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PIN-Verfahren der eGK

Der Schutz der Daten Ihrer Gesundheitskarte

Für die erweiterte Nutzung neuer digitaler Angebote, wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte (ePA), den elektronischen Medikationsplan (eMP) oder das Notfalldatenmanagement (NFDM) können sich Kundinnen und Kunden der BKK VBU mit Erhalt Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eine PIN freischalten lassen. Das neue PIN-Verfahren schützt Ihre auf der eGK hinterlegten medizinischen Daten. So funktioniert es.

PIN und PUK - was ist das?

Die PIN ist Ihre persönliche Identifikations-Nummer zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Sie wird auch als Geheimzahl bezeichnet. Sie ist nur Ihnen bekannt. Wenn Sie zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Speichern von medizinischen Informationen aufgefordert werden, Ihre PIN einzugeben, bestätigen Sie damit, dass Ihre Eingaben rechtmäßig sind.

Der PUK (Personal Unlock Key – persönlicher Freischaltschlüssel) ist dafür da, die PIN zurückzusetzen, wenn Sie diese dreimal falsch eingegeben haben. Nur mit dem PUK können Sie Ihre Karte wieder entsperren.

  • Bitte beachten: Aktuell steht die PUK-Funktion zum Entsperren noch nicht zur Verfügung. Sobald diese verfügbar ist, können Sie nach dem Entsperren selbst eine neue PIN festlegen.

Wozu brauche ich eine PIN?

Die PIN ist Ihre persönliche Identifikations-Nummer zu Ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK), vergleichbar mit Ihrer Geheimzahl in Verbindung mit Ihrer Geldkarte für Bankgeschäfte.

elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Technologie

Um die PIN zu erhalten, brauchen Sie eine aktuelle Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Technologie. Dies erkennen Sie daran, dass auf der Karte eine 6-stellige Card-Access-Number (CAN) aufgedruckt und die Karte mit dem NFC-Symbol versehen ist.

Die Daten auf der eGK sollen besonders geschützt sein - so sieht es das Patientendaten-Schutz-Gesetz vor. Daher senden wir Ihnen die PIN nicht einfach so per Post zu, sondern erst, nachdem Sie sich als Nutzerin oder Nutzer authentifiziert haben.

Aktuell erhalten Kundinnen und Kunden der BKK VBU die PIN, wenn sie die App für die elektronische Patientenakte (ePA) downloaden und entweder den Identifikationsprozess durchlaufen oder sich diesen in einem ServiceCenter Ihrer Wahl austellen lassen. Eine ePA wird dadurch nicht erstellt.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich meine Gesundheitskarte verliere? Brauche ich dann auch eine neue PIN?

Bei Verlust Ihrer elektronischen Gesundheitskarte sind Ihre Daten durch die PIN vor Missbrauch geschützt. Sie erhalten von uns nach der Verlustmeldung umgehend eine neue Karte zugesandt, diese enthält jedoch keine Notfalldaten oder Medikationspläne mehr. Wenden Sie sich an Ihren Arzt oder Zahnarzt, welcher als letztes Ihre Daten aktualisiert hat und bitten Sie, die gespeicherten Daten auf der neuen Karte abzulegen.

Um für Ihre neue Karte eine neue PIN zu erhalten, müssen Sie sich aus Datenschutzgründen erneut entweder in einem unserer ServiceCenter authentifizieren lassen oder Sie lösen durch die Anmeldung mit der neuen eGK in der ePA App eine neue PIN aus.

Benötige ich die PIN für jeden Arztbesuch?

Nein – Ihre Gesundheitskarte dient wie bisher als Nachweis Ihrer bestehenden Krankenversicherung. Ihr Arzt benötigt für das Einlesen und ggf. Aktualisieren der auf der eGK enthaltenen Versichertendaten (wie Anschrift, Geburtsdatum, Versichertenstatus, etc.) keine Freigabe mit der PIN. Sie legen einfach Ihre eGK vor und Ihr Arzt behandelt Sie wie gewohnt.

Welche Daten auf der eGK können mit einer PIN geschützt werden?

Das sind zum einen Daten Ihres E-Medikationsplans (eMP), wie die Liste der Medikamente, die eingenommen werden, die Dosierung der Medikamente, Einnahme-Zeitpunkt und die Häufigkeit der Einnahme.

Zum anderen können Sie Ihre Notfalldaten mit einer PIN schützen. Dazu zählen Angaben über:

  • chronische Erkrankungen
  • Allergien und Unverträglichkeiten
  • Medizinische Hinweise (z.B. Schwangerschaft)
  • regelmäßige Medikationen
  • Kontaktdaten von Angehörigen
  • Ablageort zu Willenserklärungen (z.B. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Organspende-Ausweis)

Ich habe meinen PIN-Brief verlegt und oder meine PIN vergessen – was nun?

Ihre PIN und PUK sind immer nur mit Ihrer aktuell gültigen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verknüpft. Sie benötigen also, wenn Sie den PIN-Brief verlegt haben oder die PIN vergessen haben eine neue Gesundheitskarte und damit verbunden eine neue PIN.

Genauso verhält es sich auch, wenn Sie die eGK verlieren, dann benötigen Sie ebenfalls eine neue PIN. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Die Gesundheitskarte

Passanten auf der Straße

Um medizinische Leistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie eine Gesundheitskarte, auch elektronische Gesundheitskarte oder kurz eGK genannt.

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