Babybonus
Glückwunsch zum Zuwachs!
Familien, die sich um die Gesundheit ihres neuen Mitglieds vorbildlich kümmern, werden von der Krankenkasse BKK VBU besonders unterstützt. Alle rechtzeitig wahrgenommenen Vorsorgeuntersuchungen für die Mutter und Ihr Kind sowie alle Schutzimpfungen lohnen sich also auch finanziell für Sie. Wir zahlen Ihnen 190 Euro im Rahmen des Babybonus. Sie können diesen zum Beispiel nutzen, um damit Ihren PEKIP-Kurs, die Babymassage, das Kanga-Training oder ähnliche Angebote zu finanzieren. Erfahren Sie hier mehr zum Babybonus der BKK VBU.
Leistungen der BKK VBU – besondere Qualität für Sie
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Unser Plus für Sie
Diese Leistungen sind Angebote der BKK VBU über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!
Wer kann den Babybonus in Anspruch nehmen?
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Schwangere und Mütter nach der Entbindung
Welche Leistungen umfasst das Bonusprogramm?
Wir zahlen den Babybonus einmalig in Höhe von 190 Euro, wenn:
- Sie in der Schwangerschaft alle gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben und
- Sie bei Ihrem Kind die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 und alle empfohlenen Schutzimpfungen durchführen lassen.
Hinweis: Maßnahmen, die im Babybonus-Blatt nachgewiesen sind, können nicht zusätzlich im allgemeinen Bonusprogramm "Gesund leben zahlt sich aus" berücksichtigt werden.
Bonusblatt herunterladen
Profitieren Sie vom Babybonus und laden Sie das Bonusblatt direkt herunter. Gern können Sie uns auch anrufen. Wir senden Ihnen die Informationen umgehend zu.
Voraussetzungen für den Bonus
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Bei der Bonus-Einlösung müssen Kind und die Mutter ungekündigt bei der BKK VBU versichert sein.
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Sie haben den Babybonus bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beantragt.
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Ihr Arzt oder Ihre Hebamme hat alle oben genannten Maßnahmen zur Vorsorge auf dem Babybonus-Blatt bestätigt.
Wie erhalte ich den Babybonus?
Den Nachweis über die erfüllten Voraussetzungen stellt Ihnen der Arzt oder die Hebamme auf unserem Bonusblatt aus. Laden Sie hier das Babybonus-Blatt herunter. Reichen Sie uns dieses vollständig ausgefüllt ein, damit wir Ihnen den Bonus überweisen können.
Antrag zur Familienversicherung
Downloads
Häufige Fragen
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Können die Untersuchungen für den Babybonus auch für andere Bonusprogramme eingereicht werden?
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Nein, die Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Baby können nur einmal erstattet werden.
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Wie wird der Babybonus steuerrechtlich behandelt?
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Alle Antworten zur steuerlichen Berücksichtigung des Babybonus finden Sie in den Häufigen Fragen des allgemeinen Bonusprogramms.