Rentner
Ihre Krankenversicherung im Ruhestand
Auch im Ruhestand möchten Sie keine Abstriche machen müssen. Schon gar nicht bei der Krankenversicherung. Wir, die Krankenkasse BKK VBU, sorgen mit unseren umfangreichen Leistungen dafür, dass Sie auch im Alter gut versichert sind.
Was sich jetzt für Sie ändert und was Sie über Ihre Krankenversicherung als Rentnerin oder Rentner wissen müssen, erfahren Sie hier. Informieren Sie sich über Ihre Vorteile.
Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
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Ihre Vorteile
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- Wenn Sie als Rentner die Kriterien der sogenannten Vorversicherungszeit erfüllen, sind Sie automatisch gesetzlich krankenversichert – in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Mehr in den Kriterien auf dieser Seite.
- Im Ruhestand profitieren Sie von allen Leistungen der BKK VBU, mit Ausnahme des Krankengeldes. Während einer Erkrankung erhalten Sie Ihre Rente weiter.
- Als Mitglied unserer Krankenkasse sind Sie automatisch in unserer Pflegekasse pflegeversichert – ganz ohne weitere Formalitäten.
- Wir legen großen Wert darauf, dass Sie auch dann optimal versorgt werden, wenn Sie pflegebedürftig sind: Nutzen Sie alle Leistungen unserer starken gesetzlichen Pflegekasse. Lesen Sie mehr zum Thema Pflege.
- Wenn Sie als Rentner der Pflichtversicherung nicht unterliegen, können Sie sich freiwillig krankenversichern. Sprechen Sie mit uns.
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Kriterien für die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)
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Die KVdR ist eine Pflichtversicherung, für die es bestimmte gesetzliche Voraussetzungen gibt: Sie müssen 90 Prozent der zweiten Hälfte Ihres Berufslebens in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert gewesen sein (sogenannte Vorversicherungszeit).
Hierbei berücksichtigt werden:- die Zeiten einer eigenen Mitgliedschaft,
- die Zeiten der Familienversicherung,
- die Zeiten einer Versicherung in der Sozialversicherung der DDR und
- gegebenenfalls auch ausländische Versicherungszeiten.
Beispiel für die Berechnung der Vorversicherungszeit: Herr Muster hat seit 1974 durchgängig gearbeitet und geht 2018, mit 66 Jahren, in Rente. In der zweiten Hälfte seines Berufslebens hat er folglich 22 Jahre gearbeitet. 90 Prozent davon, also 19,8 Jahre muss er krankenversichert gewesen sein, um KVdR-Mitglied werden zu können. Die Berechnung erfolgt auf den Tag genau.
Hinweis: Das Berufsleben beginnt ab dem ersten Tag der Erwerbstätigkeit und endet mit dem Tag der Rentenantragstellung. -
Beitragssatz
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Der Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent, die Deutsche Rentenversicherung übernimmt einen Anteil von 7,3 Prozent. Hinzu kommt der Zusatzbeitrag von 1,8 Prozent, der ebenfalls zur Hälfte von Ihnen getragen werden muss.
Den Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen Sie allein. Der Beitragssatz beträgt 3,05 Prozent. Er erhöht sich für Versicherte ohne Kinder ab dem 23. Lebensjahr um 0,35 Prozent.
Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den monatlichen Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung direkt an die BKK VBU, für Sie entsteht kein zusätzlicher Aufwand.
Informationen für Versorgungsempfänger
Informationen zur Beitragsüberzahlung
Werden Sie Mitglied!
Sie möchten sich bei der BKK VBU krankenversichern? Das freut uns sehr. Füllen Sie den Mitgliedsantrag bequem online aus, wir prüfen diesen und setzen uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung.
Die Schritte zu Ihrer Krankenversicherung
1. Schritt: Sie füllen den Online-Mitgliedsantrag aus oder wenden sich persönlich an uns. Wir beraten Sie gern. Wir prüfen Ihren Antrag und stellen Ihnen eine Versicherungsbestätigung aus.
2. Schritt: Sie reichen ein Passbild für Ihre neue Gesundheitskarte ein – online, im ServiceCenter oder per Post.
3. Schritt: Wir senden Ihnen rechtzeitig Ihre Gesundheitskarte zu.
Anschrift: BKK VBU, Neukundenservice, 10857 Berlin
E-Mail senden
Fax: 030 72612 2038
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Häufige Fragen
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Kann ich trotz Rente weiterhin arbeiten?
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Ja, denn dass Sie eine Rente erhalten, bedeutet kein Berufsverbot. Je nach Rentenart gelten unterschiedliche Grenzen des zusätzlichen Verdienstes.
Monatlich unbegrenzt dazuverdienen dürfen Sie, wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze bereits erreicht haben. Je nach Geburtsjahr liegt der Renteneintritt mindestens bei 65 und maximal bei 67 Jahren.
Lesen Sie mehr auf der Website der Deutschen Rentenversicherung. -
Muss ich meinen Arzt über den Wechsel der Krankenkasse informieren?
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Sie informieren Ihren Arzt, indem Sie beim Arztbesuch nach Ihrem Wechsel zur BKK VBU einfach Ihre neue Gesundheitskarte vorlegen.
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Wie erfährt die Deutsche Rentenversicherung von meinem Krankenkassenwechsel?
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Wir informieren die Deutsche Rentenversicherung automatisch. Sie müssen nichts weiter erledigen.
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Bekomme ich als Rentner eine neue Krankenversichertenkarte?
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Ja, Sie erhalten rechtzeitig eine neue Krankenversichertenkarte. Sofern wir von Ihnen ein Lichtbild haben, nutzen wir dieses. Sie können in unseren Service-Centern auch gern ein neues aufnehmen lassen oder ein neues Foto online hochladen.
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Ich erhalte nicht viel Rente. Gibt es für mich Vergünstigungen in der Krankenversicherung?
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Die Beitragszahlungen orientieren sich an Ihrer Rente. Sind Ihre Zuzahlungsbeträge jährlich sehr hoch, können Sie davon befreit werden. Jeder Versicherte ist gesetzlich verpflichtet, zum Beispiel bei Arznei- und Verbandmitteln, Heilmitteln sowie Hilfsmitteln, Fahrkosten und stationären Aufenthalten einen Teil selbst zu tragen.
Sie müssen aber nicht mehr als 2 Prozent (als chronisch Kranke/r 1 Prozent) Ihres jährlichen Bruttofamilieneinkommens zahlen.Ermitteln Sie Ihre finanzielle Belastungsgrenze mit Hilfe unseres Zuzahlungsrechners.