Zahnärztliche Behandlung

Gesunde Zähne sind für unser Wohlbefinden elementar. Ihr Zahnarzt berät Sie, mit welchen Mitteln Sie Ihre Zahngesundheit bis ins hohe Alter erhalten und welche medizinischen Möglichkeiten es gibt, um Zahnkrankheiten zu behandeln.

Von der Prophylaxe bis zur Füllung: die Krankenkasse mkk übernimmt die Kosten für Ihren Zahnarztbesuch und für medizinisch notwendige Zahnbehandlungen. Wenn Sie besondere Behandlungsmethoden oder Füllungen wünschen, entstehen Ihnen möglicherweise Mehrkosten. In diesem Fall wird der Betrag über die einfache Füllung über die Versichertenkarte abgerechnet und die Mehrkosten privat in Rechnung gestellt.

Regelmäßige Zahnvorsorge

Planen Sie Ihren Kontrolltermin beim Zahnarzt fest in Ihrem Kalender ein. Erwachsene sollten einmal, Kinder ab sechs Jahren zweimal jährlich zur Vorsorgeuntersuchung gehen. Die Kosten übernehmen wir.

Zahnvorsorge für Kinder

Im Alter von einem halben Jahr bis zum vollendeten 33. Monat

Da Karies bereits Milchzähne schädigen kann, können Eltern bereits mit ihren Kleinkindern zum Zahnarzt gehen. Wir übernehmen drei Vorsorgeuntersuchungen im Alter zwischen dem 6. bis zur Vollendung des 33. Monats.

  • Darüber hinaus haben die Kinder zweimal pro Kalenderhalbjahr einen Anspruch auf eine Behandlung mit Fluorid-Lack, um den Zahnschmelz zu härten.
  • Die Eltern der Kinder können sich zu den Themen Ernährungs- und Mundhygiene beraten lassen.

Im Alter ab dem 34. Monat bis zum 6. Lebensjahr

Kinder zwischen dem 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr haben einen Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen und die Behandlung mit Fluoridlack, wenn das Kariesrisiko hoch ist.

Unser Zahnteam ist für Sie da.

Haben Sie Fragen rund um das Thema Zahngesundheit? Wir beraten Sie gerne oder prüfen den Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes. Rufen Sie uns an, wir sind Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr und Freitag von 8:00 bis 14:00 Uhr für Sie erreichbar:

Telefon: 030 72612- 2700

Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die mkk

Die mkk übernimmt für Sie die Kosten für:
  • Beratung durch den Zahnarzt
  • Zahnärztliche Untersuchungen
  • Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen und chirurgische Leistungen
  • Einfache Füllungen
Ihr Zahnarzt muss Sie über besondere Behandlungsmethoden oder Füllungen (wie zum Beispiel Kunststofffüllungen) informieren und eine Zusatzvereinbarung abschließen, wenn hierbei Mehrkosten für Sie entstehen.

Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?

Die Kosten der Behandlung rechnet Ihr Zahnarzt direkt über Ihre elektronische Gesundheitskarte ab – das geht schnell und ist für Sie bequem. Sie legen beim Zahnarztbesuch einfach Ihre Gesundheitskarte vor und wenden sich nur an uns, wenn Sie beraten werden wollen.

Häufige Fragen

Ist das Bonusheft nötig und muss ich die Kontrolluntersuchung abstempeln lassen?

Ja, Sie erhalten einen höheren Zuschuss für Zahnersatz, wenn Ihr Bonusheft über 5 bzw.10 Jahre vollständig geführt wurde.

Ich habe einen Kostenvoranschlag über Zusatzkosten erhalten. Was muss ich tun?

Der Zahnarzt gibt Ihnen Auskunft über die vorgesehene Leistung und schließt mit Ihnen eine private Zusatzvereinbarung ab. Nur dann kann die Leistung in Rechnung gestellt werden. Bei Unklarheiten beraten wir Sie auch gern im Vorfeld einer geplanten Behandlung.
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