Alle wichtigen Infos zur elektronischen Patientenakte
Blutanalysen, Röntgenbilder, Impfstatus – jeder medizinische Befund wurde bislang ausgedruckt und landete in einer Akte beim Arzt. Mit der elektronischen Patientenakte – kurz ePA – gehört dies der Vergangenheit an: Patienten und Patientinnen können ihre Befunde elektronisch einsammeln und zentral in der ePA ablegen, wie in einem Tresor. Wie sie funktioniert und wer Zutritt dazu hat, erfährst du hier.
Was ist die ePA?
Die ePA ist ein digitaler Ordner, in dem Befunde, Diagnosen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und Therapiemaßnahmen an einem zentralen Ort gesammelt werden. Alle Daten werden auf einem sicheren Server gespeichert, der in Deutschland steht.
Mit deinem Smartphone kannst du dir die offizielle ePA-App deiner mkk herunterladen. Die ePA-App gibt es sowohl für iPhones als auch für Geräte mit dem Android-Betriebssystem. Dein Smartphone sollte nicht allzu alt sein, da die ePA-App aus Sicherheitsgründen sonst nicht installiert werden kann.
Damit du die App nutzen kannst und Zugriff auf deine ePA erhältst, ist zunächst eine mehrstufige Erstregistrierung erforderlich. Dies dient dem Schutz deiner Gesundheitsdaten und verhindert einen Zugriff durch nicht berechtigte Personen. Die ePA-App findest du im Apple Store und im Google-PlayStore.
ePA - einfach erklärt
Wer hat Zugriff auf meine ePA?
Du entscheidest selbst, welche Daten in deiner ePA gespeichert und welche wieder gelöscht werden. Zudem kannst du selbst entscheiden und einrichten, welche Ärztin bzw. Arzt oder auch andere Leistungserbringenden Zugriff auf deine ePA bekommen und damit Dokumente einstellen oder lesen können. Die Zugriffe kannst du zeitlich einschränken und für jeden Arzt individuell konfigurieren. Es liegt alles in deiner Hand.
Kannst du deine ePA nicht selbst pflegen oder benötigst Unterstützung dabei? Dann kannst du bis zu fünf Personen (zum Beispiel Angehörige oder Freunde) als Stellvertreterinnen und Stellvertreter einrichten, die sich dann um das Einstellen von Dokumenten kümmern oder Berechtigungen vergeben bzw. diese auch wieder entziehen. Die Vertreterin oder der Vertreter benötigt hierfür jedoch eine eigene ePA. Diese kann auch bei einer anderen gesetzlichen Krankenkasse bestehen.
Wer befüllt die ePA ?
Befüllt werden kann deine ePA von dir und von:
- Ärztinnen und Ärzten
- Zahnärztinnen und Zahnärzten
- Apothekerinnen und Apothekern
- Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
- Krankenhäuser
- Pflegepersonal
- Hebammen & Entbindungshelfer
- Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten
- Öffentlicher Gesundheitsdienst
- Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner
- Reha-Kliniken
Deine mkk stellt dir jährlich eine allgemeine Leistungsübersicht in deine ePA ein. Diese umfasst unter anderem deine Arztbesuche oder auch die von deinen Ärztinnen und Ärzten verordneten Heil- und Arzneimittel.
Wer hat Zugriff auf meine Daten in der ePA?
Welche Vorteile bringt die ePA ?
-
Wichtige Daten stehen (im Notfall) schneller zur Verfügung
-
Stringente Dokumentation der Krankengeschichte: Durch das geteilte Wissen unter den Ärztinnen und Ärzten wird die Versorgung verbessert.
-
Doppeluntersuchungen werden vermieden
-
Der Zugriff ist von überall möglich, zum Beispiel während des Urlaubs
-
Du hast die Kontrolle über deine Gesundheitsdaten
Wie bekomme ich meine ePA?
- Du beantragst deine ePA einfach und schnell bei deiner mkk – persönlich im ServiceCenter in deiner Nähe, telefonisch, per E-Mail, per mkk-App oder ganz klassisch per Brief.
- Zunächst prüfen wir, ob du bereits eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit NFC-Funktionalität besitzt. Du erkennst das an dem entsprechenden Symbol auf der Vorderseite der eGK. Solltest du noch nicht über eine NFC-fähige eGK verfügen, senden wir diese zu.
- Alternativ kannst du dich auch mit deinem Personalausweis mit Online-Funktion für die ePA registrieren.
- Wenn dir deine NFC-fähige eGK zur Verfügung steht, lädst du dir die App „mkk - Meine ePA“ im App Store (Apple Store oder Android) herunter und startest den Registrierungsprozess. Im weiteren Verlauf forderst du dir für die Freischaltung den Aktivierungscode an.
- Den Aktivierungscode erhältst du entweder, indem du das Post-Ident-Verfahren wählst oder eines unserer ServiceCenter in deiner Nähe besuchst. Bitte buche für deinen Besuch hier deinen persönlichen Wunschtermin und denke unbedingt an deinen Personalausweis.
- Mit der Eingabe des Aktivierungscodes wird deine ePA vollumfänglich freigeschaltet, und du kannst sofort alle Funktionen nutzen.
Mach den ePA Check-Up
Egal, ob du Digitalverfechter, Datenschutz-Fan, Liebhaberin pragmatischer Lösungen oder komplett ahnungslos bist – finde jetzt deinen ganz persönlichen Standpunkt zur ePA.
Der ePA Check-up hilft dir dabei. Er ist ein einfacher Online-Test, der:
- einen Überblick zum gesellschaftlich relevanten Thema elektronische Patientenakte gibt.
- über Risiken und Nebenwirkungen aufklärt.
- das eigene Bauchgefühl zu Wort kommen lässt und gleichzeitig nützliches Wissen vermittelt.
- dich zu deinem Standpunkt führt.
Hier kannst du den Test machen.
Du hast Fragen zur ePA?
Solltest du weitere Fragen rund um deine ePA haben, erreichst du uns von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 17 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen) unter 030 54445775 oder unter epa.support(at)meine-krankenkasse.de.
Wie geht es weiter?
Im März 2024 ist das offizielle Organspende-Register an den Start gegangen und ermöglicht die digitale Dokumentation zur Organspende. Bislang ist für die Nutzung des Portals die Authentifizierung mit dem Personalausweis mit Onlinefunktion (und PIN) erforderlich. Schon jetzt kannst du deine Entscheidung zur Organspende auch einfach und bequem direkt aus deiner ePA-App heraus dokumentieren. Eine zusätzliche Authentifizierung ist dann nicht mehr erforderlich.
Falls du der ePA widersprechen möchtest, warte bitte noch! Wir werden dich vorab informieren
Durch das Inkrafttreten des Digitalgesetzes am 26. März 2024 wird die ePA für alle Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen ab Januar 2025 automatisch eingerichtet. Du musst hierfür nicht mehr selbst aktiv werden. Vorab werden wir dich ausführlich über die ePA und die Vorteile informieren.
Solltest du dich entscheiden, keine ePA nutzen zu wollen, kannst du der Einrichtung der ePA vorab widersprechen. Bitte warte jedoch zunächst unsere ausführlichen Informationen zur ePA ab, bevor du dich endgültig entscheidest. Nur dann können wir deine Entscheidung verbindlich aufnehmen und dafür Sorge tragen, dass keine ePA für dich eingerichtet wird.
Versicherteninfo nach §343 Absatz 1 SGBV
Falls du noch mehr über die ePA erfahren willst, lade das Informationsblatt herunter. Aber bitte beachte: Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, bei dem wir verpflichtet sind, es in seiner originalen Fassung zur Verfügung zu stellen. Einige Formulierungen können daher komplizierter sein, als du es von uns gewohnt bist.