Häusliche Krankenpflege
Viele Erkrankungen lassen sich heutzutage sehr gut ambulant behandeln. Wenn du in bestimmten Fällen oder auch direkt nach einem Klinikaufenthalt Unterstützung benötigst, kannst du die häusliche Krankenpflege in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass in deinem Haushalt niemand da ist, der dir helfen kann. Die häusliche Krankenpflege beinhaltet die Grund- und Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung und wird ärztlich verordnet.
Deine Vorteile
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Die häusliche Krankenpflege hilft dabei, Erkrankungen zu heilen und zu verhindern, dass sie schlimmer werden. Außerdem trägt sie dazu bei, Beschwerden zu lindern oder sie zu vermeiden.
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Du kannst die häusliche Krankenpflege verordnet bekommen, ohne einen Pflegegrad zu haben.
In diesen Fällen verordnet die Ärztin oder der Arzt die häusliche Krankenpflege
- Die Krankenhausvermeidungspflege kommt zum Einsatz, wenn durch sie stationäre Aufenthalte vermieden oder verkürzt werden können. Ebenso kann sie verordnet werden, wenn jemand auf eine Krankenhausbehandlung wartet, diese aber (noch) nicht durchgeführt werden kann.
- Die Sicherungspflege sichert den Erfolg einer ärztlichen Behandlung und umfasst eine medizinisch notwendige Behandlungspflege, wie Wundversorgung oder Medikamentengabe, und wird so lange erbracht, wie sie medizinisch erforderlich ist.
- Unterstützungspflege erhalten diejenigen, die nach einem Krankenhausaufenthalt, nach ambulanten Eingriffen oder bei schweren Krankheiten Hilfe im Haushalt und bei der Grundpflege benötigen. Die Ärztin oder der Arzt kann diese Maßnahme nur dann verordnen, wenn bei den Betroffenen keine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 bis 5) vorliegt.
Das beinhaltet die häusliche Krankenpflege
Behandlungspflege
Falls es medizinisch notwendig ist und du selbst oder eine Angehörige bzw. ein Angehöriger die verordneten Maßnahmen nicht durchführen können, erhältst du Leistungen zur Behandlungspflege. Die Pflegekraft wechselt beispielsweise Kompressionsverbände, versorgt Wunden und bereitet deine Medikamente zur Einnahme vor.
Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Diese Leistungen können nur verordnet werden, wenn keine dauerhafte Pflegebedürftigkeit (kein Pflegegrad im Sinne der Pflegeversicherung) vorliegt und du oder eine Angehörige bzw. ein Angehöriger nicht in der Lage bist, die Grundpflege (Unterstützung bei der Körperpflege) und/oder hauswirtschaftliche Versorgung (zum Beispiel Hilfe beim Einkaufen, Kochen und Spülen) selbst zu verrichten.
So erhältst du die Leistung
- Die behandelnde Ärztin, der behandelnde Arzt oder das Krankenhaus stellt dir zunächst eine entsprechende Verordnung aus.
- Suche dir einen Pflegedienst, der die ärztlich verordneten Maßnahmen erbringen soll. Dieser füllt den Verordnungsantrag dann gemeinsam mit dir aus.
- Reiche diesen Antrag bei uns via Post ein.
Pflegedienst in der Nähe finden
Du hast Fragen zur häuslichen Krankenpflege?
Oder brauchst du Unterstützung bei der Suche nach einem Pflegedienst? Wir helfen dir gerne weiter.
Häufige Fragen
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Muss ich nachweisen, dass ich oder ein Angehöriger die Krankenpflege nicht selbst übernehmen kann? Wenn ja: in welcher Form?
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Auf der Rückseite der Verordnung, wo du unterschreiben musst, wird die Frage nach Personen im Haushalt gestellt. Diese Fragen beantwortest du bitte. Das reicht als Nachweis.
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Fällt für mich ein Eigenanteil an?
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Ab dem 18. Lebensjahr zahlst du die gesetzlichen Zuzahlungen. Das entspricht einem Eigenanteil von zehn Euro für jede Verordnung und zehn Prozent der Kosten für die ersten 28 Behandlungstage im Kalenderjahr, bis die Belastungsgrenze erreicht ist.
Falls die häusliche Krankenpflege aufgrund einer Schwangerschaft oder einer Entbindung bei dir erforderlich ist, fallen keine Zuzahlungen an.
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Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Behandlungspflege oder hauswirtschaftliche Versorgung?
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Die Grundpflege umfasst die Körperpflege (Waschen, Anziehen, Rasieren, Kämmen usw.), die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet die Versorgung des Haushalts (z. B. Kochen, Einkaufen, Putzen der Wohnung).
Die Behandlungspflege fasst die vom Arzt verordneten medizinisch notwendigen Maßnahmen zusammen, wie beispielsweise Wund- oder Kompressionsverbände anlegen, Medikamente oder Injektionen verabreichen.