) kann die mkk frühere Regelungen, die günstiger waren (1. Hinfahrt und letzte Rückfahrt Zuzahlung), nicht mehr anwenden.
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Ich wurde aufgrund eines Arbeitsunfalls mit dem Rettungswagen transportiert. Muss ich Zuzahlungen leisten?
- Die Zuzahlung ist von Ihnen erst einmal zu entrichten. Wir werden Ihren Fall aber gern durch unsere Fachabteilung prüfen lassen. Sollte die Berufsgenossenschaft den Arbeitsunfall anerkennen, erhalten Sie die geleistete Zuzahlung von der Berufsgenossenschaft oder von der mkk erstattet.