Schutzimpfungen für Erwachsene
Schutzimpfungen – man vergisst sie schnell und doch sind sie lebenswichtig. In Deutschland haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf alle Impfungen, die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen werden. Dazu zählen Standardimpfungen wie die gegen Tetanus oder Röteln sowie Indikationsimpfungen wie die gegen Hepatitis B, sofern der Arzt diese für medizinisch notwendig hält.
Als Krankenkasse informieren wir Sie gern darüber, welche Impfungen für Sie in Frage kommen und in welcher Höhe wir Sie bei den Kosten unterstützen.
Für wen sind die Schutzimpfungen relevant?
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Für Erwachsene
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Für Kinder siehe bitte unter Kindergesundheit/ Schutzimpfungen
Was umfasst die Leistung?
Schutzimpfungen wie von der STIKO empfohlen
Für alle gesetzlichen Schutzimpfungen und Impfungen, die medizinisch notwendig sind, übernehmen wir die vollen Kosten für Beratung, Impfung und Impfstoff. Ebenso tragen wir die Kosten für alle ärztlich empfohlenen Schutzimpfungen, wie die Grippeschutzimpfung.
Schutzimpfungen für private Reisen ins Ausland
Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche
Schutzimpfungen durch den Gesundheitsdienst
In bestimmten Fällen führt der öffentliche Gesundheitsdienst ebenfalls Impfungen durch, dann zahlen unsere Versicherten nur den Impfstoff. Für Schülerinnen und Schüler übernimmt unsere Krankenkasse auch diese Kosten.
Schutzimpfungen aus beruflichen Gründen
Für manche Berufsgruppen sind Impfungen fest in den Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung geregelt, zum Beispiel eine Impfung gegen Tollwut für Jäger oder für medizinisches und zahnmedizinisches Personal zum Schutz vor Hepatitis B. Diese Impfungen fallen in die Zuständigkeit des jeweiligen Arbeitgebers. In seltenen Ausnahmefällen können Impfungen auch auf Kassenrezept verordnet werden. Bitte fragen Sie hierzu Ihren behandelnden Arzt.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk
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Die Schutzimpfungen sind von der STIKO empfohlen.
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Sie erfüllen die persönlichen Voraussetzungen nach den Empfehlungen der STIKO (Alter und zeitlicher Abstand zur letzten Impfung)
Wie kann ich die Schutzimpfungen in Anspruch nehmen?
Schutzimpfungen für Kinder und Jugendliche
Grippeschutzimpfung
Im Gegensatz zu einem grippalen Infekt verläuft eine richtige Grippe viel schwerwiegender und dauert länger. Deshalb sollten sich besonders Schwangere nach dem dritten Monat, über 60-Jährige, chronisch Kranke und Personen mit viel Kontakt zu anderen Menschen (zum Beispiel Busfahrer, Lehrer oder Klinikpersonal) immunisieren lassen. Kunden der mkk erhalten den Vierfach-Impfoff je nach Risikogruppe beim behandelnden Arzt unter Vorlage ihrer Gesundheitskarte.
Viele Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern eine kostenfreie Grippeschutzimpfung im Betrieb an. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, können Sie sich auch bei Ihrem Haus- oder Facharzt beraten und impfen lassen.
Impftelefon
Häufige Fragen
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Kann ich mich in der Geschäftsstelle einer anderen Krankenkasse impfen lassen? Wer übernimmt nun die Kosten?
- In diesem Fall können wir uns meist an den Kosten beteiligen. Sprechen Sie uns an. Telefon: 0800 165 66 16
E-Mail senden
Unsere Postadresse: mkk, Lindenstr. 67, 10969 Berlin