Beitragssätze
Alle Eckdaten auf einen Blick
Sie können sich nicht nur auf ein umfangreiches Leistungsangebot verlassen, auch an vorausschauendes, kostendeckendes Wirtschaften glauben wir.
Allgemeiner und ermäßigter Beitragssatz
Berufstätige, die bei Arbeitsunfähigkeit für 6 Wochen Anspruch auf die Zahlung ihres Entgelts haben oder auch Rentner, zahlen den allgemeinen Beitragssatz. Er beträgt 16,4 Prozent und setzt sich zusammen aus:
- dem gesetzlich festgelegten Basisbeitragssatz von 14,6 Prozent und
- dem Zusatzbeitrag der BKK VBU von 1,8 Prozent
Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Kunden, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, wie etwa ein Teil der Selbstständigen oder Erwerbslose (gilt nicht für Rentner und Versorgungsbezieher). Er beträgt 15,8 Prozent, bestehend aus:
- dem gesetzlich festgelegten Basisbeitragssatz von 14,0 Prozent und
- dem Zusatzbeitrag der BKK VBU von 1,8 Prozent
Der Arbeitgeber oder die Deutsche Rentenversicherung tragen die Hälfte des Basisbeitragssatzes sowie des Zusatzbeitrags.
Eine Zusammenfassung finden Sie in unserer Versicherteninformation. Informationen zur Beitragsbemessung haben wir hier zusammengefasst.
Wahltarife für unterschiedliche Bedürfnisse
Wenn Sie flexibel bleiben möchten und eine Alternative zu den Standardtarifen der BKK VBU suchen, werfen Sie einen Blick in unsere Wahltarife.
Wahltarif für Gesundheitsbewusste
Sie leben gesundheitsbewusst, zahlen Ihre Beiträge entweder teilweise oder vollständig selbst und nehmen selten Leistungen Ihrer Krankenkasse in Anspruch. Dann ist der Wahltarif BKK VBU PRO Prämie vielleicht genau das Richtige. Denn PRO Prämie bedeutet: Es gibt Geld von uns zurück.
Zum Wahltarif BKK VBU PRO Prämie
Wahltarif für nicht dauerhaft beschäftigte Selbstständige und Künstler/ Publizisten
Sie arbeiten hauptberuflich selbstständig, sind kurzzeitig beschäftigt oder Künstler/ Publizist. Mit dem Wahltarif BKK VBU Krankentagegeld sind Sie abgesichert, wenn Sie krank werden. In welchem Maß, entscheiden Sie.
Wahltarif BKK VBU PRO Krankentagegeld
Beiträge Freiwillige Krankenversicherung
Infoblatt Freiwillige Krankenversicherung
Steuerliche Vorteile für Kranken- und Pflegeversicherung
Vorsorgeaufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung werden steuerlich besser berücksichtigt. Zu Grunde liegt das Bürgerentlastungsgesetz.
Zu den Inhalten des Bürgerentlastungsgesetzes
Beitragsübersicht
Sie brauchen eine Übersicht über Ihre gezahlten Krankenkassen-Beiträge? Beispielsweise für Anträge bei Ämtern oder Behörden? Kein Problem. Sie können diese hier gern beantragen.
Hier können Sie Ihre persönliche Beitragsübersicht anfordern