Krankenversicherung im Ausland
Das Ausland zu entdecken, ist so grenzenlos wie facettenreich. Fremde Länder und Kulturen kennenlernen, am Meer oder in den Bergen sportlich aktiv werden oder einfach nur entspannen. Doch was passiert, wenn eine Krankheit oder ein Unfall eintritt und Sie während Ihrer Reise zum Arzt oder sogar ins Krankenhaus müssen? Gut zu wissen, dass die mkk auch dann für Sie da ist. Mit Ihrer Krankenversicherung bei der mkk bleiben Sie auch auf Reisen in Europa und weiteren Ländern versichert.
Was umfasst die Leistungen der Krankenversicherung mkk im Ausland?
Je nach Reiseland gelten unterschiedliche Bedingungen für die Kostenübernahme nach einer ärztlichen Behandlung. Informieren Sie sich, welche Vorbereitungen Sie treffen müssen, damit wir Sie im Krankheitsfall unterstützen können.
Reisen in das europäische Ausland und in Länder mit einem speziellen Abkommen
Innerhalb Europas[1] und in Ländern, mit denen Deutschland ein spezielles Abkommen[2] hat, deckt die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte befindet, die Kosten einer medizinisch notwendigen Behandlung ab. Nicht immer wird die Gesundheitskarte akzeptiert, und der behandelnde Arzt stellt dann eine Privatrechnung aus. Wir können jedoch nur den gesetzlich vorgeschriebenen Satz in Deutschland übernehmen. Damit Sie die Mehrkosten nicht alleine tragen müssen, empfehlen wir Ihnen, eine private Auslandskrankenversicherung abzuschließen.
Reisen außerhalb Europas
Da es bei Fernreisen keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz gibt, raten wir zu einer zusätzlichen Vorsorge. Eine private Auslandskrankenversicherung erstattet je nach Anbieter und Tarif neben der Arztrechnung weitere Kosten – zum Beispiel für einen ärztlich angeordneten Rücktransport.
Eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung kann den gesetzlichen Schutz sinnvoll ergänzen und ersetzt Ihnen mögliche Mehrkosten. Unser Partner, die Reisekrankenversicherung der Barmenia bietet Versicherungsschutz bei allen urlaubs- und beruflich bedingten Reisen. Erfahren Sie mehr auf der Website.
[1] Die European Health Insurance Card (EHIC) ist in folgenden Ländern gültig:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Luxemburg, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Malta, Mazedonien, Montenegro, Niederlande, Nordirland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern (griechischer Teil) sowie Hoheitsgebiete von EU-Staaten wie beispielsweise Martinique, Madeira, Azoren, Grönland oder Gibraltar
[2] In folgenden Ländern können Sie sich mit Ihrem Auslandskrankenschein behandeln lassen: Türkei, Tunesien, Bosnien-Herzegowina
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk
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Sie reisen innerhalb Europas oder in ein Land mit speziellem Abkommen und
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Sie verfügen über eine Gesundheitskarte der mkk bzw. über einen Auslandskrankenschein
Erreichbarkeit aus dem Ausland
Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
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Nehmen Sie Ihre Gesundheitskarte mit bzw. bestellen Sie rechtzeitig vor Abreise Ihren Auslandskrankenschein.
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Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC), die sich auf der Rückseite Ihrer mkk-Gesundheitskarte befindet, können Sie direkt zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen.
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Sie legen das Dokument beim behandelnden Arzt in Ihrem Reiseland vor.
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Sollte der behandelnde Arzt die Gesundheitskarte nicht akzeptieren, lassen Sie sich eine aussagekräftige Rechnung mit Quittung über die erbrachten Leistungen erstellen.
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In Ländern, für die Sie einen Auslandskrankenschein benötigen, müssen Sie diesen vor Inanspruchnachme einer Leistung bei einer ausländischen Krankenkasse vorlegen. Diese stellt dann einen Behandlungsschein aus, mit dem Sie zum Arzt gehen können.
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*kostenfrei innerhalb Deutschlands
Häufige Fragen
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Habe ich im Ausland freie Arztwahl?
- Ja, Sie dürfen zwischen allen zugelassenen Ärzten auswählen.
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Wie erhalte ich den Nachweis, dass meine Behandlung im europäischen Ausland medizinisch notwendig ist und die Kosten zu 100 Prozent übernommen werden?
- Wir prüfen die vom Arzt erstellte Rechnung und stellen die medizinische Notwendigkeit fest. Ein spezieller Nachweis ist nicht erforderlich. Die Kosten können wir jedoch nur in Ausnahmefällen vollständig übernehmen, meistens müssen Sie sich ebenfalls daran beteiligen.
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Werden auch die Kosten für die verschriebenen Medikamente erstattet? Muss ich hierfür eine Zuzahlung leisten?
- Sollten die Medikamente bereits über die Gesundheitskarte/ Auslandskrankenschein abgerechnet sein, können wir keine weitere Erstattung vornehmen. Ansonsten reichen Sie uns bitte die Rechnung ein.
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Welche Leistungen erhalte ich beim Zahnarzt oder im Falle einer stationären Notfallbehandlung?
- Der Leistungsumfang richtet sich nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem Sie sich aufhalten.