Wahltarif mkk PRO Prämie

Du lebst gesund und nimmst selten Leistungen deiner Krankenkasse in Anspruch. Heilmittel, Kuren oder auch Zahnersatz – das und vieles mehr benötigst du erfahrungsgemäß kaum. Deshalb haben wir die "mkk PRO Prämie" für dich entwickelt: Das Prinzip dieses Wahltarifs ist einfach: Je weniger unserer ausgewählten Gesundheitsleistungen du wahrnimmst, desto höher ist deine Prämie: Nach Ablauf des Tarifjahres zahlen wir dir bis zu 200 Euro zurück.

Für wen ist der Wahltarif mkk PRO Prämie geeignet?

  • Für Kunden, die gesund leben

  • Für Kunden, die kaum Zusatzleistungen wie zum Beispiel Hilfs- und Heilmittel, Zahnersatz oder Fahrkosten in Anspruch nehmen

Vorteile und Inhalte des Wahltarifs

  • Mit Unterzeichnung der Teilnahmeerklärung bist du ab dem nächsten Monatsersten nach Posteingang bei der mkk im Wahltarif versichert – ohne Wartezeit.
  • Du erhältst nach dem Tarifjahr eine Prämie von bis zu 200 Euro – je nachdem, ob und welche anrechenbaren Gesundheitsleistungen du wahrgenommen hast.
  • Du kannst viele unserer gesetzlichen Leistungen nutzen. Diese werden dir nicht angerechnet, zum Beispiel Arztbesuche mit Arzneimitteln auf Rezept, Vorsorgeuntersuchungen oder Krankenhausbehandlungen.[1]
  • Als Schwangere oder Mutter kannst du alle Leistungen zur Schwanger- und Mutterschaft nach §53 Sozialgesetzbuch V ohne Anrechnung in Anspruch nehmen.

[1] Weitere gesetzliche Leistungen, die du ohne Anrechnung auf den Wahltarif in Anspruch nehmen kannst, sind zum Beispiel die zahnärztliche Behandlung (ohne Zahnersatz), der Gesundheitscheck ab 35, die Krebsvorsorge und von der STIKO empfohlene Schutzimpfungen.

Voraussetzungen und Kriterien für den Wahltarif

  • Du trägst deine Krankenbeiträge ganz oder teilweise selbst.
  • Dein Selbstbehalt beträgt pro Tarifjahr max. 400 Euro.
  • Wir überweisen dir die Prämie sechs Monate nach Ablauf des Tarifjahres.[1]
  • Nimmst du Zusatzleistungen in Anspruch, die deinen Selbstbehalt betreffen, verrechnen wir diese mit deiner Prämie und bis zum individuellen Selbstbehalt.
  • Wenn du mit deinem Tarif zufrieden bist und deinen Vertrag mit uns nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der dreijährigen Laufzeit kündigst, verlängert er sich automatisch um drei Jahre.
  • Nicht vergessen: Die Prämie stellt eine Beitragsrückerstattung dar und wird als solche dem Finanzamt gemeldet.

Zu unseren Beitragssätzen

[1] Das Tarifjahr beginnt mit dem Eingang deiner unterschrieben Erklärung bei der mkk. Trifft diese beispielsweise zum 20.08.2016 bei uns ein, beginnt Ihr Wahltarif zum 01.09.2016. Das Tarifjahr läuft dann vom 01.09.2016 – 31.08.2017.

Ausgeschlossene Leistungen

Im Rahmen des Selbstbehalts von 400 Euro je Tarifjahr trägst du die Kosten für die folgenden Leistungen selbst:

  • Fahrtkosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxi, Mietwagen oder privaten Kraftfahrzeugen
  • Ambulante Vorsorgekuren und medizinische Vorsorge (ambulant und stationär) für Mütter und Väter – auch wenn diese medizinisch erforderlich sind
  • Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter
  • Haushaltshilfe
  • Heilmittel: zum Beispiel Krankengymnastik, Ergo- und Sprachtherapie
  • Hilfsmittel: zum Beispiel Milchpumpe, Hör- und Gehhilfen
  • Verbandmittel, Harn- und Blutteststreifen
  • Spezifische Lebensmittel zur enteralen Ernährung (sogenannte Bilanzierte Diäten)
  • Medizinprodukte: zum Beispiel Lösungen zur Darmspülung und Natriumchlorid 0,9 Prozent zur Spülung von Wunden und Verbrennungen
  • Festzuschuss bei Zahnersatz

Jetzt Wahltarif anfordern

Fülle das Formular aus und sende es ab. Wir prüfen, ob der Wahltarif für dich passt und melden uns bei noch ausstehenden Informationen bei dir. Deine persönlichen Versicherungsunterlagen erhältst du in den nächsten Tagen per Post.

Kontakt

Du hast Fragen rund um diesen Wahltarif? Unser Serviceteam beantwortet diese gerne. Du erreichst uns telefonisch von Montag bis Donnerstag, 8-18 Uhr und Freitag 8-14 Uhr. 

mkk Leistungsabteilung
Prenzlauer Allee 96
10409 Berlin

Telefon: (030) 72612 2090
Fax: (030) 72612 2298
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Häufige Fragen

Gelten Selbstbehalt und Prämienregelung auch für mitversicherte Familienmitglieder?

Nein, mitversicherte Familienmitglieder werden nicht bei der Prämienprüfung berücksichtigt.

Gibt es ein Sonderkündigungsrecht für den Wahltarif, zum Beispiel bei Unfall?

Nein, es besteht kein Sonderkündigungsrecht. Der Tarif endet nur dann vorzeitig, wenn du als Versicherter nicht mehr zum wahlberechtigten Personenkreis gehörst.

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