Häusliche Krankenpflege
Zu Hause gesund werden
Wenn Sie sich wohlfühlen, werden Sie schneller gesund. Manchmal ist es einfach gut, wenn Sie sich nach einem Klinikaufenthalt zu Hause in Ruhe erholen können. Und viele Erkrankungen lassen sich heutzutage sehr gut ambulant behandeln. In solchen Fällen hilft Ihnen die häusliche Krankenpflege. Dabei werden Sie in Ihrer gewohnten Umgebung ärztlich versorgt und gepflegt.
Leistungen der BKK VBU – besondere Qualität für Sie
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Unser Plus für Sie
Diese Leistungen sind Angebote der BKK VBU über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!
Wer kann die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen?
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Patienten, die zu Hause ihre medizinisch notwendige Behandlung nicht selbst sicherstellen können (zum Beispiel bei der Wundbehandlung oder Einnahme von Medikamenten)
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Menschen, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind, das heißt keine Pflegestufe haben
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Kunden, die sich nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation oder aufgrund einer vorübergehenden schweren Erkrankung nicht selbst versorgen können
Was beinhaltet die Leistung für häusliche Krankenpflege?
- Behandlungspflege: Die Pflegekraft wechselt beispielsweise Verbände, versorgt Wunden und bereitet Ihre Medikamente zur Einnahme vor.
- Grundpflege: Sie werden gewaschen und bei der Körperpflege unterstützt.
- Hauswirtschaftliche Versorgung: Sie erhalten Hilfe im Haushalt, wie zum Beispiel beim Einkaufen, Kochen und Spülen.
Jeder Pflegeeinsatz darf höchstens eine Stunde dauern. Pflegeeinsätze erhalten Sie nur für die Dauer der Behandlungspflege.
Ihr Eigenanteil (Zuzahlung)
Für jede Verordnung zur häuslichen Krankenpflege zahlen Sie 10 Euro zu und tragen pro Kalendertag 10 Prozent der Kosten, jedoch nur für maximal 28 Tage.
Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme durch die BKK VBU
- Sie legen eine ärztliche Verordnung für häusliche Krankenpflege vor.
- Falls es medizinisch notwendig ist und Sie selbst oder ein Angehöriger die verordneten Maßnahmen nicht durchführen können, erhalten Sie Leistungen zur Behandlungspflege.
- Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung kann nur verordnet werden, wenn keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit (keine Einstufung in die Pflegeversicherung) vorliegt und der Versicherte oder ein Angehöriger nicht in der Lage ist, die Grundpflege und/ oder hauswirtschaftliche Versorgung selbst zu verrichten.
Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
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Ihr behandelnder Arzt verordnet Ihnen die häusliche Krankenpflege.
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Bei einer stationären Behandlung kann der Arzt bis zu 7 Tage danach eine Verordnung über häusliche Krankenpflege ausstellen.
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Sie suchen sich einen Pflegedienst in Ihrer Nähe aus und legen ihm die Verordnung vor.
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Er wird diese Verordnung mit Ihnen gemeinsam ausfüllen und dann bei der BKK VBU einreichen.
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Gerne sind wir bei der Suche eines Pflegdienstes behilflich. Rufen Sie uns an.
Häufige Fragen
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Muss ich nachweisen, dass ich oder ein Angehöriger die Krankenpflege nicht selbst übernehmen kann? Wenn ja: in welcher Form?
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Auf der Rückseite der Verordnung, wo Sie auch unterschreiben müssen, wird die Frage nach Personen im Haushalt gestellt. Diese Fragen beantworten Sie bitte. Das reicht als Nachweis.
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Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Versorgung?
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Die Grundpflege umfasst die Körperpflege (Waschen, Anziehen, Rasieren, Kämmen usw.), die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet die Versorgung des Haushalts (z. B. Kochen, Einkaufen, Putzen der Wohnung).
Die Behandlungspflege fasst die vom Arzt verordneten medizinisch notwendigen Maßnahmen zusammen: wie beispielsweise Wund- oder Kompressionsverbände anlegen, Medikamente oder Injektionen verabreichen.