Verschreibungspflichtige Medikamente: Was zahlt die Krankenkasse?

Verschreibungspflichtige Medikamente helfen bei vielen Erkrankungen. Sie können Beschwerden lindern, eine Behandlung unterstützen oder eine Krankheit heilen. Viele dieser Arzneimittel bekommst du nur mit einem ärztlichen Rezept. Die Kosten übernimmt in der Regel deine gesetzliche Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass das Medikament medizinisch notwendig ist und von deiner Ärztin oder deinem Arzt verordnet wurde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verschreibungspflichtige Medikamente bekommst du nur, wenn deine Ärztin oder dein Arzt sie verordnet.
  • Gesetzliche Krankenkassen zahlen verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie medizinisch notwendig und verordnungsfähig sind.
  • Du zahlst meist nur die gesetzliche Zuzahlung. Sie beträgt zehn Prozent des Preises. Mindestens zahlst du fünf Euro, höchstens zehn Euro pro Packung.
  • Rezeptfreie Arzneimittel zahlst du oft selbst. Für Erwachsene übernehmen gesetzliche Krankenkassen diese Kosten meistens nicht. Es gibt aber Ausnahmen.
  • Kinder und Jugendliche sind besonders geschützt. Für Kinder bis 12 Jahre und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis 18 Jahre gelten besondere Regeln.
  • Viele Rezepte gibt es heute als E-Rezept. Du kannst es mit deiner Gesundheitskarte, per App oder mit einem Ausdruck in der Apotheke einlösen.

Was sind verschreibungspflichtige Medikamente?

Verschreibungspflichtige Medikamente sind Arzneimittel, die du nicht frei kaufen kannst. Du brauchst dafür eine ärztliche Verordnung. Diese Verordnung stellt deine Ärztin oder dein Arzt aus, wenn das Medikament für deine Behandlung nötig ist.

Der Grund ist einfach: Manche Medikamente wirken stark. Sie können Nebenwirkungen haben oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln auslösen. Deshalb soll eine Ärztin oder ein Arzt prüfen, ob das Medikament zu deiner Erkrankung passt.

Ein verschreibungspflichtiges Medikament kann zum Beispiel ein Antibiotikum sein. Auch viele Medikamente gegen Bluthochdruck, Diabetes, Asthma, Schmerzen oder chronische Erkrankungen sind rezeptpflichtig.

Welche Behandlung für dich sinnvoll ist, entscheidet immer die Ärztin oder der Arzt. Danach bekommst du ein Rezept. In vielen Fällen ist das heute ein E-Rezept. Damit gehst du in die Apotheke oder löst es digital ein.

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für verschreibungspflichtige Arzneimittel, wenn sie zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden dürfen.

Das bedeutet: Das Medikament muss für deine Behandlung notwendig sein. Außerdem muss es den Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

In der Praxis läuft das meist einfach:

  1. Deine Ärztin oder dein Arzt untersucht dich.
  2. Sie oder er entscheidet, ob du ein Medikament brauchst.
  3. Du bekommst ein ärztliches Rezept.
  4. Du löst das Rezept in der Apotheke ein.
  5. Die Apotheke rechnet den Kassenanteil direkt mit deiner Krankenkasse ab.
  6. Du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung, wenn sie anfällt.

Hinweis: Nicht jedes Medikament wird automatisch von der Krankenkasse bezahlt. Es gibt Arzneimittel, die ausgeschlossen oder nur eingeschränkt verordnungsfähig sind. Bei Fragen hilft dir deine Arztpraxis. Auch deine Apotheke kann prüfen, ob ein Arzneimittel über die Krankenkasse abgerechnet werden kann.

Rezeptpflichtig oder rezeptfrei: der Unterschied

Rezeptfrei heißt nicht automatisch harmlos. Auch rezeptfreie Medikamente können Nebenwirkungen haben. Sie können sich außerdem mit anderen Arzneimitteln nicht vertragen. Lass dich deshalb beraten, wenn du unsicher bist.

Art des Medikaments Was bedeutet das? Wer zahlt die Kosten?
Verschreibungspflichtige Medikamente Du bekommst sie nur mit ärztlichem Rezept. Die Krankenkasse zahlt in der Regel, wenn das Medikament verordnungsfähig ist. Du zahlst meist nur die gesetzliche Zuzahlung.
Rezeptfreie Arzneimittel Du bekommst sie ohne Rezept in der Apotheke. Erwachsene zahlen sie meistens selbst. Es gibt aber Ausnahmen.
Apothekenpflichtige Arzneimittel Du bekommst sie nur in der Apotheke, aber nicht zwingend mit Rezept. Die Kosten hängen davon ab, ob das Arzneimittel verordnet werden darf.
Nicht erstattungsfähige Arzneimittel Sie sind von der Kostenübernahme ausgeschlossen oder nur in bestimmten Fällen möglich. Die Kosten zahlst du meist selbst.

Wie hoch ist die Zuzahlung für Medikamente?

Für viele verschreibungspflichtige Medikamente gilt eine gesetzliche Zuzahlung. Du zahlst zehn Prozent des Verkaufspreises.

Dabei gelten klare Grenzen:

  • mindestens fünf Euro pro Packung
  • höchstens zehn Euro pro Packung
  • nie mehr als der tatsächliche Preis des Medikaments

Ein Beispiel: Kostet ein Medikament 75 Euro, zahlst du 7,50 Euro dazu. Kostet es 200 Euro, zahlst du zehn Euro. Kostet ein Medikament nur 4,75 Euro, zahlst du auch nur 4,75 Euro.

Manche Arzneimittel sind zuzahlungsfrei. Das kann zum Beispiel bei besonders preisgünstigen Arzneimitteln der Fall sein. Ob dein Medikament zuzahlungsfrei ist, erfährst du in der Apotheke.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit. Auch Erwachsene können sich unter bestimmten Voraussetzungen von Zuzahlungen befreien lassen. Das ist möglich, wenn die persönliche Belastungsgrenze erreicht ist.

Wie bekommst du dein Medikament?

Der erste Schritt ist der Arzttermin. Deine Ärztin oder dein Arzt untersucht dich und entscheidet, ob du ein Medikament brauchst.

Ist ein rezeptpflichtiges Medikament notwendig, bekommst du ein ärztliches Rezept. Heute wird dafür oft das E-Rezept genutzt. Es wird digital erstellt und kann auf verschiedenen Wegen eingelöst werden.

Du hast diese Möglichkeiten:

  • Mit der elektronischen Gesundheitskarte: Die Apotheke ruft dein E-Rezept über deine Gesundheitskarte ab.
  • Mit der E-Rezept-App: Du öffnest das Rezept in der App und zeigst es in der Apotheke vor.
  • Mit einem Papierausdruck: Deine Arztpraxis kann dir einen Ausdruck mit Rezeptcode mitgeben.

In der Apotheke wird das Rezept geprüft. Danach bekommst du dein Medikament. Die Apotheke rechnet den Kassenanteil direkt mit deiner Krankenkasse ab. Du zahlst nur die gesetzliche Zuzahlung, wenn sie anfällt.

Falls ein Medikament nicht verfügbar ist, spricht die Apotheke mit dir über die nächsten Schritte. Häufig gibt es ein wirkstoffgleiches Arzneimittel. In manchen Fällen hält die Apotheke Rücksprache mit deiner Arztpraxis.

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Welche Medikamente zahlt die Krankenkasse nicht?

Die Frage „Welche Medikamente zahlt die Krankenkasse nicht?“ lässt sich nicht mit einer einfachen Liste beantworten. Denn es kommt auf mehrere Punkte an: auf das Medikament, die Erkrankung, die Verordnung und die Regeln der gesetzlichen Krankenversicherung.

Rezeptfreie Medikamente zahlen gesetzliche Krankenkassen für Erwachsene meistens nicht. Dazu gehören viele Mittel gegen Erkältung, leichte Schmerzen, Verdauungsbeschwerden oder andere Beschwerden, für die Arzneimittel ohne Rezept in Apotheken erhältlich sind.

Es gibt aber Ausnahmen. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen verordnungsfähig sein, wenn sie als Therapiestandard gelten.

Auch für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gelten besondere Regeln. In vielen Fällen können auch rezeptfreie Arzneimittel für sie verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind.

Nicht übernommen werden außerdem häufig Arzneimittel, die vor allem der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen. Auch bestimmte Mittel können durch Richtlinien ausgeschlossen oder eingeschränkt sein. Deine Ärztin oder dein Arzt kann dir sagen, ob eine Verordnung über die Krankenkasse möglich ist.

Was gilt für rezeptfreie Medikamente?

Rezeptfreie Medikamente können sinnvoll sein. Viele Menschen nutzen sie bei leichten Beschwerden. Dazu gehören zum Beispiel Halsschmerztabletten, Nasensprays, leichte Schmerzmittel oder Mittel gegen Magen-Darm-Beschwerden.

Die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für Erwachsene in der Regel nicht. Das gilt auch dann, wenn eine Ärztin oder ein Arzt die Einnahme empfiehlt.

Eine Erstattung ist nur möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Das kann zum Beispiel in diesen Fällen möglich sein:

  • Das Arzneimittel wird zur Behandlung einer schwerwiegenden Erkrankung eingesetzt.
  • Das Arzneimittel gilt dabei als Therapiestandard.
  • Das Arzneimittel ist für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr medizinisch notwendig.
  • Das Arzneimittel ist für Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr medizinisch notwendig.
  • Die Ärztin oder der Arzt stellt eine passende ärztliche Verordnung aus.

Wichtig ist: Auch bei Ausnahmen gelten feste Regeln. Frage deshalb am besten direkt in deiner Arztpraxis nach, ob ein rezeptfreies Arzneimittel in deinem Fall verordnet werden kann.

Was solltest du in der Apotheke beachten?

Nimm deine elektronische Gesundheitskarte, dein Smartphone mit der E-Rezept-App oder den Rezeptausdruck mit. So kann die Apotheke dein Rezept abrufen und bearbeiten.

Sag in der Apotheke auch, wenn du weitere Medikamente einnimmst. Dazu zählen verschreibungspflichtige Medikamente, rezeptfreie Medikamente und Nahrungsergänzungsmittel. So kann die Apotheke mögliche Wechselwirkungen prüfen.

Manchmal bekommst du nicht genau das Medikament, dessen Name auf dem Rezept steht. Das kann an Rabattverträgen liegen. Es kann auch daran liegen, dass ein anderes Arzneimittel denselben Wirkstoff enthält. Für deine Behandlung ist dann vor allem wichtig, dass Wirkstoff, Stärke und Darreichungsform passen.

Falls du ein bestimmtes Arzneimittel nicht verträgst, sag das direkt in der Arztpraxis und in der Apotheke. So können Alternativen geprüft werden.

Gut versorgt mit ärztlicher Verordnung

Verschreibungspflichtige Medikamente sind ein wichtiger Teil der medizinischen Versorgung. Sie helfen, Krankheiten gezielt zu behandeln. Gleichzeitig sorgen Rezeptpflicht, ärztliche Beratung und pharmazeutische Prüfung für mehr Sicherheit.

Deine gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für viele verschreibungspflichtige Arzneimittel. Du zahlst in der Regel nur die gesetzliche Zuzahlung von mindestens fünf und höchstens zehn Euro pro Packung. Bist du von Zuzahlungen befreit, entfällt auch dieser Betrag.

Rezeptfreie Arzneimittel zahlst du als erwachsene versicherte Person meistens selbst. Es gibt aber wichtige Ausnahmen, zum Beispiel bei schweren Erkrankungen, bei Kindern und bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen.

Am besten fragst du direkt in deiner Arztpraxis nach, wenn du ein Medikament brauchst. Deine Ärztin oder dein Arzt prüft, welches Arzneimittel für dich geeignet ist. Die Apotheke unterstützt dich anschließend bei der sicheren Anwendung. So bekommst du genau die Versorgung, die zu deiner Behandlung passt.

Häufige Fragen

Kann ich mich von der Zuzahlung befreien lassen?

Personen, die von der Zuzahlung finanziell stark belastet werden sowie chronisch Kranke können sich von der Zuzahlung befreien lassen.
Auf der Seite Zuzahlungsbefreiung erhalten Sie weitere Informationen.

Übernimmt die mkk auch die Kosten für pflanzliche oder homöopathische Arzneimittel?

Ja, wir erstatten die Kosten für alternative Arzneimittel wie pflanzliche Medikamente sowie anthroposophische oder homöopathische Präparate.

Ärztin berät eine junge Frau

Arztbesuch: Was zahlt die Krankenkasse?

Ein Arztbesuch gibt Sicherheit. Du bekommst eine medizinische Einschätzung, eine Untersuchung und die passende Behandlung. Das gilt bei akuten Beschwerden, aber auch bei Vorsorge, Früherkennung und Beratung. Als gesetzlich versicherte Person bist du dabei gut abgesicher, denn die mkk – meine krankenkasse übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige ärztliche Behandlungen.

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