Hilfsmittel
Im Alter, bei einer Krankheit oder Behinderung erleichtern Hilfsmittel den Alltag enorm. Diese können helfen, einer Behinderung vorzubeugen oder körperliche Beeinträchtigungen auszugleichen. Die mkk – meine krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung dieser Hilfsmittel. Aber auch für notwendige Änderungen und Reparaturen sowie für den Ersatz dieser kommen wir auf.
Deine Vorteile
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Wir übernehmen die Kosten für die Anschaffung, notwendige Änderung oder Reparatur sowie den Ersatz eines vom Arzt verschriebenen Hilfsmittels (zum Beispiel: Hörgerät, Gehhilfe, Bandage, orthopädische Schuhe).
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Bei einigen Hilfsmitteln wie Schuheinlagen und Kompressionsstrümpfen zahlen wir einen einheitlichen Festbetrag. Den restlichen Anteil trägst du selbst.
So erhältst du die Leistung
Deine Ärztin oder dein Arzt stellt eine Verordnung für das medizinisch notwendige Hilfsmittel aus. Unser Vertragspartner oder der von dir gewählte Hilfsmittelanbieter, zum Beispiel Apotheke, Sanitätshaus oder Optiker / Akustiker, reicht deine Verordnung mit einem Kostenvoranschlag bei uns ein. Wir prüfen beide Dokumente. Wenn wir den Antrag bewilligen, erhältst du das Hilfsmittel.
Folgende Hilfsmittel erhältst du von unseren Vertragspartnern:
- Geräte zur Behandlung von Schlafapnoe
- Inkontinenzmaterial
- Schmerz-, Muskel- und Inkontinenztherapiegeräte
- Stomaartikel
- Reha-Hilfsmittel
Unser Service: Vertragspartnersuche
Mit Hilfe dieser Suchmaschine findest du einen Vertragspartner in deiner Nähe. Du kannst dich direkt mit deiner ärztlichen Verordnung an ihn wenden. Er kümmert sich um alle Formalitäten mit uns, sodass du in der Regel innerhalb weniger Tage mit deinem Hilfsmittel versorgt bist.
Teilhabeberatung
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Weitere Informationen für Behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen gibt es bei der Teilhabeberatung.
Besonderheit bei Sehhilfen
Bei unseren jungen Kunden beteiligen wir uns an den Kosten einer Sehhilfe. Für Brillen-Gestelle können wir keine Kosten übernehmen. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Eine Sehhilfe zur Verbesserung der Sehschärfe wurde vom Augenarzt verordnet.
- Das Kind / der oder die Jugendliche hat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Bei Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beteiligen wir uns gemäß der gesetzlichen Bestimmungen:
- Du hast aufgrund einer Augenverletzung oder Augenerkrankung eine schwere Sehbeeinträchtigung und erreichen mit einer Brille bzw. mit Kontaktlinsen ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent (entspricht der Klassifizierung der Weltgesundheitsorganisation - Stufe 1).
- Du benötigst einen Fernausgleich von mehr als sechs Dioptrien bei Kurz- oder Weitsichtigkeit.
- Du hast eine Hornhaut-Verkrümmung von mehr als vier Dioptrien.
Dein Augenarzt misst deine Sehschärfe und stellt dir eine entsprechende Verordnung aus. Dann übernehmen wir die Kosten.
Häufige Fragen
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Muss ich für Hilfsmittel eine Zuzahlung leisten?
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Du beteiligst dich mit 10 Prozent an den Kosten für das Hilfsmittel, und zwar mit mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Hilfsmittel.
Davon ausgenommen sind zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel, wie zum Beispiel Pen-Nadeln für Diabetiker. Hier zahlst du nie mehr als 10 Euro pro Monat. -
Übernimmt die mkk auch die Kosten für Pflegehilfsmittel?