Babybonus
Glückwunsch zum Zuwachs!
Wir freuen uns mit Ihnen, wenn Ihr Baby die Welt kennenlernt. Als Eltern wollen Sie Ihr Kind beschützen und alles richtig machen. Dabei unterstützen wir Sie auch finanziell mit unserem Babybonus: Wenn Sie alle Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und im ersten Lebensjahr Ihres Babys wahrgenommen haben und die empfohlenen Impfungen in Anspruch nehmen, belohnen wir Ihr Baby mit einem Babybonus von 190 Euro. Den können Sie zum Beispiel nutzen, um damit Ihren PEKIP-Kurs, die Babymassage, das Kanga-Training oder ähnliche Angebote zu finanzieren. Erfahren Sie hier mehr zum Babybonus der BKK VBU.
Hallo! Ich bin KIM, der BKK VBU Chatbot. Stellen Sie mir eine Frage!
Welche Leistungen umfasst das Bonusprogramm?
Wir zahlen den Babybonus einmalig in Höhe von 190 Euro, wenn:
- Sie in der Schwangerschaft alle gesetzlich empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen haben und
- Sie bei Ihrem Kind die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6 und alle empfohlenen Schutzimpfungen durchführen lassen.
Hinweis: Maßnahmen, die im Babybonus-Blatt nachgewiesen sind, können nicht zusätzlich in unserem Bonusprogramm "MeinBonus" berücksichtigt werden.
Leistungen der BKK VBU – besondere Qualität für Sie
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Unser Plus für Sie
Diese Leistungen sind Angebote der BKK VBU über den gesetzlichen Rahmen hinaus.
Voraussetzungen für den Bonus
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Mutter und Kind müssen bei der Durchführung der Vorsorgeuntersuchungen und der Impfungen bei der BKK VBU krankenversichert sein.
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Sie haben den Babybonus bis zum 14. Lebensmonat des Kindes beantragt.
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Ihr Arzt oder Ihre Hebamme hat alle oben genannten Maßnahmen zur Vorsorge auf dem Babybonus-Blatt bestätigt.
Wie erhalte ich den Babybonus?
Laden Sie sich das Bonusblatt direkt hier herunter. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt oder Ihrer Hebamme die oben genannten Maßnahmen darauf bestätigen und reichen es uns vollständig ausgefüllt ein. Wir überweisen Ihnen dann den Bonus.
Nicht vergessen!
Damit wir den Babybonus auszahlen können, melden Sie Ihren Familienzuwachs bitte frühzeitig bei der BKK VBU an. Informationen zur Familienversicherung finden Sie hier.
Häufige Fragen
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Können die Untersuchungen für den Babybonus auch für "MeinBonus" eingereicht werden?
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Nein, die Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Baby können nur einmal erstattet werden.
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Wie wird der Babybonus steuerrechtlich behandelt?
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Alle Antworten zur steuerlichen Berücksichtigung des Babybonus finden Sie in den "Häufigen Fragen" vom Bonusprogramm MeinBonus.