Notfalldatensatz (NFD) dereGK
Notfalldaten retten Leben
In medizinischen Notlagen ist schnelle Hilfe lebensnotwendig. Gut, wenn die persönlichen Gesundheitsdaten dann rasch zu Hand sind. Die elektronische Gesundheitskarte, kurz eGK, ist der ideale Ort, auf dem sie gespeichert werden. Ärzte und Ärztinnen können die Daten des sogenannten Notfalldatensatzes (NFD) direkt aus der eGK auslesen. Das sind Informationen etwa zu Diagnosen und Allergien oder auch Kontaktdaten von Angehörigen.
Welche Angaben enthält der Notfalldatensatz (NFD)?
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Allergien und Unverträglichkeiten
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Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden
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Diagnosen, die im Notfall relevant sind
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wichtige medizinische Hinweise, etwa zu einer Schwangerschaft oder zu Implantaten
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Kontaktdaten von behandelnden Ärzten und Personen, die im Notfall verständigt werden sollen
Gut zu wissen
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Was sind Notfalldaten?
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Notfalldaten sind medizinische Informationen, die in Notfallsituationen berücksichtigt werden müssen. Diese Daten ergeben sich aus der medizinischen Vorgeschichte einer Person. Sie können auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert und in Notfallsituationen von einem Arzt ausgelesen werden.
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Wer legt den Notfalldatensatz an?
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Wenn Sie sich für einen Notfalldatensatz entscheiden, wird Ihre Arztpraxis den Notfalldatensatz anlegen und auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) speichern. So erhalten Ärzte und Ärztinnen einen umfassenden Überblick über Befunde, Diagnosen,Therapiemaßnahmen und andere notfallrelevante Informationen.
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Können Zusatzinformationen gespeichert werden?
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Sie haben einen Organspendeausweis, eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht? Auch diese Informationen finden auf Wunsch einen Platz im Notfalldatensatz.
Notfalldaten sind freiwillig

Ob ein Notfalldatensatz anlegt wird oder nicht, entscheidem ausschließlich Sie selbst. Sie legen auch fest, wer diesen wann einsehen kann und wer im Notfall zu benachrichtigen ist, z. B. Ihr Lebenspartner, Lebenspartnerin oder Ihre behandelnde Fachärztin oder Ihr behandelnder Facharzt.
Zudem können Sie auch weitere Informationen ergänzen lassen, etwa ob und wo ein Organspende-Ausweis vorliegt. Die Notfalldaten sind nicht nur im Notfall sinnvoll – sie können diese auch ihren behandelnden Ärztinnen und Ärzten im Rahmen der Regelversorgung zur Verfügung stellen.
Ich möchte mehr wissen
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Wer speichert die Notfalldaten oder die persönlichen Erklärungen?
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Ärzte, Zahnärzte - alle die umfassend über Ihren Gesundheitszustand sowie Ihre Diagnosen und Therapiemaßnahmen informiert sind, kann einen Notfalldatensatz anlegen oder aktualisieren.
Die persönliche Erklärung ist ein Eintrag auf Ihrer Gesundheitskarte. Dieser kann z.B. durch Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt erstellt werden
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Kann ich die Daten löschen oder verändern lassen?
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Sie können Ihre Einwilligung zum Notfalldatensatz jederzeit widerrufen. Ihre behandelnde Ärzte löschen in diesem Fall die auf der Gesundheitskarte gespeicherten Notfalldaten.
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Wer kann auf meine Notfalldaten zugreifen?
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Falls Sie in einer Notfallsituation nicht mehr in der Lage sind, zuzustimmen und wichtige Informationen zu Ihrem Gesundheitszustand nicht nachvollziehbar sind, dürfen berechtigte Personen auch ohne Ihre Zustimmung die Notfalldaten von der Gesundheitskarte auslesen. Zu den berechtigten Personen zählen:
- Ärztinnen und Ärzte
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Personal medizinischer Einrichtungen, etwa Pflegepersonal in der Notaufnahme
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Sind meine Daten vor unberechtigten Zugriffen geschützt?
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Ihre Daten können nur von den zuvor genannten berechtigten Personen eingesehen werden. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihre Daten zusätzlich durch die Eingabe einer PIN zu schützen. Diese PIN erhalten Sie von uns.
In Notfallsituationen ist das Auslesen Ihrer Notfalldaten für Befugte (z.B. Notfallarzt) stets ohne PIN-Eingabe möglich. Wenn Sie Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt während eines regulären Termins Einsicht in Ihre Notfalldaten geben wollen, dann müssen Sie den PIN eingeben.
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Was ist, wenn ich meine Gesundheitskarte verliere?
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Falls Sie Ihre Gesundheitskarte (eGK) verlieren oder eine neue Karte beantragen, muss der Notfalldatensatz erneut angelegt werden. Sprechen Sie in diesem Fall die Arztpraxis an, die diesen Datensatz erstellt oder geändert hat.
Die Speicherung Ihrer Notfalldaten bei uns, bei Ihrer Krankenkasse, ist weder rechtlich zulässig noch technisch möglich.