Arztbesuch: Was zahlt die Krankenkasse?

Ein Arztbesuch gibt Sicherheit. Du bekommst eine medizinische Einschätzung, eine Untersuchung und die passende Behandlung. Das gilt bei akuten Beschwerden, aber auch bei Vorsorge, Früherkennung und Beratung. Als gesetzlich versicherte Person bist du dabei gut abgesicher, denn die mkk – meine krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die mkk übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen.
  • Du kannst zu allen Kassenärztinnen und Kassenärzten gehen.
  • Beim Arztbesuch legst du einfach deine elektronische Gesundheitskarte vor.
  • Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Praxis und mkk.
  • Bei einer stationären Behandlung brauchst du in der Regel eine ärztliche Verordnung.
  • Im Krankenhaus zahlst du nur die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt 10 Euro pro Kalendertag. Sie ist auf höchstens 280 Euro pro Kalenderjahr begrenzt.

Ärztliche Behandlung: Was gehört dazu?

Zur ärztlichen Behandlung gehören viele Leistungen. Deine Ärztin oder dein Arzt berät dich. Sie oder er untersucht dich und stellt eine Diagnose. Danach bekommst du die Behandlung, die medizinisch notwendig ist.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Beratungen bei gesundheitlichen Fragen
  • Untersuchungen bei Beschwerden
  • Diagnoseverfahren
  • medizinisch notwendige Operationen
  • ambulante Behandlungen
  • stationäre Behandlungen im Vertragskrankenhaus

Auch Vorsorge und Früherkennung können dazugehören. So lassen sich Krankheiten oft früh erkennen. Viele Beschwerden können dadurch besser behandelt werden.

Wichtig ist immer: Die Leistung muss medizinisch notwendig sein. Außerdem muss sie zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gehören.

So funktioniert dein Arztbesuch

Du hast Beschwerden oder brauchst ärztlichen Rat? Dann vereinbare einen Termin in einer Arztpraxis. Achte darauf, dass die Praxis gesetzlich Versicherte behandelt. Das erkennst du meist daran, dass es sich um eine Kassenarztpraxis handelt.

Zum Termin nimmst du deine elektronische Gesundheitskarte mit. Die Praxis liest die Karte ein. Danach kann sie die Behandlung direkt über die mkk abrechnen.

Du musst uns vorher nicht kontaktieren. Auch nach dem Termin brauchst du uns keine Rechnung zu schicken. Die Abrechnung läuft automatisch.

Das ist bequem für dich. Du kannst dich ganz auf deine Gesundheit konzentrieren.

Welche Kosten übernimmt die mkk?

Die mkk übernimmt die vollen Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen. Das gilt für gesetzlich Krankenversicherte, wenn die Behandlung durch eine zugelassene Kassenärztin oder einen zugelassenen Kassenarzt erfolgt.

Das gilt zum Beispiel für Untersuchungen, Beratungen, Diagnosen und Behandlungen. Auch medizinisch notwendige ambulante Operationen gehören dazu.

Bei stationären Behandlungen gilt: Die Klinik muss ein Vertragskrankenhaus sein. Außerdem brauchst du in der Regel eine ärztliche Verordnung. Die Klinik rechnet dann direkt mit uns ab.

Du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung. Diese beträgt 10 Euro pro Kalendertag. Sie ist auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt. Das sind höchstens 280 Euro im Jahr.

Was bedeutet „medizinisch notwendig“?

Eine Leistung ist medizinisch notwendig, wenn sie aus ärztlicher Sicht für deine Gesundheit erforderlich ist. Dabei kann es sich um Behandlungen, eine Operation oder einen Krankenhausaufenthalt handeln.

Deine Ärztin oder dein Arzt entscheidet, welche Maßnahme sinnvoll ist. Dabei geht es um deine Beschwerden, deine Diagnose und den Verlauf deiner Erkrankung.

Nicht jede gewünschte Leistung ist automatisch eine Kassenleistung. Manche Angebote gehören nicht zum gesetzlichen Leistungskatalog. Dazu zählen zum Beispiel viele individuelle Gesundheitsleistungen, kurz IGeL.

Solche Leistungen musst du in der Regel selbst zahlen. Die Praxis muss dich vorher darüber informieren. Frage am besten nach, bevor du eine Selbstzahlerleistung unterschreibst.

Was sind IGeL-Leistungen?

IGeL bedeutet Individuelle Gesundheitsleistungen. Diese Leistungen bieten Arztpraxen zusätzlich an. Sie gehören aber nicht immer zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen.

Das heißt: Du zahlst sie meistens selbst.

Beispiele können bestimmte Zusatzuntersuchungen oder besondere Tests sein. Ob diese Leistungen für dich sinnvoll sind, hängt von deiner Situation ab.

Im Zweifel solltest du dir immer erklären lassen, warum die Leistung empfohlen wird. Frage auch nach den Kosten. Du kannst dir Zeit nehmen und in Ruhe entscheiden.

Bei Unsicherheit hilft ein zweiter Blick. Der IGeL-Monitor bewertet viele Selbstzahlerleistungen verständlich und unabhängig.

Arztbesuch ohne Versicherung: Was kostet das?

In Deutschland gilt zwar eine Versicherungspflicht. Aber manchmal fragt man sich trotzdem: Wie viel kostet ein Arztbesuch ohne Versicherung?

Eine pauschale Antwort gibt es darauf allerdings nicht. Die Kosten hängen von der Art der Behandlung ab. Ein kurzes Gespräch kostet weniger als eine umfangreiche Untersuchung. Auch Laborwerte, Ultraschall, Röntgen oder kleinere Eingriffe erhöhen die Kosten.

Ohne Krankenversicherung rechnet die Praxis die Behandlung in der Regel privat ab. Dann bekommst du eine Rechnung. Diese musst du selbst bezahlen.

Da wir eine Krankenversicherungspflicht haben, sollte das für dich in der Regel kein Problem darstellen. Aber wenn du aktuell nicht versichert bist, solltest du dich schnell beraten lassen. So klärst du, wie du wieder in den Krankenversicherungsschutz kommst.

Bei der mkk helfen wir dir gern weiter, wenn du Fragen zu deiner Mitgliedschaft hast.

Arztbesuch während der Arbeitszeit

Ein Arztbesuch sollte grundsätzlich außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Das gilt besonders für planbare Termine. Dazu gehören zum Beispiel Kontrolltermine oder Vorsorgeuntersuchungen.

Manchmal geht das nicht. Ein Termin kann dringend sein. Oder die Praxis bietet keinen Termin außerhalb der Arbeitszeit an. Dann kann ein Arztbesuch während der Arbeitszeit notwendig sein.

Ob eine bezahlte Freistellung möglich ist, hängt vom Einzelfall ab. Sprich deshalb frühzeitig mit deinem Arbeitgeber. Kläre auch, ob du die Zeit nacharbeiten musst. So vermeidest du Missverständnisse.

In der Arbeitszeit zum Arzt ist also nicht automatisch erlaubt. In dringenden Fällen besteht in der Regel aber eine Lösung. Wichtig ist, dass der Termin medizinisch notwendig ist und nicht außerhalb der Arbeitszeit stattfinden kann.

Ambulant oder stationär: Wo liegt der Unterschied?

Viele Behandlungen laufen ambulant ab. Das heißt: Du gehst in eine Praxis oder in eine Ambulanz. Danach gehst du wieder nach Hause.

Eine stationäre Behandlung bedeutet: Du wirst im Krankenhaus aufgenommen. Du bleibst dort mindestens über Nacht.

Eine stationäre Behandlung ist dann sinnvoll, wenn eine ambulante Behandlung nicht ausreicht. Das kann bei größeren Eingriffen der Fall sein. Es kann auch nötig sein, wenn du eng überwacht werden musst.

Deine Ärztin oder dein Arzt prüft, welche Versorgung für dich passend ist.

Vertragskrankenhaus: Was bedeutet das?

Ein Vertragskrankenhaus arbeitet mit den gesetzlichen Krankenkassen zusammen. Die Behandlung ist dann über die gesetzliche Krankenversicherung möglich.

Du kannst jedes kassenärztlich zugelassene Krankenhaus nutzen. Bei planbaren Behandlungen solltest du dich möglichst wohnortnah behandeln lassen.

Bei einem Notfall gilt: Suche sofort medizinische Hilfe. Dann zählt schnelle Versorgung.

So bist du gut vorbereitet

  • Nimm zu deinem Arztbesuch deine elektronische Gesundheitskarte mit.
  • Notiere deine Beschwerden. Seit wann bestehen sie? Wann werden sie stärker? Was hilft dir?
  • Schreibe auch auf, welche Medikamente du nimmst. Das gilt für verschreibungspflichtige Medikamente und frei verkäufliche Mittel.
  • Bringe vorhandene Befunde mit. Dazu gehören Arztbriefe, Röntgenbilder oder Laborwerte.

So kann deine Ärztin oder dein Arzt dich besser beraten. Die Behandlung wird zielgerichteter. Du sparst oft auch Zeit.

Wir sind für dich da

Du hast Fragen zur ärztlichen Behandlung? Du bist unsicher, ob eine Leistung übernommen wird? Dann melde dich bei uns.

Wir erklären dir, welche Leistungen gesetzlich versicherten Personen zustehen. Wir helfen dir auch, wenn du Fragen zur Gesundheitskarte, zur Abrechnung oder zu einer stationären Behandlung hast.

So bekommst du schnell Klarheit. Und du kannst dich auf das konzentrieren, was zählt: deine Gesundheit.

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