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Deine Notfalldaten auf der eGK: Einrichtung und Nutzung

In medizinischen Notlagen ist schnelle Hilfe lebensnotwendig. Gut, wenn die persönlichen Gesundheitsdaten dann rasch zu Hand sind. Die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, ist der ideale Ort, auf dem sie gespeichert werden. Ärzte und Ärztinnen können die Daten des sogenannten Notfalldatensatzes (NFD) direkt aus der eGK auslesen. Das sind Informationen etwa zu Diagnosen und Allergien oder auch Kontaktdaten von Angehörigen.

Welche Angaben enthält der Notfalldatensatz (NFD)?

  • Allergien und Unverträglichkeiten

  • Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden

  • Diagnosen, die im Notfall relevant sind

  • wichtige medizinische Hinweise, etwa zu einer Schwangerschaft oder zu Implantaten

  • Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Personen, die im Notfall verständigt werden sollen

Gut zu wissen

Was sind Notfalldaten?

Notfalldaten sind medizinische Informationen, die in Notfallsituationen berücksichtigt werden müssen. Diese Daten ergeben sich aus der medizinischen Vorgeschichte einer Person. Sie können auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und in Notfallsituationen von einem Arzt ausgelesen werden.

Wer legt den Notfalldatensatz an?

Wenn du dich für einen Notfalldatensatz entscheidest, wird deine Arztpraxis den Notfalldatensatz anlegen und auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern. So erhalten Ärzte und Ärztinnen einen umfassenden Überblick über Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen und andere notfallrelevante Informationen.

Können Zusatzinformationen gespeichert werden?

Du hast einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht? Auch diese Informationen finden auf Wunsch einen Platz im Notfalldatensatz.

Notfalldaten sind freiwillig

Grafik der Bestandteile eines Notfalldatensatzes: Allergien, Unverträglichkeiten, Medikatione, Diagnosen, Kontaktdaten

Ob ein Notfalldatensatz angelegt wird oder nicht, entscheidest ausschließlich du selbst. Du legst auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, z. B. dein Lebenspartner, deine Lebenspartnerin oder deine behandelnde Fachärztin oder dein behandelnder Facharzt.

Zudem kannst du auch weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspende-Ausweis vorliegt. Die Notfalldaten sind nicht nur im Notfall sinnvoll – du kannst diese auch deinen behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung stellen.

Ich möchte mehr wissen

Wer speichert die Notfalldaten oder die persönlichen Erklärungen?

Ärzte, Zahnärzte - alle, die umfassend über deinen Gesundheitszustand sowie deine Diagnosen und Therapiemaßnahmen informiert sind, können einen Notfalldatensatz anlegen oder aktualisieren.

Die persönliche Erklärung ist ein Eintrag auf deiner Gesundheitskarte. Dieser kann z.B. durch deine Hausärztin oder deinen Hausarzt erstellt werden.

Kann ich die Daten löschen oder verändern lassen?

Du kannst deine Einwilligung zum Notfalldatensatz jederzeit widerrufen. Deine behandelnden Ärzte löschen in diesem Fall die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Notfalldaten.

Wer kann auf meine Notfalldaten zugreifen?

Falls du in einer Notfallsituation nicht mehr in der Lage bist, zuzustimmen, und wichtige Informationen zu deinem Gesundheitszustand nicht nachvollziehbar sind, dürfen berechtigte Personen auch ohne deine Zustimmung die Notfalldaten von der Gesundheitskarte auslesen. Zu den berechtigten Personen zählen:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
  • Zahnärztinnen und Zahnärzte
  • Personal medizinischer Einrichtungen, etwa Pflegepersonal in der Notaufnahme

Sind meine Daten vor unberechtigten Zugriffen geschützt?

Deine Daten können nur von den zuvor genannten berechtigten Personen eingesehen werden. Du hast jedoch die Möglichkeit, deine Daten zusätzlich durch die Eingabe einer PIN zu schützen. Diese PIN erhältst du von uns.

In Notfallsituationen ist das Auslesen deiner Notfalldaten für Befugte (z.B. Notfallarzt) stets ohne PIN-Eingabe möglich. Wenn du deiner Ärztin oder deinem Arzt während eines regulären Termins Einsicht in deine Notfalldaten gewähren möchtest, musst du den PIN eingeben.

Was ist, wenn ich meine Gesundheitskarte verliere?

Wenn du deine Gesundheitskarte (eGK) verlierst oder eine neue Karte beantragen möchtest, musst du den Notfalldatensatz erneut anlegen lassen. Sprich in diesem Fall die Arztpraxis an, die diesen Datensatz erstellt oder geändert hat.

Die Speicherung deiner Notfalldaten bei uns, bei deiner Krankenkasse, ist weder rechtlich zulässig noch technisch möglich.

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