Organspende
Sich über eine Organ- bzw. Gewebespende Gedanken zu machen – das macht keiner gerne. Bedeutet es doch auch, sich mit dem Tod auseinanderzusetzen. Das ist ganz verständlich, lösen diese Gedanken doch bei vielen Ängste aus. Trotzdem solltest du dich zu Lebzeiten damit beschäftigen, deine Entscheidungen treffen und diese auch dokumentieren. Tust du das nicht, müssen das deine Liebsten machen.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob man seine Organe im Falle seines Todes anderen Menschen zur Verfügung stellen möchte oder nicht. Wir möchten dich mit unseren Informationen unterstützen, deine persönliche Entscheidung zur Organspende zu treffen und diese auch zu dokumentieren.
Was ist eine Organ- oder Gewebespende?
Ärztinnen und Ärzte versuchen ihr Bestmögliches, das Leben ihrer Patientinnen und Patienten zu retten. Dies ist jedoch nicht immer möglich. Laut Transplantationsgesetz (TPG) dürfen Organe oder Gewebe von Toten nur entnommen werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Die verstorbene Person hat einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt (Organspendeausweis oder Patientenverfügung)
- die gesamte Hirnfunktion ist unumkehrbar ausgefallen (Hirntod ist eingetreten)
Bei einer Organ- oder Gewebespende werden nach dem festgestellten Hirntod funktionstüchtige Organe oder Gewebe entnommen und einem Menschen, dessen betreffendes Organ nicht mehr oder nicht mehr ausreichend funktioniert, transplantiert. Organe werden unmittelbar transplantiert, Gewebe wird in der Regel konserviert und in einer Gewebebank zwischengelagert.
Wusstest du, dass ...
Welche Organe beziehungsweise Gewebe kann man spenden?
Fortschritte in der Medizin ermöglichen es, sehr unterschiedliche Organe und Gewebe zu transplantieren. So können von verstorbenen Menschen Organe wie das Herz, die Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse und der Dünndarm übertragen werden.
Aber auch Gewebe, wie beispielsweise die Hornhaut der Augen, Knochen bzw. Weichteilgewebe, Haut sowie Herzklappen und Blutgefäße eignen sich, kranken Menschen zu helfen. Im Unterschied zu Organen können Gewebe noch Stunden nach dem Tod entnommen, entsprechend aufbereitet und auch für geeignete Empfängerinnen und Empfänger aufbewahrt werden.
Vom Spender zum Empfänger
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Feststellung des Hirntodes von zwei Ärztinnen oder Ärzten
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Organe dürfen erst entnommen werden, nachdem ein unumkehrbarer Hirnfunktionsausfall (Hirntod) des Organspenders festgestellt wurde. In diesem Fall sind Funktionen wie Wahrnehmung, Denkvermögen oder Steuerung der Atmung unwiderruflich erloschen und das Herz-Kreislauf-System kann nur noch künstlich aufrechterhalten werden. Erst wenn der Hirntod von zwei unabhängigen Experten festgestellt wurde, können einem Organspender Organe entnommen werden.
Da in den meisten Sterbefällen der Herzstillstand vor dem Hirntod eintritt, kommen nur relativ wenig Verstorbene für eine Organspende in Frage. Im Gegensatz dazu sind Entnahmen von Gewebe noch bis zu 72 Stunden nach dem Stillstand des Herz-Kreislauf-Systems (klinischer Tod) möglich. -
Klärung der Spenderbereitschaft
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Im besten Fall hat der Verstorbene zu Lebzeiten eine Entscheidung zur Organspende bereits getroffen und diese in Form einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Organspende-Register (verfügbar seit dem 18. März 2024), auf dem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung dokumentiert. Sollte der Verstorbene seine Entscheidung zur Organspende nicht dokumentiert haben, werden die nächsten Angehörigen in einem Arztgespräch nach dem bekannten oder mutmaßlichen Willen der oder des Verstorbenen befragt. Einer Zustimmung wird der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) gemeldet.
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Organentnahme
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Ist der Tod nachweislich eingetreten und liegt eine Zustimmung zur Organentnahme vor, wird durch eine medizinische Untersuchung ärztlich festgestellt, ob die Organe des Verstorbenen für eine Transplantation geeignet sind. Wenn ja, werden die entsprechenden Organe entnommen, direkt zum Krankenhaus des Empfängers transportiert und dort implantiert.
Wie bei lebenden Personen werden die Operationswunden verschlossen. Der Leichnam wird in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben. Nach der Entnahme können die Angehörigen auf ihre gewünschte Weise Abschied nehmen.
Seine Entscheidung treffen
Es ist wichtig, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und eine persönliche Entscheidung zu treffen. Diese sollte im Organspende-Register, auf dem Organspende-Ausweis und ggf. auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden – denn nur so kann sie im Fall der Fälle berücksichtigt werden.
Du kannst deine Zustimmung auch auf bestimmte Organe beschränken oder eine Person deines Vertrauens benennen, die für dich entscheidet. Du kannst dies vermerken und musst deine Entscheidungen auch nicht begründen.
Die Entscheidungsmöglichkeiten
Wichtige Fragen im Überblick
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Kann jeder seine Bereitschaft zur Organspende erklären?
- Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr kann jeder seine Bereitschaft zur Organ- bzw. Gewebespende erklären. Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr kann man einen Widerspruch zur Organspende dokumentieren. Beide Erklärungen können auch ohne Zustimmung des Erziehungsberechtigten erfolgen. Eine Altersbegrenzung nach oben gibt es nicht, relevant ist der Zustand der Organe, nicht das tatsächliche Alter.
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Kann ich meine Entscheidung ändern?
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Ja, du kannst deine Entscheidung jederzeit ändern und auf einem neuen Organspende-Ausweis dokumentieren. Hast du deine Entscheidung bereits online im Organspende-Register (www.organspende-register.de) dokumentiert, kannst du diese jederzeit ändern oder wieder löschen.
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Muss man den Organspende-Ausweis ausfüllen oder seine Entscheidung zur Organspende im Organspende-Register dokumentieren?
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Nein, dazu bist du nicht verpflichtet. Bedenke jedoch, dass dann nach deinem Tod deine Angehörigen für dich nach deinem mutmaßlichen Willen entscheiden müssen. Dies stellt oft eine große seelische Belastung in einer ohnehin schweren Zeit dar.
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Bekomme ich von meiner mkk einen Organspende-Ausweis zugesandt?
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Neben Ärztinnen und Ärzten und vielen anderen Landes- und Bundesbehörden sind auch die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, alle Kundinnen und Kunden ab dem vollendeten 16. Lebensjahr in geeigneter Weise über die Organ- und Gewebespende zu informieren. Dazu zählt auch die Zusendung eines Organspende-Ausweises mit jeder Ausstellung einer neuen elektronischen Gesundheitskarte (eGK).
Viele unserer Kundinnen und Kunden besitzen bereits einen Organspende-Ausweis. Aus Nachhaltigkeitsgründen bietet dir deine mkk – meine krankenkasse daher den Organspende-Ausweis zum Download oder zur kostenfreien Bestellung bei Bedarf an. Die Links dazu findest du am Ende dieser Seite. Natürlich kannst du uns auch anrufen oder schreiben, und wir schicken dir deinen Organspende-Ausweis kostenfrei zu.
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Muss man sich vom Arzt untersuchen lassen, bevor man den Organspende-Ausweis ausfüllt?
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Nein. Der Gesundheitszustand eines Menschen ändert sich ja permanent und eine Untersuchung wäre zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht sinnvoll. Ob gespendete Organe oder Gewebe für eine Transplantation geeignet sind, wird erst im Fall einer tatsächlichen Spende medizinisch geprüft.
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Bei welchen Vorerkrankungen ist eine Organspende ausgeschlossen?
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Bei bestimmten Infektionskrankheiten (z. B. HIV) oder bei akuten Krebserkrankungen kann eine Organentnahme im Einzelfall ausgeschlossen sein. Bekannte Erkrankungen solltest du daher im Organspende-Ausweis vermerken. Letztlich entscheiden die Ärztinnen und Ärzte im jeweiligen Einzelfall, ob eine Organ- oder Gewebespende möglich ist.
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Was ist eine Lebendspende?
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Angehörige oder nahestehende Personen können auch zu Lebzeiten ein Organ oder Teile eines Organs spenden - z. B. eine Niere.
Organspende-Register
Am 18. März 2024 ist das offizielle Organspende-Register (www.organspende-register.de) an den Start gegangen und ermöglicht die freiwillige und kostenlose elektronische Abgabe deiner Erklärung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende. Du kannst deinen Eintrag jederzeit ändern.
Das Organspende-Register wird stufenweise ausgebaut und soll zukünftig (Juli 2024) sicherstellen, dass Entnahmekrankenhäuser im Fall der Fälle deine Entscheidung zur Organspende schnell und verbindlich elektronisch abrufen können. Ab Januar 2025 sollen auch Gewebeeinrichtungen an das Register angeschlossen werden.
In der Übergangszeit solltest du zur Sicherheit auch weiterhin deinen Organspende-Ausweis mit dir führen und auch deine nahestehenden Angehörigen über deine Entscheidung zur Organspende informieren.
Bitte beachte, dass ein Eintrag im Organspende-Register nur nach sicherer Authentifizierung möglich ist, damit keine andere Person für dich eine Erklärung abgeben kann. Dies funktioniert aktuell mit dem Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN (oder auch mit weiteren elektronischen Identitätsnachweisen) und Verwendung der aktuellen „AusweisApp“ des Bundes (www.ausweisapp.bund.de).
Ab spätestens Herbst 2024 kannst du deine Erklärung zur Organspende auch einfach und bequem direkt in deiner mkk-App zur elektronischen Patientenakte (ePA) abgeben.
Ausführliche Informationen und Hinweise zur Abgabe der Erklärung zur Organspende findest du auf der Seite des Organspende-Registers.
Weitere Informationen zur ePA findest du hier: elektronische Patientenakte.
Organspendeausweis bestellen
Du hast dich entschieden? Gut. Du möchtest das Organspende-Register (noch) nicht nutzen oder deinen persönlichen Organspende-Ausweis zur Sicherheit bei dir führen und deine Entscheidung zur Organspende damit dokumentieren? Unter dem nachfolgenden Link kannst du dir dein kostenfreies Exemplar zum Download oder per Post anfordern: https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-bestellen/
Gern kannst du dir deinen Organspende-Ausweis auch direkt bei deiner mkk anfordern:
- telefonisch unter unserer Service-Hotline: 0800 165 66 16
- per Mail an info@meine-krankenkasse.de
Für mehr Informationen
Du hast weitere Fragen und möchtest mit Expertinnen und Experten zum Thema Organspende sprechen? Gerne. Ein kostenfreies Infotelefon Organspende wird in Zusammenarbeit der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) und der BZgA unter der (kostenfreien) Rufnummer 0800-90 40 400 angeboten. Die Sprechzeiten sind Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr. Weitere Informationen findest du hier: