Reha

Du hast gerade eine lange Krankheit überstanden, möchtest eine chronische Erkrankung lindern oder wieder fit für den Alltag werden? Wir unterstützen dich auf dem Weg der Genesung mit einer medizinischen Rehabilitation. Der Begriff Rehabilitation kommt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen".

Was beinhaltet die Leistung Reha?

Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen (Reha) können ambulant oder stationär durchgeführt werden. Eine stationäre Reha kommt in Frage, wenn eine ambulante Reha nicht möglich oder ausreichend ist. Mit einer Reha soll eine bereits bestehende chronische Erkrankung oder anderweitige schwere Beeinträchtigung beseitigt oder reduziert werden. Krankheitsbeschwerden sollen gelindert werden und gleichzeitig sollen Betroffene Unterstützung zum besseren Umgang mit Ihrer Krankheit erhalten.

Spreche zunächst mir deiner behandelnden Ärztin beziehungsweise deinem behandelnden Arzt. Dieser muss die Reha zunächst befürworten und später auch verordnen.

Falls du noch keine Altersrente oder eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Dauer beziehst und deine Erwerbsfähigkeit bedroht oder gemindert ist, ist die Deutsche Rentenversicherung der richtige Ansprechpartner für eine Reha. Du kannst den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung online stellen und Nachweise digital beifügen.

Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen

Wird die Reha infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufserkrankung notwendig, wende dich bitte an deine Berufsgenossenschaft. In diesen Fällen kann die Krankenkasse keine Kosten übernehmen.

Kontakt für Rehabilitationsmaßnahmen

Als zentrale Ansprechstelle für Rehabilitation und Teilhabe beraten wir dich gern über Inhalte, Ziele und Verfahren und helfen dir bei der Antragstellung. Du erreichst uns:

Weitere Ansprechpartner:

Deine mkk übernimmt die Kosten für eine stationäre Reha in ausgewählten Kliniken, die mit der mkk kooperieren. Die Auswahl der Klinik erfolgt in Abhängigkeit deines Krankheitsbildes.

Für dich fällt – egal ob ambulante oder stationäre Reha – lediglich eine Zuzahlung in Höhe von zehn Euro pro Tag an. Für Kinder unter 18 Jahren und Personen, die von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, übernimmt die mkk die Kosten in voller Höhe.

Kooperierende Kliniken der mkk

So beantragst du eine Reha

  • Besprechen dein Anliegen mit deiner Ärztin oder deinem Arzt. Mit ihr oder ihm klärst du, welche Behandlung aus medizinischer Sicht notwendig ist, ob du eine Reha benötigst und ob diese ambulant oder stationär erfolgen soll.

  • Deine Ärztin oder dein Arzt stellt dir den Vordruck (Muster 61) zur Verfügung, den ihr gemeinsam ausfüllt.

  • Reiche je nach Zuständigkeit vor Antritt der Maßnahme den Vordruck bei uns, der Berufsgenossenschaft oder Rentenversicherung ein – persönlich, per Post oder per E-Mail. Vergiss bitte nicht, die Dokumente zu unterschreiben.

  • Wir prüfen deinen Vordruck auf die medizinische Notwendigkeit einer Kur und informieren dich über das Ergebnis.

Kontakt für Fragen zu Reha-Kuren

Du hast noch Fragen? Wir sind für dich da! Rufe uns gerne an oder schreibe uns eine E-Mail. Vielleicht findest du die Antwort auf deine Frage auch unten in den FAQ.

Häufige Fragen

Werden die Fahrkosten übernommen?

Ja, wir übernehmen die Fahrkosten bei Reha-Kuren.

Können Kinderkuren sowohl bei der Krankenkasse als auch bei der Rentenversicherung beantragt werden?

Ja, bei beiden.

Was ist der Unterschied zwischen einer ambulanten und stationären Reha?

Bei den Therapieangeboten gibt es keine Unterschiede. Während einer ambulanten Reha bist du tagsüber in der wohnortnahen Einrichtung und kannst das Gelernte gleich daheim anwenden. Bei einer stationären Reha wirst du in der Einrichtung für die gesamte Zeit untergebracht und verpflegt. Eine stationäre Reha kommt in Betracht, wenn zum Beispiel aus gesundheitlichen Gründen eine ambulante Reha nicht möglich ist.

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