Arznei- und Verbandmittel
Wenn Ihnen Ihr Arzt Medikamente oder Verbandsmaterial verschreibt, übernimmt die mkk die vereinbarten Kosten.
Als Kunde unserer Krankenkasse profitieren Sie von vergünstigten Preisen für Generika – Arzneimittel, die aus dem gleichen Wirkstoff zusammengesetzt sind. Wir arbeiten mit zahlreichen Herstellern zusammen. Sie zahlen 10 Prozent oder mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro zu, tragen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Was umfasst die Leistung für Arznei- und Verbandmittel?
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Die mkk übernimmt die Kosten von zugelassenen Arzneien und Verbandmittel, die Ihnen Ihr Arzt auf einem Kassenrezept verschrieben hat.
Voraussetzungen und Kriterien für die Kostenübernahme durch die mkk
Zuzahlung
Der Betrag Ihrer Eigenleistung pro Arzneimittel ist unterschiedlich hoch:
- Für jedes Medikament zahlen Sie 10 Prozent des Preises,
- mindestens 5 Euro, aber höchstens 10 Euro,
- jedoch nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Einige Medikamente sind zuzahlungsfrei. Mehr darüber auf der Website des GKV-Spitzenverbands.
Wie kann ich die Leistung in Anspruch nehmen?
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Ihr Arzt stellt Ihnen ein Kassenrezept für verschreibungspflichtige Medikamente oder Verbandsmaterialien aus.
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Das Rezept legen Sie in der Apotheke vor. Sie rechnet direkt mit uns ab. Sie zahlen nur den Zuzahlungsbetrag und ggf. die Mehrkosten, falls diese über dem vereinbarten Festpreis liegen. Ihr Arzt kann Sie beraten, inbesondere zu einer Versorgung ohne Zuzahlung.
Häufige Fragen
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Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?
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Personen, die von der Zuzahlung finanziell stark belastet werden, sowie chronisch Kranke können sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Auf der Seite Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie weitere Informationen. -
Übernimmt die mkk auch die Kosten für pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel?
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Ja, wir erstatten die Kosten für alternative Arzneimittel wie pflanzliche Medikamente sowie anthroposophische oder homöopathische Präparate.